^ 201, 30. August. Fertige Bücher u. s. w. 3399 Drucke i- L ^vdoselii iu Vsrouu, uuä P7l41.i ^Isaräi, Lpislolari« 60N lnbroäurioiib äst krok. 6. Ir622L. 1 Vol. in 12. äi 448 PLA. 4 ^ls< 25^6- I^ur ß6ß6n baar. ^ Oer suropäiscbe kuf, äessso äer Ver- s37l45.^ Soeben erschien: Feuerversicherung und Feuerwehr. Ein Mahnwort an die deutschen Gemeinden von Johannes Bcrndt. Zweite ergänzte Auflage. 80 ord., 60 ^ in Rechnung, 50 ^ baar; bei Baarbezug auf 10 ein Freiexemplar. Die erste Auflage dieser für Gemeinde- Bertretungen rc. äußerst wichtigen Schrift erschien im vorigen Jahre. Der Autor hat in derselben die Beziehungen zwischen dem Feuerversicherungs und dem Feuerlöschwesen einer eingehenden Er örterung unterzogen. Zugleich erlaube ich mir. folgende andere, im vorigen Jahre erschienene Schrift desselben Verfassers nochmals zur gefälligen Verwendung zu empfehlen: Die Feuerwehr iu Daltimore. Eine Skizze aus dem Kultur- und städtclelicn der Union von Johannes Bernd t. 80 ^ ord., 60 Lc in Rechnung, 50 ^ baar. Es ist dies die einzige deutsche Schrift, welche über die Einrichtungen einer großen Feuerwehr Nordamerikas genauen Aufschluß gibt. Berlin 8. ^V., Alte Jakobstraße 134. W. E. Angerstein. s37146.) Jena, 20. August 1879. In meinem Verlage erschien soeben und liegt zur Versendung bereit: Handlerikon zur Civilprozeßordnung des deutschen Reichs, dem Gerichtsverfassungs- und den Einsühruiigsgcjctzcn nebst Anmerkungen aus den Motiven der Gesetzentwürfe und Verhandlungen des Reichstages von R. Blochmann, 12 H Bogen. Preis broschirt: 1 80^ ord., in Calico gebunden: 2 25 ^ ord. Für jeden Juristen, insbesondere auch für den Richter wird sich namentlich bei der Aus arbeitung der Entscheidungen und in der münd lichen Verhandlung oft das Bedürfniß geltend machen, ohne Zeitverlust hier den Kern und dort den Wortlaut des Gesetzes vor Augen zu haben. satz zu den gewöhnlichen Sachregistern ein alpha betisches Handlexikon zur Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich ausgearbeitct und dabei zu gleich die einschlagcnden Bestimmungen des Ge richtsverfassungsgesetzes, der Einführnngsgesetze und der Rechtsanwaltsordnung berücksichtigt und stimmungen das anderweitige Nachschlagen der Gesetze in vielen Fällen entbehrlich gemacht. Indem ich mir erlaube, Ihnen in Vor stehendem den Plan zur Anlage des Buches vorzulegen, glaube ich eines weiteren Hinweises auf die praktische Brauchbarkeit und auf das zu sein. Da Prospecte in der Regel wenig Erfolg haben, weil die Interessenten das Buch selbst nend zu machen, stelle ich die nachstehenden günstigen Bezugsbedingungen: In Rechnung a condition oder fest mit 25<X> Rabatt und auf 8 Exemplare ein Freiexemplar, gegen baar mit33U H, Rabatt und auf 8 Exemplare ein Freiexemplar, 20 Exemplare für 18 netto baar, also mit 50 Rabatt. (Indem ich für Ihre Bestellungen die nachfolgenden Berlangzettel zu benutzen bitte, zeichne ich) Hochachtungsvoll und ergebenst Gustav Fischer, vormals Fr. Mauke. s37147.^ ^nf I^a^er bitte uiebt tobten ru lassen: Ois reielisreebtliebe lüteratrir ssit, Luststsiuiuß tles lloiääeulsobsn llunäes bis Loäo 1876. 0r. IVilli. >ie. A^eits vsrmeürtö ä,ukluße. Llit, Uutsrisu-Resistor. Hl. 81a«S'6r. Hclbig, Laienrcchtsbuch. Zu erneut recht thätiger Verwendung empfehle ich bestens das in meinem Berlage erschienene: Deutsche Laien-Nechtsbuch, enthaltend eine systematische, erläuternde Zusammenstellung des Wissenswerthesten aus den neuen Justizgesetzen für den Laien von Friedrich Helbig, 7'/^ Bogen kl. 8. Preis 1 ord., 75 ^ no., baar 60 ^ u. 7/6. ^ cond. kann ich nur noch da liefern, wo gleich zeitig fest oder baar bestellt wird. Das Büchelchen empfiehlt sich selbst. Erfurt, im August 1879. A. Stengcr. s37l49Z Vor einigen Monaten erschien: Die epidemische Diphtheritis von Or. Adalb. Schuster, II. Auflage. 3 Bog. gr. 8. Preis 1 60 ^ ord., in Rechnung 25 A>, baar 33H A, u. 7/6. Das Merkchen hat sich in kurzer Zeit fast in allen größeren Städten, wo diese entsetzliche Krankheit — der Schrecken der Mütter — herrscht, Eingang verschafft. Die Eltern werden über die Erscheinungen der Krankheit und über die zu ergreifenden Mittel in leicht faßlicher Weise aufgeklärt. Da die zweite Auflage ziemlich zu Ende geht, kann ich nur noch fest oder baar liefern. Wien, im August 1879. Friedrich Otto Sintenis, 463*