Nr. 290. Leipzig, Donnerstag den 20. Dezember 1934, 101. Jahrgang. NLaKümckerTA Oer Verein der Buchhändler zu Leipzig An alle ordentlichen Mitglieder Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 24. Dezember 4SZ4, 46 Llhr INI kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses, Tür 1 Tagesordnung: 1. Antrag auf Aenderung der Satzung. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 14, Dezember 1934 diesen Antrag für dringlich erklärt, sodaß 8 18 Abs, 5 in Kraft tritt, der lautet: „In dringenden Fällen kann bei außerordentlichen Hauptversammlungen von den festgesetzten Fristen und dem Druck der Tagesordnung abgesehen werden, Ueber die Dringlichkeit entscheidet der Vorstand," 2. Wahl neuer Vorstandsmitglieder. 3. Wahl von zwei Rechnungsprüfern. Diese Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder nach 8 3g Abs, 4 beschlußfähig. Nach 8 17 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind, oder soweit nicht in 8 6 ein anderes zugelassen wird. Entschuldigungsgründe sind schriftlich dem Vorstande vor der Hauptversammlung anzuzeigen, Geschäfte braucht der Vorstand nicht als Entschuldigungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorstand festgesetzten Bettag von RM 3,— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend anzusehen ist, trifft der Vorstand nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Die Eintrittskatts wird direkt versandt, Leipzig, am 19, Dezember 1934, Oer Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig A. Hiersemann, Karl Voerster, Vorsteher Schriftführer Bekanntmachung — Die Geschäftsstellen und die Zweigstellen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und des Bundes reichsdeutscher Buchhändler bleiben Montag, den 24. und Montag, den 31. Dezember 1934 geschlossen. An diesen Tagen erscheint kein Börsenblatt. Or, Hetz /In-eigen-Teil Heber die im Januar 1935 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen erscheint in Kürze: Die Lohn- und Gehattspfandung nach dem Gesetz vom 24. Oktober 1934 mit Tabellen über die pfändbaren Lohn- und Gehaltstelle Bearbeitet von Rechtsanwalt Emst Langenbach, Darmstadt 4. Auflage. Etwa 54 Seiten. Preis etwa RM 1.20 Staffelpreise: 50 Stück Ermäßigung 10 Pfg- T » .. 20 Pfg- Mastenabsatz bei Firmen «nd Verbänden. Derrlas S. KetzGtuttsart Börsenblatt s. d. Deutschen Buchhandel. 101. Jahrgang. 827