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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1932
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- Deutsch
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290, 13. Dezember 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Deu-tschn Buchhandel. Der Antragsteller hat nach Anweisung eines Muster formulars, das Anfang Januar bei den Finanzämtern er hältlich ist, dmrzutun, a) daß und wann er die Gegenstände unmittelbar an das Ausland geliefert hat; b) daß es sich um Gegenstände handelt, deren Lieferung in das Ausland nach IV dieses Aussatzes von der Ausfuhr- Vergütung nicht ausgenommen ist; e) welches Entgelt er für die Lieferung in das Ausland ver einnahmt bzw. vereinbart hat. Ist das Entgelt in aus ländischer Währung vereinnahmt (vereinbart), so ist es Nach dem für den Monat der Vereinnahmung bzw. Liefe rung vom Reichsminister der Finanzen festgesetzten Nm- satzsteuerumrechnuilgskurs aus Reichsmark umzurechnen und der Vergütungsbetrag hieraus zu berechnen. 2. Nachweis: Zum Nachweis für die vorstehend geforderten Angaben im Antragsformular genügt die Bezugnahme auf die ordnungs mäßige kaufmännische Buchführung unter Hinweis aus die in Frage kommenden Teile der Buchführung. Die Befugnis der Finanzämter zu weiteren Ermittelungen bleibt Vorbehalten. Ergeben sich die erforder lichen Nachweise weder aus der ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung des Antragstellers noch aus anderen Unterlagen, so ist der Vergütungsantrag abzuweisen. 3. Abschlagszahlung: An zuverlässige Antragsteller können ebenso, wie bei der Aussuhrhändlervergütung alsbald nach der Antragstellung Ab schlagszahlungen bis zu 69 v. H. des Vergütungs betrages unter Vorbehalt der Nachprüfung gezahlt werden. IV. Ausnahmen von der Aussuhrvcrgütung: Ausgenommen von der Ausfuhrvergütung sind: a) die auf der besonderen Ausschlußliste aufgesührten Waren, die nach zolltarislichen Begriffen auszulegen ist. Eine Wiedergabe dieser Ausschlußliste erübrigt sich, da Gegenstände oes Buchhandels im weitesten Sinne nicht darauf stehen, ledig lich Altpapier ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen. d) Gegenstände, für die eine Ausfuhrhändlervergütung nach einer vom Reichssinanzminifter privilegierten Be- oder Ver arbeitung gewährt wird — kommt für den Buchhandel nicht in Frage —. v) Gegenstände, für deren Lieferung ins Ausland bereits die Ausgleichsteuer vergütet wird (K 37 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Satz 2). Es handelt sich hier um die Ausfuhr von Gegenständen, die ins Inland eingebracht sind und für die nachweislich Ausgleichsteuer entrichtet worden ist, die nach H 37 Absatz 1 vergütet wird. Angesichts der Befreiung der Gegen stände des Buchhandels von der Ausgleichsteuer wird auch diese Ausnahmebestimmung für den Buchhandel im -allgemeinen nicht praktisch werden. V. Inkrafttreten: Die Aussuhrvergütung ist am 1. Dezember 1932 in Kraft getreten. Sie wird bei allen Lieferungen gewährt, di« nach dem 30. November 1932 erfolgt find. Letzteres ist dann der Fall, wenn mit der Erfüllung des Geschäfts nach dem genannten Zeitpunkt begonnen worden ist, mit anderen Worten, wenn der V e rs end u ng s t ag nach dem 30. No vember liegt. Die Ausfuhrhändlervergütung bleibt wie bisher in Kraft und wird neben der Ausfuhrvergütung auch weiterhin ge währt. VI. Rechtsmittel: Wird der Bergütungsantrag aus irgendwelchen Gründen vom Finanzamt abgelehnt, so ist ebenso wie bei der Ausfuhr händlervergütung -der ordentliche Steuerrechtsmittelweg gegeben, und zwar: a) Einspruch an das Finanzamt oder sofortige S P ru n g -b e r u sun g gemäß K 2öl AO. an das Finanz bericht, b) Berufung an das Finanzgericht, c) 'Re ch t sb e s ch w e r d e an -den Reichsfinanzhof, falls der Wert des Streitgegenstandes RM 200.— überschreitet oder wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streitfalles die Rcchtsbeschwerde vüm Finanzgericht zugclasstn wor den ist. Sämtliche Rechtsmittel sind binnen eines Monats nach Zustellung des ablehnenden Bescheids einzulegen. Kritik der Kritik! In den Erörterungen liber das B e s p r e ch u n g s w e s e n, die hier Anfang Oktober Platz fanden (Nummer 232, 238, 244),-kamen Presse und Buchhandel zu Wort uud behandelt wurde im wesentlichen die praktische Zusammenarbeit von Verlag und Zeitung. Der Schriftsteller, der die Buchkritiken der Zeitungen betrach tet, sieht dagegen vor allem ans Form und Inhalt dieser Kritiken, und so bilden die Äußerungen von fünf bekannten Autoren, die in der »Weltbühne« vom 22. November veröffentlicht wurden, eine gute Ergänzung zu den oben genannten Artikeln. Die fünf Autoren sind Annette Kolb, Erich K ä st n e r, M. M. Gehrke, Hermann Kesten und Alfred Polgar. Sie stimmen überein in der schärfsten Anklage des heutigen Besprechungswesens, das ihnen völlig ungenügend erscheint. Die »denkbar ungünstigsten Leute«, sagt Annette Kolb, dürften bei uns unbeanstandet Bücher begutachten. »Wenn einer sonst nichts leistet, wenn er es zu gar nichts brachte und gar nichts lernte, wenn er gar nichts weiß, winkt ihm als letzte Möglichkeit die Übernahme von Rezensionen. Hier ist der einzige wirklich freie Beruf.« Wir haben Theater-, Musik-, Film-, Kunstkritiker, aber keine Literaturkritiker, bemerkt K ä st n e r, denn Buchkritik ist kein Beruf, sondern Nebenberuf, und im gleichen Sinne äußert sich Kesten, der seine Kritik der Kritik in fünfzehn scharfe Thesen zusammensaßt. Er berührt dabei auch die Frage des Platzes der Kritik in der Zeitung — eine Frage, die auch von buch händlerischer Seite mehrfach schon erörtert worden ist (ich denke an Rowohlts Worte beim ersten »Tag des Buches« in Berlin). »Buch kritiken«, sagt Kesten, »stehen unter dem Strich oder auf einer im Inseratenteil versteckten Buchseite, abgetrennt vom wichtigen und eigentlichen Inhalt der Zeitungen. Das heißt, die Kritik des Geistes, die erste Angelegenheit des kulturellen Lebens, wird zu einer zweit rangigen Sache gemacht«. In allen Äußerungen kehrt die Klage wieder, daß die Buch kritiken gar nicht, schlecht, keinesfalls angemessen oder gar gut honoriert werden. »Ressort- und budgetmäßig«, sagt Gehrke, »ist Buchkritik ein Stiefkind der Tageszeitungen. Kein Verleger zahlt uns die Arbeitsstunden, in denen wir einen dicken Wälzer lesen, Auszüge machen, Quellenforschung treiben«. Was Wunder also, daß sich keiner Mühe gibt, daß nur durch Zufall gute Kritiken ent stehen und so für gewöhnlich billige junge Leute hier ihre Feder üben! Dies alles — und hier stehen nur Andeutungen — mag über trieben erscheinen. Ist man Schriftsteller und Redakteur zugleich, so kennt man die Schwierigkeiten, die auch der bereitwilligste Redak teur mit den Buchkritiken hat. Aber wenn nur wenigstens alle be reitwillig wären, wenn sie sich die Mühe machen wollten, die Buchbesprechung mit Ernst und Verantwortungsgefühl zu pflegen! Der Vergleich mit dem Sportteil der Zeitung wird immer wieder gemacht. Und ist er nicht wirklich naheliegend? Wenn ich die Zeitung am Montag in die Hand nehme, so kann ich mit Sicherheit darauf rechnen, daß über alle wichtigen (und selbst viele weniger belangreichen) Ereignisse des Sportes vom Sonntag Berichte da sind. Hier also geht die Zeitung systematisch vor, hier wird nicht Fußball ausgelassen oder Rugby übersehen. Warum soll das auf dem geistigen Gebiet, das durch das Buch vertreten wird, nicht möglich sein? Nicht jedes Buch kann besprochen werden, aber die einzelnen Buchbe^irke wenigstens müßten vom Redakteur kontrolliert werden. Wenn sich ein Redakteur auch nur einmal in der Woche 887
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