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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1921
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z§ 71, 26. März 1921. Redaktioneller Teil. dene Zweigstellen, Geschäftszeit, Verbandszugehöciglcit, Grund- kapital und Reserven, Gründungsjahr, Patente, Warenzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Bezeichnung des Inhalts — wobei neben einem Hauptwort noch zwei Beiwörter beliebigen, auch anpreisendcn Inhalts zugelnssen werden —, Aufführung der Bestandteile, der Berellungs- oder Berwendungsart, soweit eine solche Angabe gesetzlich vorgcschrieben ist, Gewicht, Matz, Stückzahl, Zeit der Herstellung (Füllung), Warnungsvermerk <z. B. Gift, Vorsicht), Preis, Ausdruck einer Gebrauchsanweisung, sofern die Fassung der Anweisung keine besondere Anpreisung enthält. Die Ausstattung mit Abbildungen, Ornamenten u. dgl. mcchl die Verpackungsmittel nicht anzeigensteuerpflichlig. Die Ausführung dieser Punkte zeigt, daß man bei den Warenum- schlietzungen in der Anwendung von Text bei dem Ausdruck nicht allzu beschränkt ist und daß man der Anzeigensteuer dabei sehr leicht aus dem Wege gehen kann. Immerhin sind aus den Kreisen des Handels verschiedentlich noch Abänderungsvorschläge gemacht worden, worüber im Reichsfinanzministerium demnächst Beschluß gefaßt werden wird. An eine Aufhebung der Anzeigcn- steuer bei Warenumschließungen, die an sich sehr wünschenswert wäre, wird jedoch nicht gedacht. Für den Buchhandel würde es sich besonders um Buch- kartons,Buchumschläge,Einschlagpapier,Hül le n,Buchbinden u. a. handeln. Wenn ein Verleger in einem von ihm herausgegebenen Buche, Kalender, Kataloge u. dgl. außer eigenen Anzeigen noch Anzeigen fremder Firmen aufnimmt, die er sich bezahlen läßt, oder wenn ein Sortimcntsbuchhäiidler auf Lesemappen, Journalumschlägen, auf Programmen für Theater oder sonstige Veranstaltungen, für die er den geschäftlichen Betrieb über nommen hat, Anzeigen aufnimmt, dann müssen von dem Ent gelt, das für diese Anzeigen gezahlt wird, 5 "/> Anzeigen- steuer entrichtet werden. Zahlungspflichtig ist derjenige, der die Anzeigengebühren empfängt, hier also Verleger und Sortimenter. Der Drucker solcher Schriften und Umschläge hat dann von dem für die Herstellung vereinnahmten Entgelt 1)s"/» allgemeine Umsatzsteuer zu bezahlen. Würde der Unternehmer (Verleger) dem Drucker den Vertrieb der Anzeigen überlassen, dann würde dieser die Anzeigensteuer für die von ihm ver einnahmten Anzeigengelder entrichten müssen. Der Druck der Bücher, Schriften, Programme psw. würde dann aber auch noch mit 1t/2°/o Umsatzsteuer belegt werden. Bücher- und Warenverzeichnisse sind auch anzeigensteuer pflichtig, wenn sie keine Preisangaben enthalten. Wenn ein Auftraggeber das Papierzu einem Druckauftrag selbst liefert, dann hat der Drucker nur das Entgelt für die eigentlichen Herstellungskosten zu berechnen, also Satz-, Druck-, Buchdinderarbeit usw. Nur wenn der Drucker das Papier zu dem Auftrag mit liefert, muß er vom Gesamt entgelt (Herstellungskosten und Papier) die Steuer entrichten. Zum Schluß möge noch eine Frage berührt werden, über die vielfach Zweifel bestehen. Lieferungen (Umsätze), die zwischen den einzelnen Abteilungen ein und desselben Unternehmens erfolgen, sind nicht umsatzsteuerpflich tig. Was in einem gemischten Betriebe z. B. die Druckerei- Abteilung der Verlags abieilung an Verlagswerken, Prospek ten, Rundschreiben, Geschäftspapieren u. dgl. druckt, oder was die V e r l a g z abteilung an die S o r t i m e n t s abteilung liefert, oder was das Laden geschäft den andern Betriebsab teilungen abgibt, ist Umsatz- und anzeigensteuer frei, weil eine Bezahlung für derartige Lieferungen ja nicht erfolgt. Buch und Film. Grundsätzliches. Von Georg Eltzschig. In der letzten Zeit mehren sich auffällig die Verfilmungen von Literaturwerken. Bücher aller Sprachen und Epochen wer den von den stoffsüchtigen Filmunternehmern zur Auffrischung, Ablösung des eigenen Erfindungsgeistes herangezogen. Die Sioff- no» wird zur stofflichen Tugend geadelt, indem man die geistigen Werte und Kräfte des Schrifttums auch für die aus diesem über nommenen Filmideen reklamiert, r e k l a m i e r t. Die Schnell- Lichtbildner, oder nach Duden: die Wandellichtbildner, Photo graphieren ganze Bücherregale, und deren geistiger Inhalt wird nach und nach in wenigen Stundenfolgen allmählich einem Zehn Millionen-Publikum vorgekurbelt. Die Kinohäuser malen Buch titel über ihre Pforten, und Leute, die man mit zehn Pferden nicht in einen Buchladen hineinbringt, in dessen Schaufenstern der gleiche Buchiilel -reihenweise» ausgestellt ist, fühlen sich von den mit dem Besenstiel gepinselten Plakaten der Ftlmbühncn unwiderstehlich angezogen. Deutschland ist das Land mit den meisten Büchern. Es ist noch nicht erwiesen, daß in Deutschland Bücher am meisten (und im Verhältnis zum Angebot genug) gelesen werden, aber cs wird auffällig, daß in Deutschland (entsprechend dem Angebot) die meisten Bücher verfilmt werden. Der großartige Erfolg des Filmwesens beruht nicht auf den Leistungen belehrenden Charakters. Wie beträchtlich die Auf gaben in dieser Richtung wären, und wie enge, rege Beziehun gen aus deren Erfüllung sich dann zum belehrenden Buchwesen ergäben, zum Vorteil beider Kulturzweige und der Gesamtkuliur. das soll in einem zweiten Aufsatze knapp dargelegt werden; einstweilen sei auf die von einem beredten Optimismus belebten Ausführungen Konrad Werthers in der Deutschen Verlegcr- zeitung >920, Nr. 21 (»Der Film als Werbemittel») hingewicsen. Aber gegenwärtig nehmen die wissensbildenden Darstellun gen in den Programmen der Lichtspielhäuser einen verschwindeird geringen Raum ein und werden seit der Revolution immer neben, sächlicher. Das liegt zum Teil am Publikum, denn man mußte ja z. B. lesen, daß bei einer Vorstellung für Jugendliche in einem Berliner Kinopalost die Vorführung eines belehrenden Filmes mit den entrüsteten Rufen »Schiebung« von dem verwöhnten halbwüchsigen Publikum abgelehnt und einer der bekannten Auf- klärungsfllme, der sonst nur auf dem Abendprogramm stand, herausgefordert wurde. Zum Teil scheint die Verringerung be lehrender Bestrebungen auch in der Absicht der Filmunternehmer zu liegen. Es macht den Eindruck, als ob die Filmunternehmun gen Ballast auswerfen, um geschäftlich hochzukommen, — Nur einige Landschastsbilder sind der kümmerlich-löb liche Rest im Lehrpensum der (Film,) moralischen Theateranstalten. Worauf stützt dann das Kino nun seinen kul turellen Existenzanspruch? Nun, eben auf die Verdeutlichung, bildnerische Veranschaulichung, majsenerfassende Verbreitung von Schätzen der Literatur, die im Schrifttum nur wenig erkennbar, wirksam seien und oft die in ihnen liegenden Handlung?- und Bildefsekte vernachlässigten. Was hat es mit der Verheißung (oder Entschuldigung) auf sich: »Verfilmung bewirkt vermehrten Bücherabsatz«? Es gab ein« Zeit, in der tatsächlich gewisse unterhaltende Literatnrwecke durch ihre Verfilmung breiteren, sonst für den Buchvertrieb nicht genügend erreichbaren Massen des Volkes bekannt und interessant gemacht wurden. Große historische Ro mane, die in der spannenden Bewegtheit ihrer Handlrmg und in der Mannigfaltigkeit plastisch-malerischer Szenen im Film zu effektvoller Anschaulichkeit gelangten, zogen die Neugier, das In teresse der dafür empfänglichen Massen auf sich. Deren Nachfrage nach den verfilmten Büchern entsprang nicht so sehr dem Be- dürfnis, hinter den Filmbildern auch seelisch geistige Vorgänge und Kräfte zu erfahren, sondern durch das Buch suchte man Lücken in der Handlungsreihe des Films auszufüllen und vor allem Filmeindrücke nacherleben, nachprüfen, in die eigene Erinnerung tiefer einprägen zu können. Es war sicher der Wille, das Bedürfnis viel mehr darauf gerichtet, durch das Buch sich die Filmwirkungen bestätigen zu lassen, als zu diesen eine geistige Ergänzung zu finden. Man wertete den Film nicht als Bilder- atlas zu den literarischen Kunstschöpfungcn und Geschichtsschilde rungen, sondern das Buch sank in die Rolle des Filmtextbuches, Die Filmunternehmen waren großzügig genug, die von ihnen verfilmten Romane durch den Buchhandel vertreiben zu lassen, der damit eine langjährige Vorarbeit für ihre eigenen Bestrcbun- 283
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