Der -eutsthe Staat -er Gegenwart Herausgegeben von Staatsrat Professor Or. Carl Schmitt Als 5. Heft erscheint; Neue Grun-lagen -es Verwaltungsrechts von vr. Theodor Maunz, Privatdozent an der Llniversttät München / Kart. RM. L.— Während das verwaltungsrecht liberaler Prägung eln Schutzwall des Bürgers gegen den Staat sein sollte, wird das deutsche Verwaltungsrechtsdenken vom Grundsatz der Rechtmäßigkeit und der Gerechtigkeit bestimmt. Das Verwaltungsrecht des neuen Staates richtet sich an den Notwendigkeiten und Erfordernissen der völkischen Ord nung aus. Maunz zeigt hier die ersten Grundlinien, die entscheidend für die weitere Gestaltung der deutschen Verwaltung und des deutschen verwaltungsrechtes sein können. Als 10. Heft erscheint; Die Unabhängigkeit -es Richters in ihrem neuen Sinngehalt von Heinrich Henkel, o. ö. Professor an der Llniversttät Marburg / Kartoniert RM. 1.— Diese neue Schrift des Marburger Strafrechtlers ist geeignet, die Llnsicherheit, mit der heute der Begriff der richterlichen Unabhängigkeit gehandhabt wird, restlos zu be seitigen. Für den nationalsozialistischen Staat bedeutet die richterliche Llnabhängtgkeit Selbständigkeit ln der Bindung an die leitenden Grundsätze des völkischen Zührer- staates. In den richterlichen Entscheidungen müssen die maßgeblichen staatspolitischen Anschauungen der Staatsführung in richterlichen Wertungen zum Ausdruck kommen. Diese Erkenntnisse müssen immer mehr die Art und Form der deutschen Rechtsprechung bestimmen. So gewinnt diese Schrift nicht nur für den Zuristen, sondern auch für jeden Volksgenossen eine echte und tiefe Bedeutung. Vuchkaekea /ke^ea /Le Lie Werbung Me Pee/ügung. Wr'e br'Len ^oek/etzungsMen anM/egen/ Heft S wird später erscheinen! l-I/^SkällScl-Ik VkKI.ä05äh-l57äI.I