VcksMMEdmDeMlM VMIunM Nr. 234 (N. 128). Leipzig, Sonnabend den 8. Oktober 1S34. 181. Jahrgang. Bekanntmachung 1. Die ursprünglich schon für einen früheren Zeitpunkt in Aussicht genommene außerordentliche Hauptversammlung wird hiermit gemäß 8 izc, Abs. z der Satzung für Sonntag, den II. November I9Z4, vormittags 9 Uhr nach Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus einberufen. Die Tagesordnung wird noch fristgemäß bekanntgegeben; ihr Hauptpunkt wird die Beschlußfassung über die im Börsenblatt Nr. 161 vom iz. Juli 19Z4 veröffentlichte Satzung und die hierzu im Börsen blatt Nr. 228 vom 29. September 1934 bekanntgegebenen Änderungen sein. 2. Gleichzeitig teilen wir mit, daß anläßlich der Übernahme des Vorsteheramtes durch Herrn Wilhelm Baur der Bund reichsdeutscher Buchhändler- gegründet und seine Eintragung ins Vereinsregister bereits beantragt worden ist. Über die sich aus dieser Gründung ergebenden organisatorischen Maßnahmen wird in der Haupt versammlung des Börsenvereins berichtet werden. Die für die Mitgliederüberführung notwendigen Vor schriften werden seinerzeit im Börsenblatt veröffentlicht werden. Leipzig, den 6. Oktober 1994 Der Gesamtvorstand des Börsenverems der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Wilhelm Baur Paul Nitschmann Di-, Hellmuth v. Hase Ernst Reinhardt Theodor H. Fritsch Martin Riegel Herbert Hoffmann Albert Diederich Bekanntmachung Noch im Laufe dieses Sommers haben vereinzelte Buchhandlungen durch ihre Auslagen im Schaufenster und Ladeninnern, durch Prospektversand und Verzeichnisse erkennen lassen, wie wenig sie sich von den Grundsätzen bestimmen lassen, die für den guten Buchhandel im nationalsozialistischen Staate verpflichtend sind. Wir begegnen in der Presse und im Schriftverkehr immer wieder dem Vorwurf, daß hier und da Firmen fortfahren, schädliche und unerwünschte Bücher anzubieten, die den Bücherkäufer unnötig belasten und enttäuschen müssen. Die verbotenen Bücher sind jeweils im Börsenblatt angezeigt worden; wer außerdem im Zweifel ist, ob das eine oder andere Buch Anspruch auf Vertrieb durch den Buchhandel hat, wende sich an die Geschäftsstelle. Auch ohne ausdrückliche amtliche Anweisung muß jeder Buchhändler wissen, auf was es heute ankommt. Wer volksschädliches Schrifttum vertreibt, wird sein Recht auf Berufsausübung verlieren. Leipzig, den 1. Oktober iyz4 Wilhelm Baur, Erster Vorsteher 873