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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 182, 7. August 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. L. Dtschn Buchhanbel. Wenn den Grundgedanken dieser Ausführungen zugestimmt wird, dann ist es aber unerläßlich, daß uns die Entwicklung zu einem geschlossenen Berussstand führt. Wenn eine Konzessionierung aus wirtschaststechnischcn Gründen nicht durchzuführen ist, dann muß die Geschlossenheit durch eine Erziehung, wie sie in großen Zügen in diesem Aussatz gezeigt worden ist, erreicht werden. Und die Ge schlossenheit ist aus tulturcllcn und wirtschaftlichen Notwendigkeiten erforderlich. Zur Kritik des Waschzettels. sS. auch Nr. 154 und ISL.s Die iin Börsenblatt gemachten Vorschläge einer Reform des Waschzettels enthalten eine ganze Reihe erfreulicher Anregungen, die zwar nicht alle neu sind und wohl auch nicht neu sein wollen, manchem Buchhändler aber noch unbekannt sein dürften. Ich begrüße diese Diskussion besonders aus dem Grunde, da sie ein altes Schmerzens kind des Verlages betrifft, über das vielfach seltsame und falsche Ansichten verbreitet sind. Wer die Frage einer Reform des Waschzettels anschneidet, geht damit nicht nur diesem, sondern der gesamten Verlagspropaganda in hohem Maße zu Leibe, denn der Waschzettel ist durch seine viel seitige Verwendungsmöglichkeit ein wesentlicher Bestandteil der Ver lagspropaganda überhaupt. Der Waschzettel dient nicht nur dazu, dem Rezensenten eine Besprechungsunterlage zu liefern, sondern der Text wird vielfach auch auf die Einschlagklappe des Buchumschlages gesetzt, um den Leser sowohl wie den Sortimenter über Wesen und Eigenart des Buches zu unterrichten und dem Sortimenter den Verkauf des Buches zu erleichtern. Ferner wird er in Prospekten, Katalogen, Inseraten usw. verarbeitet, teils gekürzt, teils erweitert. Schon allein aus diesen vielseitigen Erfordernissen, die an den Waschzettel gestellt werden, ist zu ersehen, daß er geradezu unent behrlich ist. Wenn der Werbeleiter eines großen, vielseitigen Verlagsunter nehmens jährlich gegen hundert Waschzettel abzufassen hat, wie dies vorkommt, so werden an seine Phantasie nicht geringe Anforderungen gestellt, falls er nicht nur nach einer schnell abgenutzten und bald langweilig werdenden Schablone arbeiten will. Er muß ständig be strebt sein, immer wieder originell zu sein, immer neue Formen zu ersinnen: Da kommt er antomatisch dazu, auch den Autor zur Mit arbeit hcranzuziehen, einmal, um sich zu entlasten, dann vor allem, um den Texten ein möglichst vielseitiges Gesiebt zu geben. Der Vorschlag, daß die Autoren kiinftig die Waschzettel schreiben sollen, ist zu schön, uni ausnahmslos verwirklicht wer den zu können. Die Autoren sind naturgemäß in erster Linie be rufen, iiber ihre Werke und deren Absichten auszusagen. Doch ist leider nur ein verschwindend kleiner Teil von ihnen befähigt, einen wirklich brauchbaren Text zu schreiben, da sie im allgemeinen zu wenig Abstand von ihren Werken haben und außerdem ein werbe technisch einwandfrei abgcfaßter Waschzettel verschiedene Voraus setzungen bedingt, die man vom Autor billigerweisc nicht verlangen kann. Ich habe diesen Versuch schon sehr oft gemacht und immer und immer wieder unternommen, jedoch fast stets mit sehr geringem Er folg. Bestenfalls konnte der gelieferte Text als Unterlage dienen, mußte aber stets erst entsprechend den oben genannten Anforderungen umgeformt werden. Dies iiber die allgemeine Verwendung des Waschzettels. Was nun seine besondere Verwendung für die Presse betrifft, so stand am Anfang bestimmt nicht der Waschzettel. Sein Vater war die im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mehr gesteigerte Buchproduktion, und seine Mutter die Not des Rezensenten, der dem immer mächtiger anschwellenden Berg zu besprechender Bücher schließlich einfach macht los gegenüberstand. Um schneller die geeignete Auswahl treffen zu können, verlangte nun der Rezensent vom Verlag einen aufschluß- reschen Text über das Buch, und der Verleger erfüllte natürlich die «Bitte nur zu gern, um eine Besprechung seiner Bücher zu er wirken denn sie ist noch immer die weitaus billigste Reklame. In der Folge wurde es dann zur Gepflogenheit, bei der Versendung von Besprechungsexemplaren gleich den Waschzettel mit beizufügen. Angelegenheit des Rezensenten ist es, ihn einfach abzudrucken, um- zuformen oder eine eigene Besprechung zu schreiben. Viele Zeitungen wünschen keine Zusendung von Waschzetteln, aber weit größer ist die Zahl derer, die sie ansordern und ohne die sie überhaupt keine Besprechung bringen würden. Die großen Tageszeitungen und führenden Literaturblätter können es sich leisten, namhafte Schriftsteller und Literaturhistoriker mit der Besprechung von Neuerscheinungen zu betrauen. Nicht so die kleineren Provinzzeitungen, obwohl es auch da hocherfreuliche Aus nahmen gibt. Oft genug kommt es vor, daß das Besprechungs- 704 exemplar selbst der ganze Gegenwert ist, den der Rezensent für seine Arbeit erhält. Und doch will auch die kleine Zeitung dem Buche dienen und sieht sich so in der Zwangslage, den Waschzettel des Verlegers abzudrucken. Gerade sie ist es aber, die auf diese Weise oft mehr für die Verbreitung des volkstümlichen Buches leistet als die große Zeitung, die stets wenige Spitzenleistungen behandelt und sich im übrigen unter der Rubrik »Bucheingänge« mit der bloßen Aufzählung einer großen Reihe von Buchtiteln begnügt, mit denen nur der Fachmann etwas anfangen kann. Wenn davon die Rede war, daß der Waschzettel »zwangsläufig unsachlich, meist voll pathetischen Lobes* sei, so trifft das nur einen kleinen Teil der Verlagswerber. Wem es ernst mit seiner Arbeit und wer sich mit seiner Verantwortung hinsichtlich der Wahrheit in der Werbung bewußt ist, der vermeidet von selbst Übertreibungen und Superlative, denn er weiß, daß ein fachlich abgefaßter Wasch zettel bessere Erfolge zeitigt als eine Besprechung, die die Erwar tungen zu hoch schraubt unk» demgemäß enttäuschen muß. Es würde mich freuen, wenn diese Zeilen manchem Berufs kollegen Aufschluß gegeben hätten über ein Gebiet, über das er sich bisher nur eine ganz unbestimmte, wenn nicht gar völlig falsche Vorstellung machte, und wenn sie künftig zu einer gerechteren Beur teilung der Verlagswerbung führen würden. Erst auf dieser Grund lage sind wirklich fruchtbare Anregungen möglich, die keiner mehr als der vielgelästerte Verlagspropagandist begrüßen würde. Und wer ein übriges tun will, der sorge dafür, daß der Buchbesprechung in der Tages- und Fachpresse künftig ein weit größerer Raum zugewiesen wird, daß sie nicht nur in einem verschwindend win zigen Eckchen ein kümmerliches Dasein fristen muß, wie dies lei-der in noch viel größerem Maße der Fall ist, als viele ahnen. Er dient damit nicht nur seinem Stand, sondern dem ganzen Volke. H. W. Fischer, NSRDW. NeueWirtschafts-undDerrechnurigsvertrSge. Uber den mit Frankreich am 28. Juli 1934 abgeschlossenen neuen Wirtschaftsvertrag werden noch eingehende Mitteilungen amt licher Stellen erivartet. Die Spitzenverbände der Industrie weisen darauf hin, daß das umfangreiche Vertragswert in eine Reihe von Einzelverträgen zerfällt. Für uns ist dabei von besonderer Bedeu tung das allgemeine Verrechnungsabkommen. Über die Durchfüh rungsverordnungen zum Verrechnungsabkommen wird berichtet: Nach dem neuen Verrechnungsabkommen haben die Zahlun gen im deutsch-französischen Warenverkehr künftig in Deutschland ausschließlich durch Vermittlung der Reichs- b a n k, in Frankreich ausschließlich durch Vermittlung des »Okkies kraneo-allemanck ck68 paiementL commereiaux bei der Handelskammer Paris« zu erfolgen. Zur Durchführung dieses Abkommens hat die Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Nunderlyß 84/34 folgendes angeordnet: Mit Wirkung ab 1. August 1934 sind die Zahlungen deut scher Firmen für die Einfuhr französischer Waren ausschließ lich in Reichsmark zu leisten. Sie haben an die Neichsbank zugunsten des französischen Gläu bigers zu erfolgen. Ist Zahlung in einer anderen Währung als Reichsmark vereinbart, so sollen sich die Vertragsparteien zunächst iiber eine Umrechnung in Reichsmark einigen. Die Versendung von Wechselakzepten oder Schecks nach Frank reich sowie Zahlungen durch Vermittlung der Post sind nicht zulässig. Die Zahlungen an die Reichsbank unterliegen nicht der Repartie rung. Die Anordnungen des Nunderlasses 84/34 beziehen sich nur auf die Einfuhr französischer Waren. Die Begleichung von Nebenkosten im Warenverkehr und die Begleichung aller anderen Verbindlichkeiten gegenüber französischen Gläubigern richten sich nach den bisherigen Bestimmungen. Als französische Waren im Sinne des Nunderlasses 84/34 gelten solche Waren, die im französischen Zollgebiet, den französischen Kolonien. Protektoraten und Mandatsgebieten erzeugt, oder die nach, der deutschen Gesetzgebung als in Frankreich nationalisiert anzusehen'' sind. / Die Zahlungen an die Reichs bank können nur mit, Genehmigung einer deutschen Devisen st elle vorgenoms- men werden. Sie sind demnach ohne weiteres im Rahmen der ge^ kürzten Höchstbeträge der allgemeinen Devisengenehmigungen fi^r die Wareneinfuhr zulässig. Uber diese gekürzten Höchstbeträge hinaus können den Firmen, die im Besitze allgemeiner Genehmigungen sind, und die bis zum 1. August 1934 im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes Waren aus Frankreich eingeführt haben, außerdem in unbegrenzter Höhe Einzelgenehmigungen zu Zahlungen an die Reichsbank für den Bezug französischer Waren erteilt werden.
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