276, 28. November 1933. Künftig erscheinende Bücher. »»rlrnilaU I. d. DII-hnBuchhand-l. S801 In Kürze erscheinen: Das Wechselgesetz vom 21. Juni 1933 erläutert an der Land der amtlichen Begründung und der bisherigen Rechtsprechung nebst einer Gegenüberstellung der Artikelnummern des neuen Gesetzes und der alten Wechselordnung von Dr. Otto Warneyer Reichsgerichtsrat Umfang etwa 14 Bogen 8° / Preis etwa 8 RM Das Wechselgesetz vom 21. Juni 1833 weicht äußerlich in allen seinen Teilen wie im gesamten Aufbau völlig von der alten Wechselordnung ab. Inhaltlich enthält es nur wenig grundsätzliche Abweichungen. Deshalb ist die seit 1870 er gangene, den wertvollsten Auslegungsstoff darbietende Rechtsprechung zur WO. beinahe vollständig auch für das neue Gesetz verwertbar. Sie mußte nur der neuen Form angepaßt werden. Dieser Anpassung dient der vorliegende Handkommentar, der zugleich das Verhältnis des neue» zum alten Recht an der Hand der amtlichen Mate rialien darstellt und durch schematische Gegenüberstellung der Artikelnnmmern anschaulich zu machen sucht. Das aus der Praxis heraus entstandene, für Praxis, Wissenschaft und Studium bestimmte Buch wird die Einarbeitung und Handhabung des neuen Wechselgcsetzes wesentlich erleichtern. Deutsches Scheckgesetz Linker besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Reichsgerichts von Albert Simonson Reichsgerichtsrat i. R. das Gesetz vom 14. August 1933 (RGBl. I S. 597 f.) von Dr. Otto Schweling Senatspräsident i. R., Münster i. W. Zweite, neubearbeitete Auflage / Amfang etwa 14 Bogen 8° / Preis etwa 5 RM Die neue Auflage des weit verbreiteten und beliebten Handbuches ist wieder in erster Linie für den Kauf mann bestimmt, der sich über scheckrechtliche Fragen unterrichten will. Die inzwischen erlassenen Aenderungen des Gesetzes sowie die sehr umfangreiche Rechtsprechung der obersten Gerichte und das vielseitige Schrifttum über dieses Gebiet hat der Verfasser, soweit es für die jetzige Anwendung und Auslegung des Gesetzes notwendig ist, verar beitet und selbst dazu Stellung genommen. Anhand des Erläuterungsbuches kann sich jeder schnell und zuverlässig über die zahlreichen Zweifelsfragen informieren. Es ist zu erwarten, daß auch die Neuauflage sich wieder leicht absetzen läßt. Eine recht tatkräftige Verwendung ist deshalb sehr zu empfehlen. Interessenten für beide Werke sind: Leitende Persönlichkeiten in Handel und Industrie, Gewerbetreibende, Wirtschaftliche Verbände und deren Syndizi, Rechtsanwälte, Banken, Bankbeamte, Bankiers, Gerichte, Richter, insbesondere auch Handelsrichter, Dozenten und Studierende des Handelsrechts an Universitäten und Handelshochschulen usw. A)