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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1933
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 298, 23. Dezember 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschnBuchhandel. 5. wer bei einem Korrespondenzbiiro, einer Nachrichtenagentur, einer Presseillustrationsfirma oder einem sonstigen Unternehmen der im 8 4 des Gesetzes bezeichneten Art zur Erledigung von Schriftleiterarbeiten durch Dienstvertrag im Hauptberuf ange stellt ist. 6. wer bei einem Korrespondenzbiiro, einer Nachrichtenagentur, einer Presseillustrationsfirma oder einem sonstigen Unternehmen der im § 4 des Gesetzes bezeichneten Art, dessen Eigentümer oder Mit eigentümer er ist, Schriftleiterarbeiten im Hauptberuf erledigt. Unter den Begriff der Schriftleiterarbeiten fällt jede unmittel bare oder mittelbare Tertgestaltung durch Wort, Nachricht oder Bild, nicht aber die Tätigkeit für den Anzeigenteil einer Zeitung oder einer politischen Zeitschrift. Folgende Personen sind nicht Schriftleiter und brauchen daher k e i n e n A n t r a g zu stellen: 1. wer seine Tätigkeit bei einem Druck werk ausübt, das weder eine Zeitung noch eine Zeitschrift ist, 2. wer seine Tätigkeit bei einer Zeitschrift ausübt, die nicht politischer Art ist, 3. wer seine Tätigkeit bei einer Zeitung oder einer Zeitschrift ausübt, die im amtlichen Auftrag herausgegeben wird (8 3, Abs. 2 des Gesetzes). Zeitungen sind Druckwerke der in 8 2 des Gesetzes bezeichneten Art, wenn sie zur Berichterstattung über Tagesereig nisse bestimmt sind. Bei Zeitungen kommt es nicht darauf an, ob sie politischer Art sind oder nicht. Zeitschriften sind Druckwerke der in 8 2 des Ge setzes bezeichneten Art wenn ihre Erörterungen an Tagesereignisse nicht gebunden sind Weder eine Zeitung noch eine Zeitschrift ist gemäß 8 2 des Gesetzes a,) ein Druckwerk, das in Zwischenräumen von mehr als drei Monaten erscheint, d) ein Druckwerk, dessen Bezug an einen bestimmten Personenkreis gebunden ist, das also nicht von jedem er worben werden kann. Ein bestimmter Personenkreis im Sinne dieser Bestimmung liegt nicht vor, wenn die Druckauflage höher ist als 500 Stück. Politisch ist jede Zeitschrift, die nicht rein wissenschaftlicher oder rein technischer Art ist oder deren politischen Charakter der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda aus anderen Gründen verneint. Im amtlichen Auftrag herausgegeben ist eine Zeitung oder eine politische Zeitschrift, wenn der Herausgeber eine Reichs-, Lanöes- oder Gemeindebehörde ist. Wer im Zweifel ist, ob die Tätigkeit, die er nach dem 31. De zember 1933 ausüben will, unter das Gesetz fällt, muß unverzüglich bei dem Landesverband anfragen, der für ihn zuständig wäre. Der Leiter des Landesverbandes kann bis zum 31. Januar 1934 Eintragungen in die Berufsliste auf Widerruf verfügen, wenn er annimmt, daß die endgültige Eintragung zulässig ist. Solche Ein tragungen sind zu löschen, sobald sich ergibt, daß die Annahme nicht zutrifft. Aussicht auf Befreiung der Erfordernis der Neichsangehörigkeit (8 6 Nr. 1 des Gesetzes) haben Deutschstämmige, wenn nicht in ihrer Person Bedenken bestehen (8 9 Abs. 2 des Gesetzes). Aussicht auf Befreiung vom Erfordernis der arischen Abstam mung (8 5 Nr. 3 des Gesetzes, 8 6) haben Personen, die im Welt krieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Aussicht auf Befreiung vom Erfordernis der arischen Ehe (8 5 Nr. 3 des Gesetzes, 8 6) haben Personen, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes bereits mit einer Person nichtarischer Ab stammung verheiratet waren. Wer nicht in die Berufsliste eingetragen ist, darf sich nicht Schrift leiter nennen, auch nicht unter Beifügung eines Zusatzes zu dieser Bezeichnung. Berufsangehörige, die im Ruhestarrd leben, dürfen die Bezeichnung Schriftleiter mit dem Zusatz a. D. oder i. R. führen. Mündliche Abmachungen über das Rechtsver hältnis zwischen Verleger und Schriftleiter sind unverzüglich schriftlich fe st zulegen. Der Verleger einer Zeitung oder einer poli tischen Zeitschrift ist verpflichtet, bis zum In krafttreten des Gesetzes einen Hauptschriftleiter zubestellen (8 18 des Gesetzes). Die Bestellung mehrerer Haupt schriftleiter ist nicht zulässig. Der Hauptschriftleiter einer Zeitung oder einer politischen Zeit schrift ist verpflichtet, bis zum 10. Januar 1934 einen Geschäftsver teilungsplan auszustellen (8 19 des Gesetzes). Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erlischt die Mitgliedschaft zum Reichsverband der Deutschen Presse für alle Personen, die nicht zu diesem Zeitpunkt in die Berufsliste eingetragen sind. Die An sprüche aus der früheren Mitgliedschaft bleiben unberührt. 988 Schenken. Ein neues nationales Ethos. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Schon immer war der Advent eine Zeit des Schenkens. Und doch ist in diesem Jahre ein ganz neues Moment hinzugetreten. Während früher sich die Gebe- sreudigleit des einzelnen aus den engen Kreis seiner Familie, seiner nächsten Anverwandten und Freunde beschränkte und dar über hinaus nur von gewissen karitativen oder kirchlichen Organi sationen der Armen und Hilfsbedürftigen gedacht wurde, ist es heute das ganze Volk, das in einer natürlichen Verteilung des Schenkens und Beschenktwerdens das Lichtsest begeht. Während früher die Private und korporative Mildtätigkeit auf Beweggrün den der Religion, der Menschlichkeit oder einfach des persönlichen Mitleids fußte, ist es diesmal das Gefühl der nationalen Volksverbundenheit, der unlösbaren völkischen Schicksalsgemein schaft, das jeden Volksgenossen, der dazu in der Lage ist, mit machtvollem Ruse an seine Pflicht, zu geben und zu teilen, er innert. Weil wir aus einer Vielheit von Einzelindividuen, aus einem Chaos gegensätzlicher und sich widerstreitender Interessen zum erstenmal in unserer Geschichte zur nationalen Einheit und Harmonie hingefunden haben, weil wir eine Nation gewor den sind, deshalb kann und muß sich dieses neue, uns alle inner lich aufs höchste erhebende Wertbewußtsein auch in einem ganz neuen Ethos des Schenkens und Beschenkt- Werdens praktisch auswirken. Wie wgx cs doch früher? War nicht, auch wenn wir, vom Anblick des Elends gerührt, aus ehrlich bewegtem Herzen an Menschen, die zwar unsere Sprache sprachen, mit denen uns aber kein inneres Empfinden vereinte, von unserem Überfluß oder unserem bescheidenen Mehr das abgaben, was wir ohne Selbst beschränkung abgeben konnten und sicher auch gerne entbehr ten: war da trotzdem nicht in vielen von uns so ein sonder bares, beinahe peinliches, die Freude des Gebens mehr oder weni ger stark beeinträchtigendes Gefühl, eine gewisse Scham, die Scham des Schenkens? Es ließ sich damals schwer er klären, dieses bei allen empfindsameren Naturen immer wieder sich meldende Gefühl. War es nagender Zweifel, richtig und doch auch wieder falsch gehandelt zu haben? Die ungelöste Frage, was der beschenkte arme Fremdling wohl bei dem Empfang der Gabe empfunden haben mochte? War in ihm nur Freude oder etwa doch auch die Bitterkeit der gerade im Augenblick des Be schenktwerdens besonders kraß ins Bewußtsein tretenden eigenen Notlage? War unser natürlicher Stolz verwundet in dem Ge fühl, dem Stolz des anderen, dem wir helfen wollten, gerade durch unsere Hilfe Wunden geschlagen zu haben? Entsprang der Scham des Beschenktwerdens die Scham des Schenkens; bitter für beide Teile zugleich? Ein psychologisches Problem, für das wir ehedem, so sehr wir auch forschten, keine befriedigende Deutung fanden. Heute sehen wir klarer; heute wissen wir, daß jener quä lende Zwiespalt des Empfindens im Geist der Zeit begrün det lag, der ein Geist der innervolklichen Gegensätze, Schichtun gen und Trennungen, ein Geist der nationalen Disharmonien war. Es war das derselbe Geist, der den Haß des Klasscnkampfes erzeugte, der die organische Einheit des Volkskörpers zerklüftete, der den Eigennutz der Individuen und Stände Pflegte und aus den Verschiedenheiten des materiellen Besitzes jenes höchst un natürliche Wertgefälle der liberalen Weltanschauung kon struierte, das die natürliche Wert g e m e i n s ch a f t des Blutes, die Wertgemeinschast der Nation vollkommen oder beinahe voll kommen ausschaltete. Weil im Zeichen dieser geistigen Verirrung, die eine Krankheit des Zeitgeistes war, die einzelnen Glieder des Volkes, die Menschen, Klassen, Stände, das Trennende und da mit auch die materiell-sozialen Unterschiede weit stärker empfan den als das Gemeinsame, das Verbindende des gleichen Volks tums, deshalb konnten sie sich, wie auf so vielen anderen Ge bieten ihres politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Le bens, auch nicht einmal auf dem Gebiete der tätigen Nächstenliebe ganz zusammenfinden und einander ganz verstehen. Weil Ge bende und Nehmende, gleich blind, gleich eingesponnen in die
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