Nr. 287 (R. 141). Leipzig, Montag den 11. Dezember 1933, 188. Jahrgang. NLaktumeller Test Bekanntmachung Neiv. Ausnahme lettenderr buchhandlevischev Älugefielttev kn dke Relchsfthrrlsttumskamrriev Nach Entscheidung des Präsidenten der Neichsschrifttumskammer müffen alle leitenden Angestellten buchhändlerischer Firmen (Direktoren, Geschäfts» führer, Prokuristen) die Mitgliedschaft bei der Neichsschrifttumskammer über den Dörsenverein erwerben. Wir fordern deshalb alle Firmen hiermit auf, die Anmeldung ihrer lei tenden Angestellten umgehend vorzunehmen. Wir erbitten zunächst kurze Mitteilung nur auf Postkarte unter Bezeichnung des Dienstverhältnisses, und zwar für jeden Anzumeldenden eine besondere Karte. Die Anmeldungen müffen nach Maßgabe des Gesetzes bis zum IS. Dezember bei der Geschäftsstelle des Dörsenvereins eingetroffen sein. Wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß die Mitglieder des Börsenvereins sich nicht nochmals besonders zu melden brauchen und daß die Anmeldung in diesen Fällen von uns ohne weiteres vorgenommen wird. Nur bei den Firmen mit mehreren Inhabern, die noch nicht Mitglied des Börsen» verein« sind, ist eine Anmeldung dieser Inhaber beim Börsenverein erforderlich. Leipzig, den v. Dezember 1S3S vr. H e ß Börsenblatt f. d. Deutschen Buchhanbel. 100. Jahrgang. 873