Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341208
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193412080
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341208
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-12
- Tag1934-12-08
- Monat1934-12
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
286, 8. Dezember 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Zulassung als buchhändlcrischer Neben- und Kleinbetrieb jade zu künftige buchhändlerische Tätigkeit unmöglich macht und evtl, für die Existenz des davon Betroffenen entscheidend sein kann. Am seltensten erfolgen wohl Einsprüche oder Bedenken wegen der Aufnahme kleiner Berlage in den Bund. Hier wird nur von dem Antragsteller selbst oft gefordert, von einer Aufnahme als Mitglied abzusehen und es bei der Aufnahme in die Stammrolle der Neben- und Kleinbetriebe genügen zu lassen. Dem steht aber die Bestimmung entgegen, die für jede Berlagstätigkeit die Zuge hörigkeit zur Kammer fordert. Beim vertreibenden Buchhandel liegen die Verhältnisse anders und schwieriger. Handelt es sich doch hier um eine ungeheure Zahl von Anmeldungen — etwa 2k> UVV liegen bisher vor , über die zu entscheiden ist. Hier ist für die Aufnahme in den Bund in erster Linie die Frage maßgebend, ob der Betrieb von einer buchhänd lerisch ausgebildctcn Kraft geleitet wird und ob der Buchhandel der Firma ihr Gesicht verleiht. War der Buchhandel nicht über wiegend, eine buchhändlerische Leitung nicht vorhanden, jo wurde von vornherein die Eingliederung nur daraufhin geprüft, ob die Aufnahme in die Stammrolle der buchhändlerischen Neben- und Kleinbetriebe erfolgen könnte. Nicht möglich ist cs nach den Be stimmungen der Rcichsschrifttumskammcr, reine Buchhandlungen, auch wenn es sich nur um kleine Betriebe handelt, in die Stamm rolle zu verweisen. Liegen in solchen Fällen keine triftigen Gründe wegen Nichteignung des Angemeldctcu für die Ausnahme in den Bund vor, muß diese erfolgen. Die in den Bund aufgenommencn Buchhandlungssirmen, die sonst der Kultnrkammer ungehörigen Firmen und die dem Börsenverciu angeschlossencn ausländischen buchhändlcrischen Unternehmungen bilden den ersten alphabetisch geordneten und zweiten geographisch geordneten Teil des Adreß buches. Diese Firmen sollen vom Verlag tunlichst, soweit sie einen Buchvcrtrieb haben, mit regulären, Buchhäitdlcrrabatt beliefert werden. Ausgenommen sind nur solche Verlage, die zum Vertrieb von fremdem Sortiment nicht zugelassen sind und die im neuen Adreßbuch durch einen Kreis gekennzeichnet wurden. Diese Firmen dürfen überhaupt nicht mit Händlcrrabatt beliefert werden. Der dritte Teil des Adreßbuches wird diejenigen buchhäud- lcrischen Neben- und. Kleinbetriebe enthalten, denen auch in Zu knust der Verkauf von Büchern, sei es in vollem Umfange, sei es in Beschränkung aus bestimmte Gattungen, zugestandcn werden soll. Das erste Alphabet wird diejenigen Firmen enthalten, die als berussverwaudt anzuschcn sind, also Papierhandlungen, Buch bindereien und ähnliche Unternehmungen. Hier ist, besonders in kleinen Orten, in denen eine reine Buchhandlung nicht bestehen kann, im weitgehendem Maße die Erlaubnis zum Buchverkauf ge währt. Zurückgcwiescu wurden im allgemeinen solche Firmen, die neben berufsvcrwandten Zweigen artfremde Waren führen, so Kolonialwarengeschäste, Lebcnsmittelhandlungen, Gcmischtwaren- geschäste, Zigarrcuhandlungen. Gerade letztere sind in gewissen losester Weise in letzter Zeit von einzelnen Grossisten mit Büchern beliefert und zu Buchvcrkaufsstellcn gezüchtet worden. Hier muß insbesondere in größeren Städten radikal dnrchgegrifsen werden. Neben denen der berufsvcrwandten Betriebe liegt nun noch eine größere Anzahl von Anmeldungen bestimmter Spezialgeschäfte vor, die bisher die Literatur ihrer Branchen geführt haken. Wir nennen Photogcschäfte, Reformhäuser, Sportgeschäste, Spiclwarcnhand- lungcn und ähnliche mehr. Hier hat im allgemeinen entsprechend den Anweisungen der Reichsschrifttnmskammcr eine Aufnahme der jenigen Geschäfte in die Stammrolle stattgesundcu, die bereits bis her in größerem Umfange Bücher geführt haben und denen man auch für die Zukunft im Interesse des daran beteiligten Verlages nicht ohne weiteres den Verkauf der Literatur ihres Spezial gebietes abschneiden konnte. Allerdings muß in allen diesen Fällen eine absolute Beschränkung auf die Spezialliteratur dieser Betriebe gefordert werden. Die Photohandlung ist nur berechtigt, Photo literatur zu führen, die Samenhandlung, soweit sie durch ihre Kataloge für das Buch wirbt, nur Gartenliteratur, die Waffcn- handlung nur Anleitungen zur Handhabung der Waffen, nicht aber Jagdliteratur. Den Reformhäusern, die bisher Literatur in einem gewissen Umfange vertrieben haben, ist bei Anmeldung dieser Vertrieb auch für die Zukunft gestattet, bleibt aber auf die reine Reform-Ernähruugs-Literatur. beschränkt, populäre Arztbüchcr und ähnliche Werke dürfen von den Reformhäusern nicht mehr geführt werden. Den Spielwarengeschäften ist in Übereinstimmung mit der Reichsschrifttumskammcr auch fernerhin bei Anmeldung der Vertrieb von Bilderbüchern gestattet. Jugcndschristen sollen vom Vertrieb durch Spielwarengeschäfte ausgeschlossen werden, es sei denn, daß eine besondere Buchabteilung geführt wird, die unter buchhändlerischer Leitung steht. Malbücher und Bilderbücher ohne Text bzw. mit geringem Text, der nur zur Erläuterung des Bildes dient, werden nicht als Gegenstände iin Sinne des Kulturkammer- gssctzcs angesehen. Nicht zugelassen werden sollen entsprechend der Entscheidung der Reichsschrifttnmskammcr für die Zukunft für de» Buchvertrieb Reisebüros. Das Reijebuch soll, wie es auch früher war, wieder dem Buchhandel zum Vertrieb Vorbehalten bleiben. Das neue Adreßbuch kann nicht den Anspruch darauf erheben, schon jetzt vollkommen zu sein. Es ist selbstverständlich, daß auf der einen Seite manche Verleger die Forderung auf Erweiterung er heben, auf der anderen Seite das Sortiment aber die Forderung stellen wird, manche Firma als ungeeignet aus dem Adreßbuch wieder zu streichen. Alle solche Anträge werden von der vom Bund eingesetzten Kommission aufs sorgfältigste geprüft werden. Die oberste Entscheidung liegt aber bei der Reichsschrifttumskammer, bei der gegen Ablehnung seitens der Kommission Einspruch er hoben werden kann. Wir können nicht mit Sicherheit annehmcn, daß der neue Adreßbuch-Jahrgang I83k> ohne Fehler in der Firmcnangabc sein wird, dafür ist dis Aufgabe der Prüfung der Neuaufnahmen viel zu umfangreich und zu schwierig gewesen. Sie werden aber, wenn wir von den Mitgliedern verständnisvoll nnterstützt werden, aus geräumt werden. Auch in seiner neuen Gestalt wird das Adreß buch, so hoffen wir, ein brauchbares Handwerkszeug für den Buch handel sein. Der Reisebuchhandel im neuen Staat Von Noland Baur-Weimar - In den Aufsätzen und Auseinandersetzungen im Börsenblatt und in den Borträgen im letzten Jahr war immer wieder die Rede von den neuen Aufgaben des Verlags und seines Vcrtriebsappa- rates! des Sortiments. Es mag verständlich erscheinen, daß die verhältnismäßig große Anzahl der Sortimentsfirmcn und ihre vor dringliche Notlage dieses in den Vordergrund rückte. Erstaunlich ist jedoch die Tatsache, daß ein gewiß nicht zu verkennender Teil des Buchvertriebsapparates, nämlich der Reisebuchhandel, in die sen ganzen Mcinungskämpfen und Aufgabenstellungen so wenig genannt wurde. Geschah dies doch einmal, so meist im negativen Sinn, nämlich in dem einer Eindämmung der bei ihm herrschen den Mißstände, anfänglich sogar in einer Ablehnung der ganzen VcrtriebSsorm. Es soll gewiß nicht bestritten werden, daß Miß- stände in diesem Zweig des Buchhandels, wie in jeden! anderen, 1070 herrschten, die leider auch heute noch nicht völlig beseitigt sind. Es kann niemand diese Mißstände mehr bedauern, als die Reisebuch- häudler selbst, die sich ihrer Ausgabe bewußt sind. Man darf aber wohl, ohne zu übertreiben, sagen, daß ein großer Teil der Mängel, gegen die sich die Hauptangriffe richten, nicht durch den Reise- b u ch Händler, wobei der Nachdruck aus die Silbe B n ch zu legen ist, sondern durch in den Beruf cingedrungenc geschäftstüchtige Außenseiter geschaffen worden ist. Auch diejenigen Verlage, die selbst »aktuelle« Werte produzierten und deren Vertrieb in eigener Regie in die Hand nahmen, oder Alleinvcrtricbsstcllen aufzogcn, haben einen großen Teil der Schuld, die heute dem Reisebuchhandel im ganzen in die Schuhe geschoben wird. Man mag dabei noch von der an und skr sich sehr wichtigen Tatsache absehcn, wieviel von diesen ans solche Weise hcrgestellten und verbreiteten Werken wirk-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder