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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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HS 222, 25. September. Nichtamtlicher Theil. 3809 anlaßten den hier ausgesprochenen Gedanken und dessen Aus führung. Er kann nicht anders als zugeben, daß dieser Gedanke Vielen nicht gefallen kann und namentlich Manchen Derjenigen nicht, die ein warmes Interesse für den Verein haben. Doch wie im Staatsleben die Rechte sich auf die Volksvertreter con- ccntriren, so wird man sich auch darin fügen, im Bereinsleben die Rechte auf die Delegirten übertragen zu sehen. Herr Brock- haus und Andere sind für die Vertagung dieser wichtigen Sache. Auch Herr Krön er ist der Ansicht, daß die Rechte und Pflichten sich erst als Resultate der ganzen Verhandlungen genau fixiren lassen. Er stellt zugleich folgenden Antrag zu A. 4.: Jedes Mitglied hat bei Verkäufen an das Publicum stets die statutenmäßigen Rabattnormcn derjenigen vom Börsenver eine genehmigten (Local- und) Kreisvereine zu respectiren, in deren Bezirk oder nach deren Bezirk der Verkauf stattfindet. Die Rabattnvrmen der vom Börsenvercin genehmigten Vereine sind vom Börsenvereinsvorstande den Mitgliedern zur Kenntniß zu bringen. Es wird auf Vertagung der Beschlußfassung auch über diesen Punkt von größter Tragweite angetragen, um sich die Folgen genau überlegen zu können, der Herr Vorsitzende hält dies nicht für nöthig. Man dürfe kaum diesen Antrag als etwas Neues und Unerwartetes betrachten, lieber die Beantwortung dieser Frage müsse Jeder schon längst mit sich im Klaren sein, und die Entscheidung ist zur Klärung der Situation unumgänglich nothwendig. Herr Kröner befindet sich in vollkommener Harmonie mit dem Vorsitzenden und hält es aus denselben Gründen nicht für nöthig, seinen eigenen Antrag mit einem Worte zu unterstützen. Seit dem Beginn der Bewegung ist der Gedanke mehr wie hundertmal ausgesprochen, mehr wie hundertmal gedruckt. Herr Bergstraeßer findet in dem Antrag Kröner's voll kommen den Ausdruck dessen, was er selbst schon bei Gelegen heit der Delegirtenversammlung im Frühjahr ausgesprochen hatte, daß das Anbieten der Bücher unter dem Ladenpreise an den wenigen günstig gelegenen Plätzen den Lebensnerv der Sorti menter zerstöre. Gegen die Bedenken der Verleger möchte er erwähnen, daß die Rabattnormen als Bestandtheil der Kreis statuten ja der Genehmigung des Börsenvorstands unterliegen und daß die gemachten Erfahrungen in dem Mitteldeutschen Ver band und in anderen Vereinen zeigen, wie mäßig man die Forderungen stellt und welchen großen Spielraum man der Con- currenz läßt. Er könnte für den Kröner'schen Antrag stimmen, wird sich aber Vorbehalten, bei der zweiten Lesung eine Ab änderung des die Schleuderei betreffenden Passus des ß. 1. zu beantragen. Herr vr. Brockhaus, der als letzter Redner das Wort hat, verzichtet, nochmals seine Ansichten und lleberzeugungen auszusprechen, da er es nicht für möglich hält, Diejenigen, die für den Antrag stimmen, zu überzeugen, welchen Gefahren sie damit den Verein aussetzen. Aus Antrag des Herrn Enslin findet namentliche Ab stimmung statt. Sie ergibt als Resultat 23 „Ja", 10 „Nein". Mit „Ja" stimmen: die Herren Abendroth, Aigner, Bergstraeßer, Biele feld, Boysen, Detlosf, Kosmack, Fehr sen., Gaßmann, Harnecker, Hertz, Hirsch, Hoher, Kröner, Manz, Matz, Mäher, Morgenstern, Reichenecker, Ritter, Rohmer, Schmidt, Spemann. Mit „Nein" stimmen: die Herren Böhlau, Brockhaus, Enslin, Haessel, Hey- selder, Hoefer, Kaiser, Rost, Thienemann, Werlitz. Der augenblicklich abwesende Herr Müller gab nachträglich seine Stimme mit „Ja" ab. Herr Werlitz giebt noch solgende Motivirung seiner Ab stimmung zu Protokoll: „Ich habe aus den bisherigen Ver handlungen die Ueberzeugung gewonnen, daß eine Einfügung der Kreisvereine in den Organismus des Börsenvereins die Zu stimmung des Börsenvereins zur O.-M. 1880 nicht finden oder eine Auslösung des Börsenvereins herbeiführen wird. Da ich es demnach für absolut im Interesse des von mir vertretenen „Stuttgarter Vereins" und auch der Gcsammtheit der Kreis vereine überhaupt gelegen halte, die Erreichung des Möglichen nicht durch Aufstellung aussichtsloser Anforderungen zu gefährden, so kann ich nach meiner Ueberzeugung diesem Antrag, als unter solchen Umständen zu weit gehend, nicht zustimmen." K. 4. wird ebenfalls angenommen. Die beiden Paragraphen lauten in der angenommenen Fassung: Z. 3. Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied hat den festgesetzten Beitrag von 20 Mark zu der Casse des Börsenvereins pünktlich zu zahlen.*) Jede Veränderung in den Firmen oder deren Inhabern ist sowohl dem Vorstände als auch dem betreffenden Kreisvereine sofort anzuzeigen. Es ruht aus jedem Mitglieds die Verpflichtung für seine Person, sowie für seine Handlung, beziehungsweise für die Handlung, der er als Theilhaber oder Leiter angehört, die Statuten des Börsenvereins sowie die statutenmäßig gefaßten Beschlüsse derselben pünktlich zu befolgen. Jedes Mitglied hat bei Verkäufen an das Publicuni stets die statutenmäßigen Rabattnormen derjenigen vom Börsenvereine genehmigten Kreisvereine zu respectiren, in deren Bezirk oder nach deren Bezirk deren Verkauf stattfindet. Die Rabattnormen der vom Börsenverein genehmigten Ver eine find vom Börsenvereinsvorstande den Mitgliedern zur Kennt niß zu bringen. Z. 4. Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied des Börsenvereins hat folgende Rechte: 1. gleichen Antheil am Vereinsvermögen; 2. das Recht, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Ge schäftsführer an den Hauptversammlungen theilzunehmen; 3. Wählbarkeit zu allen Ehrenämtern unter den statutarischen Beschränkungen; 4. die Benutzung der deutschen Buchhändlerbörse (ß. 61.) und aller vom Vereine geschaffenen Anstalten und Einrichtungen; 5. Anspruch an die unentgeltliche oder zu ermäßigten Preisen erfolgende Lieserung der von dem Börsenverein ausgehen den literarischen Publicationen. In Bezug auf Z. 5. Mitgliedschaft, der im Ganzen dem älteren Statut nachgebildet ist, schlägt Herr Morgenstern vor, nur die Worte: „Die Mitgliedschaft beruht auf der Person" bei zubehalten, alles Andere verstehe sich von selbst oder stehe schon in anderen Paragraphen. Herr Kaiser betrachtet dieses als eine zu große Radical- cur, selbst wenn alles dasteht, ist es doch besser, es hier beisam- menzuhaben. Herr Brockhaus gibt Herrn Morgenstern in der Sache Recht und meint, man könne es dem Rcdactionscomitö überlassen, wie es zu Verfahren gedenke, da auch die Bemerkungen des Herrn Kröner ihre Berechtigung haben. Herr Morgen stern macht dagegen geltend, daß wenn das Statut in Fleisch und Blut übergehen soll, cs allerdings nothwendig sei, sich der klarsten zugleich präcisesten Fassung zu befleißigen; er wird gern seinen Antrag zurückziehen, damit aber jeden Einfluß aus eine bessere Form zu üben aufgeben. Herr Böhlau ist sich voll- *) Wurde durch einen späteren Beschluß wieder in so Mark ab geändert.
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