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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1934
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- Deutsch
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shs» 288, 4. September 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. überschauen wir noch einmal diese Bildungsarbeit, so muß man abschließend sagen, daß sie geeignet ist, dem jungen Buch händler einen großen Schatz buchhändlerischer und literarischer Kenntnisse zu vermitteln, aber sie kann die Praxis in ihrer Viel fältigkeit und vor allem in ihrem Lebensernst nicht ersetzen. Es ist ganz etwas anderes, wenn mir eine Bestellung in Form einer Aufgabe übergeben wird, oder wenn ich einem Menschen gegen überstehe, der in mir durch die Art seines Auftretens, durch die Voraussetzung seines Spezialwissens und durch die energische Vor bringung seiner Wünsche ein bedrückendes Gefühl erstehen läßt: du blamierst dich und deine Buchhandlung, wenn es dir nicht gelingt, diesen Mann schnell und sicher zufriedenzustellen. Damit komme ich auf den Kernpunkt meiner Ausführungen: Das Rückgrat der buchhändlerischen Ausbildung war früher die Praxis, die Erfahrungen, die der junge Mensch in seinen Wan derjahren sammeln konnte, wenn er zwischen seinem achtzehnten und sünfundzwanzigsten Lebensjahr seine Stellen des öfteren wech selte (nicht alle Vierteljahr, Wohl aber nach ein bis zwei Jahren), wenn er aus der Kleinstadt in die Großstadt kam, von der Indu striestadt in die Universitätsstadt, aus dem Schulbuchladen in die Buchhandlung eines Fremdcnplatzes, aus der juristischen Fachbuch handlung in ein mit kaufmännischem Geschick geleitetes modernes Antiquariat und in immer neuer Umgebung neue Menschen, neue Arbeitsgebiete, neue Wünsche und neue Arbeitsmethoden kennen lernte. Wer als Leiter einer Freizeit, Mitglied einer Gehilfenprü fungskommission oder sonstwie viel mit dem buchhändlerischen Nachwuchs zusammenkommt, lernt seine Wünsche und Nöte kennen. Es ist eigentlich ganz selbstverständlich, daß der immerwiederkeh- rende Wunsch der ist, einmal etwas anderes kennenzulernen als die Lehrfirma oder das Geschäft, das die erste Gehilfenstellung bot. Der junge Mensch weiß, daß es da draußen noch viel für ihn zu lernen gibt. Abgesehen davon, daß auch dis Kenntnis von Land und Leu ten in den verschiedensten Teilen Deutschlands oder gar des Aus landes (nicht wenige junge Buchhändler fanden vor dem Kriege in den österreichischen Staaten, in Holland/ der Schweiz und vor allem in den russischen Ostseeprovinzen, aber auch in St. Peters burg selbst Stellung) den Gesichtskreis erweiterte. Wir brauchen wieder die Wanderjahre für unsere jungen Kräfte. Es geht nicht an, daß der Lehrling jahrelang in der Firma seines Lehrchefs als Gehilfe bleibt, wobei meistens beide Teile auch noch finanzielle Opfer bringen. Was in diesen Jahren ver säumt wird, kann nie wieder nachgeholt werden. Wo die Lehr jahre nicht durch Wanderjahre ergänzt werden, bezahlen die Meisterjahre die Rechnung. Ich persönlich erkläre zwar, daß die Lehrjahre unter den heutigen Verhältnissen überhaupt nicht aushören werden, für keinen. Was waren das früher für goldene Zeiten, da hatte man mit zwanzig Jahren die Lehrzeit, mit fünfundzwanzig bis dreißig Jahren die Wanderzeit hinter sich, dann kamen Meister jahre, für viele voller Arbeit, aber für die meisten auch mit dem Lebenserfolg, daß man sich von fünfzig Jahren ab als Altmeister das Leben leicht machen konnte. Heute dauert der Lebenskampf bis zum letzten Atemzuge an und die Sorge bleibt für viele am Grabe stehen. Aber gerade diese Not soll uns veranlassen, dafür zu sorgen, daß unser Nachwuchs das Rüstzeug mitbekommt, das ihn in den Stand setzt, den Lebenskampf zu gewinnen. Dazu gehört, daß wir den jungen Gehilfen Gelegen heit geben, möglichst viele verschiedenartige Betriebe im Buchhandel kennenzulernen. Es mutz zu einem Austausch der jungen Gehilfen kommen, wenn nicht auf dem üblichen Wege des Stellenmarkts, — wahr scheinlich liegt hier die Gefahr vor, daß viele Gehilfen nicht den Mut haben werden, eine sichere Stellung aufzugeben, um einen anderen Posten in unbekannten und deshalb unsicheren Verhält nissen zu übernehmen — dann auf einem anderen Wege, dem des Gehilsen-Austauschs. Ich denke mir das so, daß im Börsenblatt eine besondere Rubrik unter dieser Bezeichnung ausgenommen wird. Hier teilt z. B. ein Dresdner Chef mit, daß sein Gehilfe in einem West deutschen Sortiment unter bestimmten Voraussetzungen eine Ge hilfenstelle sucht und daß er, der Chef, gewillt ist, unter den glei chen Bedingungen den bisherigen Stelleninhaber des Westdeutschen Sortiments zu übernehmen. Ich sehe es als selbstverständlich an, daß nur gute bewährte Kräfte gegeneinander ausgetauscht werden, denn sollte einer der vier Beteiligten die Absicht haben, nach drei Monaten den Tausch rückgängig zu machen, so hat er unter Ein haltung einer Art Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen dazu ein Recht. Die betreffenden Gehilfen treten alsdann zu dem ver einbarten Termin in ihre alten Stellungen zurück. Für diesen Fall gilt das frühere Arbeitsverhältnis nicht als unterbrochen, dagegen verliert der Gehilfe, der nicht vereinbarungsgemäß in seine alte Stellung zurückkehrt, alle Ansprüche aus dem alten Arbeits- Verhältnis. Ich glaube, daß es auf diesem Wege zu einem gewissen Aus tausch von etwa gleichwertigen Gehilfen kommen und daß sich daraus allerlei Nutzen für alle Beteiligten ergeben könnte, denn auch die Chefs haben von einem solchen Tausch Vorteile. Nicht nur, daß neue Besen gut kehren, es wandert auch manche Er fahrung, manche neue Idee so von Stadt zu Stadt. Auch eine Art Stellennachweis oder Gehilsennachweis, den vielleicht die Fachgruppe Buchhandel der deutschen Angestellten schaft einrichten könnte, wäre geeignet, die Vermittlung von Tausch stellen zu übernehmen. Vielleicht findet sich zunächst ein Dutzend Kollegen, die den Anfang machen und später über die Erfahrungen berichten. Im Gesamtinteresse des Buchhandels liegt es unbedingt, wenn die theoretische Ausbildungarbeit, deren Wert ich hoch einschätze, durch die Möglichkeit praktischer Arbeit in den verschiedensten buchhändlerischen Betrieben innerhalb einer Reihe von Wanderjahren ergänzt und abgerundet werden könnte. Der deutsch-schweizerische Verrechnungs verkehr. Über den Gang des seit 1. August 1SS4 gültigen Verrechnungs- Verfahrens zwischen Deutschland und der Schweiz, soweit es den schweizerischen Buchhandel betrisst, hat der Schweizerische Buchhänd lerverein seinen Mitgliedern Mitteilungen gemacht, von denen wir annehmen, daß sie auch unsere Leser interessieren. Mit freundlicher Erlaubnis des Schweizerischen Buchhändlervereins geben wir sie nachstehend etwas gekürzt wieder. Gleichzeitig fügen wir eine uns vom Schweizerischen Buchhändlerverein zur Verfügung gestellte Er gänzung hinzu, die hauptsächlich den Zahlungsverkehr zwischen deutschen Sortimentern und schweizerischen Verlegern betrifft. Um allzu großen Befürchtungen von vornherein zu begegnen, sei gleich eingangs betont, daß erfreulicherweise die für den Buch handel aus dem Abkommen resultierenden Maßnahmen sich auf ein Minimum an Komplikationen und Kontrolle beschränken. Der Zah- 774 lungsverkehr wird sich im wesentlichen in den gewohnten Bahnen weiter abwickeln können. Die allgemeinen Richtlinien des Abkom mens bilden erst ein notdürftiges Gerüst, in das erst Schritt für Schritt im Lause der technischen Durchführung die für die verschie denen Wirtschaftszweige notwendigen Detailbestimmungen eingebaut werden müssen. Für den Buchhandel und speziell für das Sortiment ist von größter Wichtigkeit, daß Zahlungen nach Deutschland nach wie vor durch Postscheck geleistet werden können. Bei Zahlungen durch Postscheckkonto, soweit sie Kr. SO.— und mehr betragen, sind gleichzeitig Zahlungsmeldesormulare auszu- süllen, die von der Post der Nationalbank zum Ausweis über die erfolgte Zahlung eingesandt werden. Dieser Formalität unterliegen aber nur Postscheck-Überweisungen von Fr. SO.—an; bis zu Kr. 4g.— können Pvstscheckzahlungen ohne jede Formalität geleistet werden, eine Bestimmung, die gerade für den Buchhandel von sehr großer praktischer Bedeutung ist, da aus diese Weise die vielen kleinen direkten Zahlungen auch weiterhin mit Hilfe der Sammel schecks erledigt werden können. Es können so beliebig viele Ein-
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