Thiel, lurzer Abriß der Kirchengeschichte, z Aufl. IS. " I. — Bradvon, M. E., e. offenes Verdikt. Roman. 3 Bde. 8. * 10. — Cohen, A., der Makler f. Grundbesitz u. Hypotheken-Sachen, feine sociale Stellg., Rechte u. Pflichten. 8. In Comm. * —. 40 R. Kühn tn Berlin. -j- Henfing, E. N., das Verfahren vor dem deutschen Amtsgerichte. 8. In Comm. * 4. — Manz in Wien. Riehl, A., das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, erläutert durch die Spruch praxis d. k. k. obersten Gerichtshofes bis 1879. 1. Lsg. 8. * 2. 40 Engel, F., Studien unter den Tropen Amerika s. 2. Aufl. 8. * 4. — Kohlhepp, E., Gesetz- u. Normalien-Sammlung f. das k. k. Heer. Vom n 1869—1877. 32. u. 33. Lfg. 8. ü * 1. 20 Albertus, I., Oesterreichs innere Politik. 8. * 2. — korlsclirilte, 6is, 6er 61^81 k iw 6. 1875. v. 6er pb^gilral. 668eHsobs.kt iu Berlin. 31. 6a,brß. 1. 8. 7. — Oppenhoff, F. C., das Strafgesetzbuch f. das Deutsche Reich erläutert. 7. Ausg., Hrsg. v. Th. F. Oppenhoff. 8. * 14. — Boitus, C. A., Handbuch f. Schöffen. 8. * 3. — -j- Mehn'S, L., schleswig-holsteinischeS landwirthschaftl. Taschenbuch auf d. I. 1880. 20. Jahrg. 16. Geb. ** 1. 80 Michaelis, R., Bad Rehburg. 2. Aufl. 8. * 2. 40 kortewoullaio-ILalellller, dauuov6i8ober, 1880. 128. —. 15; auk roddsw 6ap. w. Oolä36Üu. * —. 20; auk ^ei886w 6ap. w. 6oIä8obo. * —. 20 i Ritter, A., Kirchweihpredigt. 8. * —. 40 8.^ ' ' 1 *10.50 Lobe, W.. unsere Hansthiere. Handbuch der rationellen Zucht, Ernährg. u. Pflege. 8. * 6. — Vorlrüxe, ö^entliode, ßeü. iu 6er LolrvreiL. 5. 66. 7. u. 8. 6t>. 8. ü * —. 80 8. * 2. —; 1. 66. eplt. * 10. — ' Wieland, I., die Kriegsgeschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis zum Wiener Congreß. 3. Aufl. 2. Ausg. 2 Bde. 8. * 8. — Liederbuch f den schweizerischen Wehrmann Neue Ausg. * 6^ ^ Xelllraxkn, voIlr8vvir1li8ohLft.IioÜ6. 5. 8kt. 8. * 1. — Vossische Bucdh. in Berlin. KriegSfeuerwerkerei. 2. Thl. Die Munition f. Handfeuerwaffen. Die Pa trone LI/71. 8. Mit Atlas. Fol. * 20. — -71. 8. ^ * 1V. — -j- Meisterwerke der Holzschneidekunst. 11. Lfg. Fol. 1. — ' ' ^ p * ^ 60 -j- Wcstermann'S illustrirte deutsche Monatshefte, Hrsg. v. F. Spielhagen. 47. Bd. 1. Hft. Octbr. 1879. 8. Vierteljährlich * 4. — v. 6. 6od6e. 11. u. 12. (Lodluse) k'ol. L * 3. — Nichtamtlicher Theil. Die Verhandlungen der bommission für die Revision des Statuts des BörscnvcrcinS. Dritter Tag. 18. September. In der dritten Sitzung, am 18. September, legte Herr Kaiser eine neue Fassung des H. 2. vor, bei welcher das sich durch seine Präcision auszeichnende Statut der Berliner Corporation mit maßgebend gewesen ist. Der Entwurf, zu dessen Gunsten der Vorstand im Lause der Debatte den seinigen zurückzieht, lautet: 8- 2. Ausnahme. Jeder Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhändler, sowohl des Inlandes als des Auslandes, kann zum Mitgliede des Börsenvereins ausgenommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. der Nachweis, den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug aus selbständige Ausübung eines oder mehrerer der in Z. I. genannten Gewerbe genügt zu haben, sowie der wirkliche selbständige Betrieb eines oder mehrerer dieser Gewerbe; 2. der Nachweis, daß der Ausnahme Suchende Mitglied des betreffenden Kreisvereines, resp. Localvereines (8. 16.) ist, insofern der Ort, in welchem sein Geschäft sich befindet, dem Bezirke eines derartigen Vereins angehört; 3. die Ausstellung einer unbedingten schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken den Statuten des Börsenvereins, sowie den statutenmäßigen Beschlüssen der Hauptversammlung, des Vor standes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen; 4. falls der Ausnahme Suchende ein schon bestehendes Geschäft übernommen hat, die ausdrückliche Verpflichtung, für die buchhändlerischen Passiva seines Vorgängers aufzukommen; 5. die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von 30 Mark; 6. seitens der Begründer neuer und der Erwerber bereits be stehender Firmen die Einsendung eines eigenhändig unter schriebenen, von einer öffentlichen Behörde, resp. einem Notar beglaubigten Etablissements-Circulars; woran sich dann die weiteren Bestimmungen des Vorstands-Ent wurfes schließen sollen. Herr Kaiser motivirt seinen Antrag. Ein Novum in diesem Vorschlag ist die Bestimmung wegen Uebernahme der buch händlerischen Passiva des Vorgängers seitens des Käufers eines Geschäfts. Man könnte zwar einwenden, der Einzelne möge thun, was er wolle. Dies ist aber eine böse Sache. Es würden Streitig keiten entstehen, die in den einzelnen Fällen ganz verschieden ent schieden werden würden. Eine Normativbestimmung ist dringend