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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1934
- Sprache
- Deutsch
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234, 6. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. rufenere bereits nachhaltig getan. Ich möchte mich auf einen kurzen Überblick über die juristische Seite des Problems beschränken'"). Nach 8 11 des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst hat der Urheber die ausschließliche Befugnis, sein Werk zu vervielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten: auf das Verleihen erstreckt sich diese Befugnis nicht. Würde man im übrigen, ivie das einige Juristen annehmen zu müssen glaubten '^), auch im Vermieten eine Art der Verbreitung erblicken, so besteht doch die Tatsache, daß dem Autor durch die genannte gesetzliche Vorschrift nicht eine Art von ausschließlicher Gewerbeberechtigung zugestanden werden soll. Wäre das der Fall, so würde jede zweite nnd -dritte Verbreitungshandlung, also jeder Wiederverkauf, jedes Ausleihen, der Gcnehmigungspflicht des Autors unterliegen; der gesamte Anti- guariatsbuchhandel wäre mit einem Schlag vernichtet. Nein, mit dem Augenblick, wo -der Verlag des Schriftstellers dessen Werk aus der Hand gegeben hat, ist das betreffende Exemplar verbreitet, das Ur heberrecht des § 11 erloschen, soweit es sich auf dieses einzelne Werk bezieht'"). Hat also der Verfasser bzw. sein Verleger das betreffende Werk einmal in den Verkehr gebracht (dazu genügt nach richtiger An sicht schon die Weitergabe an den Einzelbuchhändler), so hat sich damit die Befugnis, die 8 11 dem Autor gibt, erschöpft'"). Daß es dem Verfasser überlasse» ist, die ihm durch 8 11 Lit.U.G. gegebenen Befugnisse vertragsmäßig zu erweitern, ist eine andere Sache. Ans die Schwierigkeiten und de» mangelhaften Erfolg, der damit erreicht wird, einzugehen, führt im gesteckten Nahmen zu weit-"). Ob nach diesen Ausführungen eine Gesetzesbestimmung wie die eines französischen Entwurfs wirklich für die Dauer des Vor handenseins eines Exemplars -das Urheberrecht dahingehend bestehen läßt, daß jedes neue Ausleihen der Genehmigung durch den Autor unterliegt, scheint mir zweifelhaft. Die Bestimmung, die nicht Gesetz geworden ist, lautet: »Die Schriftwerke aller Art der Autoren, Kom ponisten, Redner, Architekten, Maler und Zeichner dürfen innerhalb Frankreichs ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht irgendwie verwertet, vervielfältigt oder verliehen werden bei Strafe der Einziehung des für die Verwertung, Vervielfältigung oder Aus leihe erzielte» Betrages zugunsten der Autoren.« - Mindestens be steht nach der gegenwärtigen Gesetzgebung, das ist die Essenz dieser kurzen Ausführungen, keinerlei Möglichkeit, ein Einflußrecht der Autoren auf die Vermietung ihrer Werke zu konstnueren. (Schluß folgt.) (Der Verfasser dieses Aufsatzes bittet uns mitzuteile», daß seine Schrift: »Die Rechtsstellung der Leihbücherei« ver griffen ist. Sie ist mietweise im Leihinstitut Hermann Bahr, Berlin, erhältlich. D. Schrift!.) *o) Vgl. zu der Frage: Bericht der erste» Nordisch-Deutschen Schriftstellertagung, Börsenblatt 1931 Nr. 214; über die Bestrebungen der dänischen Schriftsteller in dieser Angelegenheit, Börsenblatt 1927 Nr. 224, 1929 Nr. 220, 1930 Nr. 125; zur Frage der Leihbüchereien in Frankreich, Börsenblatt 1927 Nr. 224; den Aufsatz von Last »Die Ausleihtantiöme für die Schriftsteller und die Leihbücherei«, Börsen blatt 1930 Nr. 135; zum gleichen Thema Goldstein, Börsenblatt 1930 Nr. 191; Rundfrage bei den Schriftstellern in der Zeitschrift der Leihbücherei 1933 H. 2; schließlich die Zusammenstellung in »Rechts stellung der Leihbüchereien« S. 102 ff., 95 ff. ^) Jetzt nur noch Allfeld. Vgl. seinen Kommentar 1928 S. 141. '") Vgl. auch die eingehenderen Ausführungen in »Rechtsstellung« S. 96 ff. '") Anderer Ansicht nur Allfeld aaO. S. 142/3. -o) Vgl. hierzu Hillig, Untersagung des Verleihens von Schrift werken, Börsenblatt 1930 Nr. 254 S. 29; ferner Rechtsstellung S. 99. Die Lage der Leihbüchereien in Österreich Als ältester deutscher Leihbibliothekar, der sechzig Jahre im Beruf tätig ist, wurde ich aufgesordert, die derzeitigen Verhältnisse der Leihbibliotheken in Österreich darzustellen. Unser Leseinstitnt wurde 1847 gegründet und besteht heute aus einem Hauptgeschäft im Zentrum der Stadt und aus vier Zweig geschäften, in günstigen Lagen an der Ringstraße, in die zwei bis drei Bezirksstraßen einmünden. Wir führen keine Buchhandlung, er warben aber eine Konzession, um das Recht zu haben, an Vereins und Provinzbibliotheken unsere überzähligen Doubletten abzusetzen. Unsere Bücherlager bestehen aus Belletristik und aus allgemeiu- verständlichen Werken wissenschaftlichen Inhaltes, französischen, eng lischen und italienischen Büchern. Das Programm des Betriebes ist ersichtlich aus dem Inhaltsverzeichnis des Hauptkataloges, der nach stehende Abteilungen in schöner Literatur aufweist: Romane -- No vellen — Erzählungen — Jugendbücher — Dramatische Werke - Gedichte — Humoristisches — Gesammelte Werke. Um zu zeigen, daß auch die allgemeinverständliche Literatur wissenschaftlicher Richtung mit Erfolg in den Betrieb der Leihbücherei ausgenommen werden kann, sei hier aus dem Inhaltsverzeichnis unseres Kataloges einiges angeführt: Philosophie -- Religionswissenschaft — Erziehungslehre — Staats- lind Gesellschaftswissenschaften — Politik — Geschichte mit ihren Hilfswissenschaften — Biographien — Memoiren — Brief wechsel Literaturgeschichte und Sprachwissenschaft — Kunstwissen schaft — Geographie — Länder- und Völkerkunde — Reisen - Na turwissenschaften Populäre Medizin — Jagd und Fischerei - Aufsätze und Studien verschiedenen Inhalts — Essays und Feuilletons. Die Lesegebühr beträgt bei uns 5 Schillinge im Monat für ein mehrbändiges Werk zum beliebigen Umtausch (also keine bandweise Berechnung), für ein Wochenabonnement 1 Schilling 60 Groschen, für einzelne Werke, die tageweise entliehen werden, 25 Groschen für den Tag. Man spricht oft von einer derzeitigen Hochkonjunktur der Leih büchereien, die dadurch entstanden sein soll, daß alle Literatur- freunde, die jetzt weniger Bücher kaufen, in die Leihbüchereien gehen. Im Gegensatz zu dieser Behauptung steht die Tatsache, daß alle hiesigen Leihanstalten seit den günstigen Jahren von 1916 bis 1920 auf eiu Fünftel ihres Betriebes zurückgegangen sind. Durch die allgemeine Einkommenschmälerung der Angehörigen des Mittelstan des sind nicht nur die Bücherkäuser zur Sparsamkeit genötigt, auch die ehemaligen Kunden der Leihbüchereien müssen an den Lese- gebtthren sparen und müssen sich anders behelfen. Anderes ist dazu gekommen, das die Leser ablenkt: Kino und Radio Auch die stän dige Lektüre der Zeitungen ist wichtiger geworden, als sie es früher war und füllt die kargen Mußestunden des arbeitenden Menschen aus. Die Heranwachsende Jugend, deren Ehrgeiz seinerzeit darauf gerichtet war, sich literarisch zu bilden, huldigt dem Sport. Obwohl das allgemeine Lesebedürfnis sich vermindert hat, sind aber zahlreiche neue Leihbüchereien gegründet worden, zum Teil als geeignete Werbung für politische Parteien. So besteht seit langer Zeit in Wien eine katholische Damen-Bibliothek, die nur einwand freie Bücher religiöser Richtung führt. Dann folgten christlich-soziale und sozialdemokratische Bibliotheken mit ganz niedrigen Lesegebühren. Vor einem Jahr wurden in Wien sechzig Arbeiter-Bibliotheken ge gründet und einige Volksbibliotheken liefern an Arbeitslose Bücher für zwei Groschen für den Tag. Professor Eduard Beyer, der sich die Hebung der Volksbildung zum Ziele gesetzt hatte, hatte iu Nordamerika die großartige Organi sation der Volksbibliotheken studiert. Ausgerüstet mit den nötigen praktischen Erfahrungen, gründete er in Wien eine Zentralbibliothek im I. Bezirk und neunzehn Filialen mit niedrigen Lesegebühren. Da es sich dabei nicht um ein geschäftliches Unternehmen gehandelt hatte, sondern um eine humanitäre Gründung, fiel der Konzessionszwang und die Entrichtung einer Erwerbssteuer weg, so daß man aus diesen» Grunde die Lesepreise so niedrig halten konnte. Aber trotzdem hat sich der in den Zeitverhältnissen begründete Rückgang auch hier geltend gemacht. Die alljährlichen Betriebsaus weise, die vor zehn Jahren 10 700 000 Bücherumtausche im Jahre angabeu, betrugen im vorigen Jahre nur noch 3 500000 Umtausche. Kürzlich hat die Behörde den Konzessionszwang für Geschäfte des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels als dauernd eiugeführt. Zum Schutz der bestehenden notleidenden Geschäfte werden derzeit keine Konzessionen erteilt und keine Gewerbescheine für eine Neu gründung gegeben. Die neueste Besteuerung, die man für das Leihbibliotheksgewerbe in Österreich plant, ist die Abgabe für gewerbsmäßiges Verleihen von Büchern. Der Gesamtverband schaffender Künstler hat sich an das Bundesministerium für Unterricht gewendet und den Vorschlag gemacht, für das gewerbsmäßige Verleihen von Büchern eine Ab gabe einzuheben, welche den österreichischen Schriftstellern, bzw. deren sozialen Einrichtungen zugute kommen sollte. Hierüber fand am 21. Mai eine Besprechung im Unterrichtsministerium statt, an der Vertreter der Schriftsteller, Verleger und gewerbsmäßigen Bücher verleiher teilnahmen. Bei der Besprechung lehnten die Vertreter des Buchhandels und der konzessionierten Leihbüchereien diesen Vorschlag grundsätzlich ab, während der Gesamtverband erklärte, seine Vor schläge neu formulieren zu wollen. 879
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