MMME-tllDeMlM VnäümM Nr. 188 (R. 101). Leipzig, Dienstag den 14. August 1934. 181. Jahrgang. Gesänge an Deutschland Wer dich lm Rauch rußiger Städte, wer dich an Bord zahlloser Schiffe, o mein Land, du, Deutschland, erkannte, wer dlch bestaubt sähe am Feuer, dich hinterm Pflug bestellen das Feld, wer dich am Tisch schaute der Sorge, deinen Kindern mütterlich brechen kärgliches Brot, o Nachtumflorte, wer dir vom Mund läs die Gebete, wer aus dem Sang hörte das Stumme, der bräche, Fürstin, vor deiner Würde seiner vergessend ewig dich preisend ins Knie. * Äreit sind die Wege groß ist die Lockung, streng Gottes Gebot: Entfern nicht vom Pfade der steinigen Steile den müdenden Schritt. Was jedem gewähret, Leichte und Ruhe, dir geh es nicht ein. Dein sei die Mühe, dir rastloses Wandern, du koste dle Qual. Versuche die Nächte, such ewig dle Sonne, bleib fern jedem Ziel.. . * Aeld war dein Sang, silberne Kehle der Weid wund war dein Fuß, lebenerwanderndes Volk. Versiegt war der Born, der Ströme genährt, zerbrochen der Krug, der Labe geschenkt. Weit war dein Weg, dunkel dein Stern, doch hell sangst du auf, schwingende Saite, mein Volk: In schwärzester Nacht ward dlr das Feuer zum Weltenbrand. Mit freundlicher Erlaubnis dem neuen GedtchibLndchen des Heidelberger Arbetterdichlers Karl Joseph Keller: .Gesänge an Deutschland* (Wolfgang Ieß in Dresden) eninommen. Mitteilungen der Geschäftsstelle. 1. bctr.: Manuflriptprüsung. Wir veröffentlichen hiermit noch einmal die Anordnung der Reichsfchristtumskammer betr. Manufkriptprüsung vom 9. Februar 1934, da, wie uns mitgeteilt wird, wegen Nichteinhal tung dieser Anordnung die ersten Ordnungsstrafen verhängt wor den sind. Die Reichsschrifttumskammer ist von Schriftstellerseite wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß sich die Prüfung von Manuskripten bei den Verlegern in der Regel über eine ungebührlich lange Zeit hinauszögert, fodaß dem Ein sender ein erheblicher Schaden entsteht. Es mutz zugegeben werden, daß die Zahl der bei den Verlegern eingereichten Manu skripte so groß geworden ist, daß ein Verlag meist nicht in der Lage ist, die Manuskripte in einem Zeitraum zu prüfen, wie er von den Einsendern gewünscht wird. Auf der anderen Seite sind jedoch die Verlage verpflichtet, Manuskripte nicht so lange bei sich zu behalten, daß den Einsendern ein nennenswerter Schaden durch die Hinauszögerung des Entscheids entsteht. Ich ordne daher an, daß Manuskripte, die zur Prüfung cingereicht werden, nicht länger als vier Wochen einbehalten werden dürfen, ohne daß dem Einsender ein Zwischenbescheid oder ein endgül tiger Entscheid zugeht. Falls ein Verlag sich nicht in der Lage sieht, ein Manuskript innerhalb von vier Wochen zu prüfen, ist er verpflichtet, das Manuskript umgehend zurückzusenden oder sich vom Einsender die Zustimmung geben zu lassen, das Manu skript für eine größere Zeitdauer einzubehalten. Die Einbehal tung eines Manuskripts über eine Zeit von vier Wochen hinaus ist auch dann nicht berechtigt, wenn der Einsender das Porto für die Rücksendung nicht beigefügt hat. 2. betr.: Gemeinschaftsarbeit. Der Obmann des Ortsvereins der Buchhändler zu Nürnberg- Fürth, Herr Karl Schiener, meldet dem Börsenverein unter dem 4. August 1934: »In Durchführung der Aktion vom 1. August 1934 ist es unserer Gemeinschaftsarbeit gelungen, einen Erfolg von über 400 Stück der Widmungsausgabe .Hitler, Mein Kamps für die Schwerkriegsbeschädigten bisher zu erzielen. Nachzügler sind noch zu erwarten.« Wir verweisen heute nochmals auf die im Börsenblatt Nr. 182 zum Ausdruck gebrachte Bille, über den Verlauf der Aktion der NSKOB. möglichst umgehend und ausführlich der Abteilung für buchhändlerische Gemeinschaftsarbeit im Böksenverein der Deut schen Buchhändler zu Leipzig zu berichten. 3. betr.: »Woche des Deutschen Buches« 1934. Wir nehmen Veranlassung, nochmals die genaue Anschrift des Arbeitsausschusses für die »Woche des Deutschen Buches» bekannt zugeben: Arbeitsausschuß »Woche des Deutschen Buches«, Berlin W 8, Mohrenstr. 65, Thüringenhaus. Alle Zuschriften betreffend Buchwoche sind nur an diese Adresse zu richten. 721