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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1934
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- Deutsch
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X- 2S0, 13. Dezember 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Durch Veranstaltung von Ausstellungen und Wettbewerben, Schaffung einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung üsw. be müht sich die Kammer mit allen Kräften, die soziale Notlage der bildenden Künstler zu beheben. An staatlichen Mitteln wurde für Zwecke der bildenden Kunst seit Beginn des Rechnungsjahres 1933/34 bis heute der Betrag von 209 000 RM aufgewendet. Rcichstheaterkammer. Das Theatergesetz vom 15. Mai 1934 nimmt das gesamte Theaterwesen aus der früheren gewerbepolizeilichen Regelung her aus und unterstellt es hinsichtlich der Erfüllung seiner Kultur aufgabe der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda. Damit gliedert sich die Aufgabe der Kammer in die ständische Erfassung aller am Theaterwefen beteiligten Berufs gruppen einerseits und in die künstlerische Führung und Über wachung des Theaters andererseits, die in Zusammenarbeit mit dem Reichsdramaturgen durchgeführt wird. Der organisatorische Aufbau der Kammer kann heute bereits als abgeschlossen betrachtet werden. Damit ist neben der organisa torischen Verankerung und Konzentration erreicht, daß auch im Theaterwesen der Kulturwille des Reiches und der Nation gestaltet und führt. Der Theaterveranstalter aber ist nicht mehr in der Hauptsache ein aus Gewinnerzielung bedachter Unternehmer eines Gewerbebetriebes, sondern ein Kulturfaktor, der »die Aufgabe der Führung und Verwaltung seines Theaters nach bester künstlerischer und sittlicher Überzeugung im Bewußtsein nationalsozialistischer Verantwortung zu erfüllen hat«. Einen breiten Raum in der Tätigkeit der Kammer nimmt die soziale Fürsorge ein. Dafür wurde in der Berichtszeit die Summe von 370 000 RM aufgebracht. An staatlichen Mitteln wurden für das deutsche Theaterwefen rund 12 000 000 RM ein gesetzt. Die erste Aufgabe der Rcichsschristtumskammer war eine Säuberungsaktion auf allen Gebieten des Schrifttums. Nicht weniger als 40 Prozent betrug allein der Anteil des Jnd entums am deutschen Schrifttum. Weiter galt es, ein einheitliches Standesbewußtsein der deutschen Schriftsteller zu schaffen und ihnen ihre große Verantwortung vor Staat und Nation zum Bewußtsein zu bringen. Auch der Buch handel und das Leihbüchereiwesen mußten gereinigt werden. Kon trolle der Preis- und Geschäftsgebarung einerseits, Ausstellung und großzügige Werbeaktionen, wie die Deutsche Buch Woche, andererseits warben dafür, daß das Buch wieder zu einer Sache des ganzen Volkes werden kann und wird. Diese Aufgaben schließen in sich auch die soziale Betreuung des deutschen Schriftstellers. In ungezählten Fällen konnte das Schlimmste abgewendet werden. Die Vorbereitung einer Kranken- und Altersversorgung ist im Gange und wird nach ihrem Ab schluß eine wertvolle Sicherung für den Schriftsteller bedeuten. 130 000 RM betragen die staatlichen Aufwendungen für das deutsche Schrifttum. Die führungslose, zersplitterte Presse 'in Deutschland zu einem starken Instrument des Staatswillens zu machen, war die Auf gabe, vor der sich die Reichspressekammer bei Beginn ihrer Arbeit sah. Es galt zunächst, die Auseinander setzung innerhalb der Presse selbst abzustellen und ihr die wirt schaftlichen Existenzgrundlagen aufs neue zu sichern. Beides ist ge lungen. Durch die Zusammenfassung der Verlegerschaft und der Vertriebsgruppen unter dem Prinzip der notwendigen Auslese wur den im Verlagswesen die persönlichen und sachlichen Voraus setzungen geschaffen und die wirtschaftliche Befriedung durchgeführt. Wichtig war die Regelung der Bezieherwerbung, die teilweise zum Schaden der Presse unglaubliche Formen angenommen hatte. Die Gesamtarbeit der Reichspressekammer, die naturgemäß nach außen hin wenig in Erscheinung treten kann, hat das Er gebnis zu verzeichnen, daß zahlreichen Verlagsbetrieben die Existenz erhalten blieb, deren Untergang von Fachleuten als beinahe unab wendbar angesehen wurde. Damit sind aber zugleich nicht nur in den Betrieben selbst zahlreiche Arbeitsplätze erhalten geblieben, 1088 sondern es wurde auch die Möglichkeit geschaffen zu einem viel gestaltigen Einsatz geistiger, kulturschöpscrischer Kräfte, deren Mit arbeit in der deutschen Presse unter anderen Umständen nicht denk bar gewesen wäre. Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 verleiht dem Schriftleiter eine grundsätzlich neue Stellung. Er wird nicht mehr lediglich als Angestellter des Verlegers ausgefaßt, sondern als selbständiger Träger einer erziehungspolitischen Aufgabe an der Nation. Demgemäß wird seine geistige Unabhängigkeit gegen über störenden wirtschaftlichen Einflüssen gesichert. Träger des Gesetzes ist der Reichsverband der Deutschen Presse, in welchem alle an -der Presse Tätigen zusammengefaßt werden, nachdem ihre Berusseignung geprüft ist. Die Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufsliste, die heute rund 15 000 Schriftleiter umfaßt. Ungeeignete Elemente (etwa 1500) wurden ausgemerzt. Daneben beschäftigte sich der Reichsverband der Deutschen Presse mit dem Ausbau seiner sozialen Einrichtungen und der Neu formulierung der arbeitsrechtlichcn Bedingungen der Schriftleiter (Versorgungswerk der Deutschen Presse, Tarifwerk); die Verhand lungen schweben noch. Die durch das Schristleitergesctz geschaffenen Bcrufsgerichte sind bereits in Tätigkeit. Sie überwachen Standes ehre und Pflichterfüllung. Das Schulungswcrl für den Nachwuchs befindet sich im Aufbau. Die Zusammenfassung aller am Rundfunk Schaffenden zur Erzielung einer Höchstleistung auf der Gemeinschaft ist Ausgabe der Rcichsrundsunkkammcr. Die Hörerorganisation garantiert Propaganda und Widerhall im Volk, über eine Million Volksempfänger wurden in einem Jahre aufgelegt. Der Hörerzuwachs beträgt in einem Jahr rund eine Million. Die Konstruktion eines Spezialkurzwellenempfängers für Übersee, die Schaffung des deutschen Richtstrahlers in alle Erd teile sind sichtbare Leistungen deutschen Rundsunkschaffens. Dazu kommt ein Finanzierungsabkommen mit Elektrizitäts werken für Volksempfänger, nach dem in 18 Monatsraten von 4.40 RM dieses leistungsfähige Instrument erworben werden kann. 80 v. H. aller Finanzierungsanträge laufen von Arbeitern und Angestellten. Die Arbeitsbeschaffung für die Funkindustrie ist in ihrem Umfange kaum abzumessen. Der Funk selbst ist ausgebaut als Instrument der politischen Staatsführung. Das Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammcr vom 14. Juli 1933 ist als Muster des Reichskulturkammergesetzes zu betrachten. Die fast völlig verjudete Filmwirtschast und Film kunst mußte auf neue Basis gestellt werden. Die Filmkreditbank wurde gegründet zur Sicherung der deut schen Produktion. Sie hat 8,5 Millionen RM Kredite -gegeben; 62 Spielfilme und 68 Kulturfilme wurden damit ohne Verlust finanziert. Das Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1834 ersetzt die früher polizeilich gehandhabte Zensur durch positive Mitarbeit an der Ge staltung des Filmes durch staatliche Stellen. Der Rcichsfilmdrama- turg wurde eingesetzt zur Aktivierung dieser positiven Mitarbeit. Im August 1934 wurde der Filmnachwcis ausgcbaut. Er hat heute schon sichtbare Leistungen zu verzeichnen. Unter der Initiative des Propagandaministeriums wurde das Reichsfilmarchiv gegründet. Es umfaßt heute schon 1200 Filme, die von künstlerischem oder kulturellem Wert sind. Fruchtbare Dis kussionsabende dienen der Anregung des künstlerischen Film schaffens. Hand in Hand damit geht die Sanierung des Lichtspiel theaters. Die Förderung des Tonschmalfilms und des Kulturfilms wurde besonders betrieben. Seit 1. Oktober d. I. muß in jeder Vorstellung ein Kulturfilm von mindestens 300 Meter Länge ge zeigt werden. Zugleich wurde der Schulsilm ausgebaut. Als sichtbaren Erfolg können wir hier seststellen: wirtschaft liche Konsolidierung des Films, steigende Produktion von 107 Filmen im Jahre 1933/34 auf 150 Filme im Jahre 1934 35, stei gender Export, fallende Einfuhr, Steigerung des Lichtspicltheatsr- besuches um annähernd 20 v. H., weitgehende Verbesserungen der Ateliers und Produktionsmöglichkeiten.
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