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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1934
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- Deutsch
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180, 4. August 1034. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Stunden von ihm gelürte Kanzler des Volkes, ergriffen und ernst an den Fenstern standen, während vor ihnen in nicht endenwollen den braunen und grauen Reihen, im Glanz der Fackelhunderttau sende, das Volk huldigend und Treue gelobend, vorbcizog. Und es ging weiter mit dem Tag von Potsdam, der jenen unvergeß lichen Händedruck der beiden Soldaten des Weltkrieges brachte, der in grandioser Stummheit das Wort von der unzerstörbaren Einheit des deutschen Volkes in die Nation hineinsprach; der jenes Erlebnis, das Millionen damals noch unbegreiflich erscheinen mochte, brachte, jenes Erlebnis in der Garnisonkirche von Pots dam, da Hindenburg einen Kranz am Grabe Friedrichs des Großen niederlcgte, und da Hitler dem greisen Reichspräsidenten mit be wegten Worten den ergreifendsten Dank aussprach für sein »reiches Leben« im Dienste des deutschen Volkes. Für immer senkte jene Stunde von Potsdam die Namen Hinden burg und Hitler in die Herzen des deutschen Volkes. Und es kam weiter der erste Tag der Arbeit, da Hin denburg zur deutschen Jugend sprach; es kam der 12. November, der ihm mit der Einmütigkeit, mit der das ganze Volk damals zu sammenstand, eine der schönsten Erfüllungen seines ganzen Lebens brachte. Es kam die erste Wiederkehr des Jahrestages der deut schen Revolution, an dem er dankend zum Führer und seinen Mit arbeitern trat; und es kam jene letzte große Stunde seines Lebens, wo er nach schweren Tagen der Sorge dem Führer wiederum dankte für die Rettung des deutschen Volkes aus unabsehbarer Not und Verwirrung, die sich im Hintergründe drohend gegen die deutsche Einigkeit ausgereckt hatten. Heute stehen wir, zwanzig Jahre nach dem Ausbruch des Weltkrieges, voll tiefer Trauer an der Bahre des Mannes, der die Augen gerade an dem Tage schloß, an dem vor zwanzig Jahren das Völkerringen anhub, in dem er die deutschen Grenzen vor den feindlichen Heeren schützte. Es ist ein Geschehen von kaum begreif barer Symbolik, daß nun, da Generalfeldmarschall von Hinden burg nicht mehr als treuer Eckart über dem deutschen Volke wacht, der einfache Gefreite des Weltkrieges vor uns steht als dieleben - dige und jedes Vertrauens würdige Verkörpe rung des Erbes, das der große Tote ohne Furcht und Bangen in seine Hände legte. Jeder Deutsche weiß heute, daß der Tod Hindenburgs tröstliche Erfüllung eines be wundernswerten Lebenswerkes bedeutet, weil der Tote bis in die letzten Tage und Stunden seines Lebens die Gewißheit haben durfte, daß das Schicksal Deutschlands bei Adolf Hitler in guten Händen ruhe. Jeder Deutsche weiß heute, daß der Tod des ehrwürdigen Reichspräsidenten einen Abgrund in unserem Volle aufgerissen hätte, wenn es Adolf Hitler nicht gelungen wäre, in seinem Auf trag und gestützt auf Hindenburgs Vertrauen, den Parteten- staat Deutschland zu zerschlagen und an seiner Stelle das geeinte deutsche Reich aufzu richten. Nur darum können wir aus Trauer und Schmerz unsere Augen aufwärts- und vorwärtsrichten, weil wir mit der Gewißheit an die Bahre Hindcn- burgs treten dürfen, daß er es war, der nun die Augen geschlossen, der vor anderthalb Jahren den Kameraden des Weltkrieges gerufen hatte, um ihn mit der Aufgabe zu betrauen, das Steuer des deutschen Schicksals herumzureißen und aus tausend sich wider strebenden Schichten, Ständen, Klassen und Parteien wieder ein einiges Volk zu schmieden. Schon zu seinen Lebzeiten ist der Name Hindenburg zum Mythos geworden; er wird nun, nach seinem Tode, mythische Kraft für unser Volk besitzen wie nur je eine große Gestalt der deutschen Geschichte; und er wird darum um so lebendiger und für uns alle um so verpflichtender in unseren Her zen weiterleben, und sein Name wird für alle Ewigkeit verbunden sein mit dem Namen unseres großen Führers, zu dem das gesamte Volk heute wiederum in gläubiger Erwartung aufbltckt, da es weiß, daß es in dieser schweren Stunde nicht verlassen ist. Bekanntmachung dev ReichsichrMtumSkammev. Ans Grund des 8 25 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichsknltnrkammergesetzes vom 1. No vember 1933 (RGBl. I S. 797) treffe ich folgende Bestimmungen: 8 I. Tie 'Verlags- und Buchhandelsunternchmen meines Znständigkeitsbereiches sind verpflichtet, sich bei alle» ihre» gewerblichen Geschäften zu vergewissern, daß die Firmen, mit denen sie in Geschäftsverbindung, oder die Autoren, Angestellten und Lehrlinge, mit denen sie in einem Vertragsverhültnis stehe», ihre 'Verpflichtungen gegenüber der Neichsknltnrkammergesetzgcbnng hinsichtlich der zuständigen Eingliederung erfüllt habe». In Zweifclssällen ist die Entscheidung der Ncichsschrifttumskammer anznrufcn. 8 2. Um die gegenseitige Unterrichtung zu erleichtern, haben alle Mitglieder der Ncichsschrifttnmskammer ans ihren geschäftlichen Briefsachcn die Mitgliedsnnmmer ihres zuständige» Fachverbandes anzngcbc». Personen, die auf Grund ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einem anderen Zuständigkeitsbereich angehören und nach erfolgter Anmeldung ihrer einschlägigen Tätigkeit bei dem zuständige» Fachverband von einer Beitritts pflicht entbunden sind, habe» dies bei Betätigung innerhalb meines Zuständigkeitsberciches ebenfalls in ihren Briessachcn anzngebcn. Dasselbe gilt für Personen, die ans Grund des 8 9 der genannte» Verordnung (gelegentliche oder geringfügige Tätigkeit) von der Mitgliedschaft bei der Neichsschrifttnmskammer befreit sind. 8 ». Die Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller ist berechtigt, die Berlagsfirmen um wahr heitsgemäße Auskünfte über die Persönlichkeiten von Autoren und Übersetzern von den seit 15. November 1933 erschienene» oder neu erscheinende» Büchern, insbesondere auch über die bürgerlichen Namen bei Benutzung von Decknamen (Pseudonymen) zu ersuche». 8 4. 'Verstöße gegen diese Bestimmungen, insbesondere die Durchführung einer Geschäfts- oder Bertragsverbin- dung innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches mit Firmen und Personen, die eine bestehende Berpflichtnng hinsichtlich der Eingliederung in eine Cinzelkammer der Reichskulturkammer nicht erfüllt haben, ziehen Ord nungsstrafen nach sich. 8 5. Die vorstehende» Bestimmungen trete» am 1. August 1934 in Kraft. Berlin, den 3». Juli 1934. Der Präsident der Reichsschrifttumskainmer 694 I. V.: Ile. Wismann.
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