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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
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X- 237, 21. Oktober 1920. Redaktioneller Teil. konkrete Fassung und Gesetzeskraft erlangen muß. Vorläufig und un verbindlich sei bemerkt, daß slir die Beseelung der heutige Wert und nicht etwa der Vorkriegswert maßgebend sei» wird. Die Art des Eigentums, ob beweglich oder unbeweglich (Waren, Grundstücke oder Gebäude usw.s, erscheint wahrscheinlich unwesentlich. Einer Klärung bedars auch noch die Frage, ob Erben in die vollen Rechte des Erb lassers eintreten. — Sobald der Text der gesetzlichen Verordnung be kanntgegeben ist, ist die Auskunsisstelle des Hansa-Bundes, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. SS, bereit, Interessenten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Borträge sür Buchhändler in Stuttgart. — Der Wohlfahrts ausschuß für den Stuttgarter Buchhandel (i. A. G. Küpper, I. Maier) ladet den Stuttgarter Buchhandel zu einer lehr reichen Vortragsreihe mit nachstehendem Rundschreiben ein: Die Fülle der literarischen Erscheinungen der letzten Jahre ist so groß, daß es dem in der Tagesarbeit stehenden Buchhändler nicht mehr möglich ist, sich dnrch eigene Prüfung einen Überblick und ein Urteil Uber das Wertvollste der deutschen und ausländischen Literatur zu verschaffe», und doch darf der Buchhändler, wenn er seiner kulturellen und wirt schaftlichen Ausgabe gewachsen bleiben soll, aus eine lebendige Fühlung nahme mit dem Schrifttum unserer Tag« nicht verzichte». Aus diesem Grunde haben wir cs für eine unserer nächsten und wichtigsten Auf gaben gehalten, dem Stuttgarter Buchhandel, insbesondere unser» Sortimentern, die Möglichkeit einer kurzen, aber doch für die Praxis «»sretchendcn Orientierung über di« wichtigsten Erscheinungen der letzten Jahre zu vermitteln und «ine Vortragsreihe zu veranstalten, slir die sich der in literarischen Kreisen bestens bekannte schwäbische Schriftsteller Herr Marti» Lang freuudlichst zur Verfügung ge stellt hat. Das Programm der Vortragsreihe ist folgendes: 25. Oktober: Schwäbische Dichtung: 1. November: Erzählende Literatur, 1. Teil: 8. November: Erzählende Literatur 2. Teil: 15. November: Gedichte, Buchdramcn, B r t e f b li ch c r, Lebensbilder: 22. November: Ausländische Literatur: 28. November: Wissenschaftliche Literatur (insbe- sondere Philosophie, Geschichte, Kunst- und Naturwissenschaften): S. Dezember: I u g e n d sch r i ft e n. Dt« Vorträge finden jeweils abends 8 Uhr im Vereinslokal des Wllrttembergischen Buchhändlervereins sEberhardsbau, II. Stock) statt. Die Einschreibgebühr für alle 7 Vorträge beträgt 4 -st. Anmeldun gen sind sfttr die einzelnen Geschäfte möglichst zusammen) an Herrn Prokurist I. Mater i. H. Ferd. Enke zu richten. Die Prinzipals- und Gehilscnanträge zu der am 25. Oktober be ginnenden Sitzung des Tarif» u sich usses der Deutschen Buchdrucker sind vom Tarifamte veröffentlicht worden. Die Prinzipale beantragen u. a. die Beibehaltung der bisherigen 48stlindigen Wochenarbeitszeit, di« aber an den einzelnen Tagen der Woche und ln den einzelnen Abteilungen eines Betriebes verschieden sein könne. Für die Entlohnung soll der Grundsatz gelten, daß nur wirklich geleistete Arbeit bezahlt wird. Zeitlohn und Stücklohn sollen zulässig sein. Statt der bisherigen Wochenlöhnc beantragen die Prin zipale, daß die Lohnzahlung nach S t u n b e n l ö h » e n ersolgt. Als Überstunden sollen nur solche Arbeitsstunden gelten, die über die -Mündige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. U. a. beantragen die Prinzipale noch, eine unterschiedliche Entlohnung der Verheirateten und Ledigen vorzunchmen und den neu abzuschließenden Tarif tunlichst auf alle mit dem Buchdruckgewerbe verbundenen graphischen Berufs zweige auszudehucn. Aus der großen Fülle der G e h i I fe n a n t r ä ge, die zudem nur im Auszug belanntgcgeben werden, ist zunächst bemerkenswert der An trag aus Schaffung einer besonderen Kasse zum Lohnaus gleich sür Ge Hilfe nm st kinderreicher Familie, sowie zur Durchführung von Ferien nach der Dauer der Berusszugehörigkeit. Dieser Lohnausgleichskasse solle» neben Prinzipalsbeiträgen auch die den Satz von 8 Prozent übersteigenden Betriebsge winne zu geführt werden. Des weiteren wird eine Er höhung der Teuerungszulagen mit sofortiger Ein- führung und die Behebung der Arbeitslosigkeit durch Einstellung von Gehilfen beantragt. Hinsichtlich der Arbeitszeit beantragen die Gehilfen eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden sfiir Maschinen setzer nur 716 Stunden, bei Schichtwechsel 7 Stunden einschließlich einer halben Stunde Putzzeit), die aber Sonnabends und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen nur 4 Stunden betragen soll. In Wirk lichkeit käme also eine Wochcnarbeltszeit von etwa 43 bzw. 38 Stunden heraus. Nachtarbeit nach 11 Uhr abends und Sonn- und Feiertagsarbeit sollen verboten sein. Was die Lohn- und Arbeitsbedingungen ferner betrifft, so soll u. a. die Entschädigung von 25«/» des aussallenden Lohnes bei Verkürzung der Arbeitszeit beibe halte» werden. Als Mindest! oh» werden sür Klasse L sbis zu 2Ü Jahren) 150 -st und für Klasse R sliber 2g Jahre) 180 gefordert. Zu diesen Grundlöhnen sollen dann die Lokalzuschläge und die Teue- rungszuschläg« kommen. Ter 1. Mai und der 9. November (Re- volutionstag) sollen als gesetzliche Feiertage gelten. Die Be rechner sollen gleichfalls Anspruch auf Entschädigung gesetzlicher Feier tage haben. Als nicht erhebliche Zeit für Dienstbehinderungen im Sinne des H 8 des Tarifs bzw. A 818 BGB. soll die Dauer von zwölf Tagen gelten (bisher im Höchstfall drei Stunden). Was die Überstunden bctrisft, so beantragen die Gehilfen zunächst die wöchentliche Zusammenlegung derselben. Für die ersten beiden Über stunden sollen 33)4«/», für die nächsten beide» Stunden 58°/», für alle übrigen Stunden SS«/»«/» Aufschlag gezahlt werden: für Maschinensetzer 4ll, 6V und 75°/» (die Löhne der Maschinensetzer und Korrektoren sollen 25«/» höher sein). Die Lokalzu schlüge sollen nach fünf Klassen abgcstuft werden <5, 18, 15, 28 und 25°/»). Die jetzt noch bestehenden Zwischenstufen von 2)4, 7)4, 12)4 und 17>/-«/» sollen also in Wegfall kommen. Die für den Zuschlag maßgebende Entfernungsgrenze soll aus 28 Kilometer erhöht werden (bisher 18 Kilometer). Während die Höchstgrenze der Ferien bisher 15 Tage betrug, beantragen die Ge hilfen eine Höchstgrenze von 18 Tagen. Kür die Bemessung der Ferien bzw. für das Anrecht auf dieselben soll nicht, wie bisher, die Dauer der Geschäftszugehörigkeit, sondern die Zeit der Berusszugehörigkeit maßgebend sein (einschließlich der Lehrzeit). Das Berechnen an den Setz- und Tastmaschinen soll verboten werden; be- dingtcrweisc wird diese Forderung auch sür das Berechnen im Hand satz erhoben. Weitere Anträge betreffen Sonderbestimmuugen slir Maschinenmeister, Stereotypeure, Galvanoplastiker und Korrektoren. In Rücksicht auf die zunehmende Arbeitslosigkeit soll der Matern- austausch verboten werden. Uber die Annahme des abgeschlos senen Tarifs soll eine Urabstimmung der Lariskontrahentcn stattfinde». Zum Schlüsse haben die Gehilfen noch eine Anzahl Wünsch« in Form von »Empfehlungen« niedergclcgt, deren erste lautet: Der Tarifausschuß soll an die Regierungen des Reiches und der Län der sowie an wissenschaftliche und gemeinnützige Körperschaften zu dem Zweck hcrantreten, diejenigen Druckaufträge von wissenschaftlicher und allgemeiner Bedeutung, die gegenwärtig keine Verleger finden, zur Ausführung bringen zu lassen und gegebenenfalls Mittel sür diesen Ziveck bereitzustellen. Aus dieser Auslese der Gehilfenanträgc läßt sich bereits unschwer der Schluß ziehen, wie überaus schwierig sich die diesmaligen Larlf- verhandlungcn gestalten werden, und wie ernst die gegenwärtige Lage lm deutschen Buchdruckgewerbe ist. Leipziger Mcßadreßbücher. — In unserm Bericht über den »Buch handel auf der Leipziger Herbstmesse 1828» (Bbl. Nr. 203) hatten wir bemängelt, daß der Meßkatalog dem Vertriebe durch den Buchhandel mit der Begründung entzogen war, daß die teure Herstellung die Ge währung eines angemessenen Rabatts nicht zulasse, und daran noch einige Bemerkungen geknüpft. Jetzt schreibt uns das Meßamt für die Mustermessen, daß es sich um eine vorübergehende Maßnahme gehan delt habe, zu der cs durch bi« Trennung des Gesamtwerkes in Einzel bände und di« bet allen Bänden verschieden hohe Auflage gezwungen gewesen sei. »ES war uns unmöglich«, sagt das Mctzamt, »den um fangreichen Wünschen des Buchhandels um Kommissionsllbcrweisung nachzukommcn, da wir doch ln erster Linie unsere eigenen Verkaufs stellen während der Meßtage beliefern mußten. Wir hoffen zuver sichtlich, sür die nächste Messe dem Buchhandel unsere Mcßadreßbücher wieder wie früher zum Vertrieb übergeben zu können, und wir haben diese unsere Ansicht auch den an unseren Verlagswerken interessierten Kreisen bei Nachfrage bereits bekanntgegeben.« Bewirtschaftung des Zeitungsdruckpapiers. — Durch eine Be kanntmachung des Reichswirtschaftsministers über Druckpapier von, 38. September 1928 wird das Bczugsrecht für Zeitungsdruckpapicr flir das 4. Vierteljahr 1928 festgesetzt. Eine Veränderung in der Höhe des Bezugsrechtes gegenüber dem 3. Vierteljahr 1928 ist nicht cingetreten, dagegen bedars cs, wie wir wiederholt Mitteilen, für die Folge zum Bezüge und Verbrauch von mafchinenglattem holzhaltige» Druck papier, bas nicht zur Herstellung von Tageszeitungen dient, nicht mehr der Genehmigung der Wirtschaftsstelle. Bewirtschaftet wird also seit dem 1. Oktober 1928 nur noch bas zur Herstellung von Tages zeitungen dienende Druckpapier. 1253
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