VMMMMmMlltsckmVüäüuM Nr. 184 (R. 184). Leipzig, Dienstag den 21. August 1934. 181. Jahrgang. Bekanntmachung Das mühevolle und kostspielige Aufnahmeverfahren für die neue« Mitglieder des Börscnvcreins sowie der Arbeitsgemeinschaft buchhändlerischer Neben- und Kleinbetriebe ist durchgcführt. Die Auslieferung der Ausweise ist in vollem Gange. Das Adressbuch des Deutschen Buchhandels, das auch in diesem Jahre pünktlich erscheine» wird, wird die neu aufgenommenen Firmen sämtlich mit enthalten. Eben wurde gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 1934 der zweite Teil des HauS- haltplanes für 1934 von Vorsteher und Schatzmeister in Kraft gesetzt. Es gilt nun auch die Finanzen des Börsen vereins mit diesem Haushaltplan in Übereinstimmung zu bringen. Das ist nicht leicht: unsere Aufgaben sind durch die Entwicklung im Staat wie im Buchhandel stark erweitert worden, unsere Einnahmen gehen zurück. Auch der Hinzutritt vieler neuer Mitglieder vermochte keinen vollen Ausgleich zu schaffen. Nur eine entschlossene Sparsam keit kann ihn bringe». Um so mehr ist der Börsenverein auf den pünktlichen Eingang der Beträge angewiesen, die nach der nunmehr erfolgten Verlegung der Hauptversammlung in der Höhe für das Geschäftsjahr 1934 gelten, wie ich sie im Börsenblatt Nr. 142 vom 21. Juni bekanntgegeben habe und jetzt wiederhole: 1. Das Eintrittsgeld für neu aufgenommene Mitglieder beträgt RM 19.— 2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt RM 35.— ; in ihm ist der Bezugspreis für das dem Mitglied zu liefernde Stück des Börsenblattes inbegriffen. 3. Für die Mitgliedschaft im Kreisverein erhebt der Börsenverein RM 19.— 4. Außerdem wurden folgende besondere Firmenzuschläge festgesetzt: ») von Betrieben mit einem buchhändlerischen Umsatz von über RM 59999.— in dem dem Zeitpunkt der Erhebung vorangehenden Geschäftsjahr RM 29.— b) von Betrieben mit einem bnchhändlerischen Umsatz von über RM 199999.— in dem dem Zeitpunkt der Erhebung vorangehenden Geschäftsjahr RM 49.— 5. Für Mitglieder, die mehr als drei minderjährige Kinder haben, kann auf Antrag der Mitgliedsbeitrag je nach der Äindcrzahl bis auf RM 29.— herabgesetzt werden. S. Weitere Stücke des Börsenblattes für Mitglieder losten RM 3.59; der Preis des Börsenblattes für Mit glieder von Fachverbänden in der Reichskulturkammer, die Nichtmitglieder des Börsenvereins sind, be trägt RM 4.—, für sonstige Nichtmitglieder RM 7.— im Monat. 7. Bon der bisherigen monatlichen Einziehung des Beitrages wird abgcgangen, um Arbeit zu sparen. Die Erhebung erfolgt vierteljährlich, und zwar wird der Beitrag für die Mitgliedschaft für den Kreisverein und für weitere Stücke des Börsenblattes bis zum 19. des ersten Monats im Vierteljahr durch Barfaktur oder über BAG eingezogen. Mitglieder, die nicht über BAG oder Kommissionär verkehren, werden um Überweisung bis zum 19. des ersten Monats im Vierteljahr auf das Postscheckkonto des Börsenvereins Leipzig 13483 gebeten. Beiträge, die bis zu diesem Tage nicht eingegangen sind, werden durch Post nachnahme erhoben. 8. Der Beitrag für das dritte Vierteljahr 1934 ist, sofern er noch aussteht, sofort einzuzahlen. Rückstände werden Anfang September durch Postnachnahme erhoben. 9. Firmen, die den Firmcnzuschlag (Ziffer 4) zu entrichten haben, werden bis spätestens 31. August 1934 um Meldung auf der hier bcigefügten Karte gebeten. Erfolgt keine Meldung, so wird der Schatzmeister mit dem Geschäftsführenden Vorstand die Firmen Anfang September einschätzen und den Firmenbeitrag von sich aus festsetzen. Ich bitte die Mitglieder, der Geschäftsstelle die Arbeitslast durch Pünktliche Zahlung zu erleichtern und damit den Betrieb zu verbilligen. Leipzig, den 19. August 1934 Der Erste Vorsteher: Bow inckel 7S7