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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1934
- Strukturtyp
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- 1934-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1934
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- Deutsch
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X- 202, 30. August 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. Buchhändler-Verband «Kreis Norden" e. D. Die 52. ordentliche Hauptversammlung mutz ver schoben werden. Sie findet am Sonntag, dem 23. September 1934 in Bremen, vormittags 10 Uhr im Atlantis-Haus (Boett- cherstratze) statt. Wir laden unsere Mitglieder hierzu frcundlichst ein. Gäste aus dem Buchhandel sind uns willkommen. Etwaige Anträge der Mitglieder sind spätestens bis zum 1. September beim Unterzeichneten Vorstand cinzurcichen. Die Tagesordnung und Fcstordnung werden den Mitgliedern mit dem Jahresbericht durch das Nachrichtcnblatt des Buchhändler- Verbandes »Kreis Norden« bekanntgegeben werden. Hamburg, den 27. August 1934. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden« e. V. Waldemar Heldt, I. Vorsitzender. Kurt Saucke, 1. Schriftführer. Buchhändler-Derband «Kreis Norden" e. D. Die für den Bezirk des Buchhändler-Verbandes »Kreis Nor den« bereits angczeigtc Gehilfenprüsung findet nicht am 23. September, sondern am 30. September 1934 in Hamburg statt. Anmeldungen sind — soweit noch nicht geschehen — umgehend an die Geschäftsstelle des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden« e. B., Hamburg l, Grotzc Bäckerstrahc 13/15, einzureichcn. Anmeldcbogcn für die endgültige Anmeldung werden Ihnen später zugehen. Alles weitere Wissenswerte werden wir Ihnen zur rechten Zeit Mitteilen. Hamburg, den 27. August 1934. Martin Riegel, Leiter der Gehilfenprüfung im Buchhändler-Verband »Kreis Norden«. Verband der Buchhändler Pommerns. Um fcstzustellcn, ob ein Bedürfnis für eine im Herbst d. I. abzuhaltende Gehilfenprüfung vorliegt, bitte ich bis zum 10. Sep tember um Meldung aller Lehrlinge, die im Herbst 1934 ihre Lehre beenden. Stettin, den 25. August 1934. Fritz Schmurr, Vorsitzender. Provinzialoer. der Schlesischen Buchhändler. Sonntag, den 14. Oktober, findet eine Gehilfenprüfung in Breslau statt. Anmeldungen bis spätestens 15. September an den Unterzeichneten erbeten. Breslau, den 24. August 1934. Altbützerstratze 8/9. Provinzialvcrcin der Schlesischen Buchhändler E. V. Gerhard Kauffmann, Schriftführer. Aus der Arbeit der Geschäftsstelle. Denkschrift über die Bcrussbesteucrung der Mitglieder der Rcichs- kulturkammcr. Im Hinblick auf die in Vorbereitung befindliche große Steuer reform ist eine Denkschrift ausgearbeitet und den maßgebenden Stellen zugeleitet worden. Sie geht davon aus, daß den Mitgliedern der Reichskultur kammer mit Rücksicht auf die erhöhten Pflichten und auf die wirt schaftlichen Beschränkungen, die ihnen zur Wahrung der kulturellen Interessen des Volksganzen auferlegt sind, nach Möglichkeit und so weit der Staat dazu in der Lage ist, wirtschaftliche Erleichterungen gewährt werden sollten. Da öffentliche Subventionen grundsätzlich zu unterbleiben haben, ergibt sich als einzige Möglichkeit eines wirtschaftlichen und finanziellen Ausgleichs die steuerliche Ent lastung durch Schaffung einer Reihe von Steuervergünstigungen unter dem Sammelbegriffe einer erleichterten Berufsbesteuerung der in der Reichskulturkammer vereinigten Kulturberufe. Die Denk schrift besaßt sich, anknüpfend an das jetzt geltende Steuerrecht, ein gehend mit Vorschlägen für die Berücksichtigung der »beschränkten 762 Gemeinnützigkeit». Unter ihr versteht man das gleichzeitige Zusam mentreffen von gemeinnützigen bzw. den kulturellen Interessen der Allgemeinheit zu dienen bestimmten und tatsächlich dienenden Zwecken mit eigcnwirtschaftlichen Zwecken bei Ausübung der Be rufstätigkeit. Sie kommt als Steuerermäßigungsgrund in der Denkschrift zu besonderer Darstellung. Reichstheatergesetz. Der Verein der Laien- und Bühnenspielverlegcr hat in einer an die Reichstheaterkammer gerichteten Eingabe auf die bei Vereinen und Verbänden über die Durchführung des Theatergesctzes be stehenden Zweifel hingewiesen und gebeten, über die Auswirkung dieses Gesetzes von fachkundiger Seite eine Belehrung zu veröffent lichen. Der Verein hat selbst Stellung zu dem Gesetz genommen und ausgeführt, daß dem Laienspiel grundsätzlich dort eine Berechtigung zucrkannt werden müsse, wo das Berufsthcatcr nicht oder nur un genügend wirksam werden kann, also vor allem in der Kleinstadt. Es müsse die Frage geprüft werden, ob nicht Einakter allgemein für das Laienspiel freizugcben wären. Auch sei die Frage zu erörtern, was unter dem Begriff der Kleinkunst zu verstehen ist. Nach den ge machten Erfahrungen werde von Theatcrvercinen und sonstigen Laienspielern oft gegen das Urheber- und Verlagsrecht verstoßen, und zwar durch Umgehung des ordnungsgemäßen Erwerbs des Aufführungsmatcrials vom Verleger mit Verleihen oder Abschrei ben von Rollcnmaterial. Um Schädigungen für Autoren und Ver leger zu vermeiden, sei eine Genehmigung zur Aufführung von Theaterstücken an gelegentliche Thcaterveranstalter nur dann zu erteilen, wenn der Erwerb des Aufführungsrechts nachgewiesen wird. Wir haben der Reichsschrifttumskammer von den Ausführun gen des Vereins Kenntnis gegeben und gebeten, die Bemühungen des Verlags um Anerkennung seiner Forderungen zu unterstützen. Nummern- und Gruppcnlistc der deutschen Patentschriften. In Nr. 33 des Patentblattcs vom 16. August d. I. hat das Reichspatentamt die neuen Ausgaben der Nummernlistc und der Gruppenliste der deutschen Patentschriften angekündigt und dabei als einzige Bezugsquelle den betreffenden Verlag angekündigt. Wir haben gebeten, bei künftigen Ankündigungen auch auf die Bczugsmöglichkeit durch jede gute Buchhandlung hinzuwciscn. Sammelbeziige von Behörden. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf Hinweisen, daß wir in allen den Fällen, wo uns Klagen über den zentralisierten Bücherbezug von Behörden zugingen, an die maß gebenden Stellen Eingaben gerichtet haben mit der Bitte, von der artigen Sammelbezügen abzusehen und die Bestellungen dem Sor timent zu überweisen. So sind wir in diesem Sinne soeben an das Landesfinanzamt Nordmark herangetreten, das die ihm unter stellten Finanzämter angewiesen hatte, Bestellungen auf die Ent scheidungen des Reichsfinanzhofes gesammelt an das Landcsfinanz- amt zu übermitteln. Rundfunk und deutsche Dichtung. Von Vr. Hans Richter. In den ersten Jahren seines Bestehens war der Rundfunk, entsprechend seiner Lage inmitten einer liberalistischen Bildungs-, Kultur- und Lebensform und entsprechend der weltanschaulichen Haltung einer ganzen Zeit und Generation, in der »Universalität« seiner Sendungen zumeist nur ein bloßer statischer Vermittler bürgerlich-traditionellen oder marxistisch-intellektuellen Bildungs gutes. Auch die funkeigenste Darstellungsform, das Funkspiel, ins besondere das Hörspiel bekam seine Formen und Inhalte zunächst aus den künstlerischen und dramaturgischen Anschauungen jener Zeit und blieb somit reines »Bühnen«- und »Seh«spicl. lind es war auch bezeichnend für die Einstellung des größten Teiles der deutschen Dichter und Schriftsteller zum Rundfunk, daß nicht die Bekannten im Reiche der Dichtung Werke für diese neuartige und vielversprechende Bühne »Rundfunk« schufen, sondern die »Ge schickten« und »Belesenen«, die Literaten sich daranmachten, Stücke unserer Klassiker für den Funk zu bearbeiten oder selbst kurze dra matische Szenen zu schreiben. Die wahren schöpserischen Dichter
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