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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193411132
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341113
- Bemerkung
- Seite 989 aus einem Exemplar der Staatsbibliothek Berlin ergänzt
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- Lizenz-/Rechtehinweis
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-11
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265, 13. November-1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Vereins nach dem neuen Satzungs-Entwurf ergibt sich: Gleich ist Vorsteher, Stellvertreter, Schatzmeister, verschieden sind Kleiner und Großer Rat im Börsenverein, Rat im Bund. Der Kleine Rat tritt an Stelle des bisherigen Gesamtvorstandes. Der Große Rat, zusammengesetzt aus den Leitern der Fachschaften des Bundes und ihren Stellvertretern, je einem Vertreter der buchhändlerischen Fachvcrbände in den anderen Kammern und je einem Vertreter der angeschlosscnen Auslandsvereine ist das wichtigste Gremium im Börsenverein. Zu seiner Zuständiglcit gehört die Beratung von Satzungsänderungen und wirtschaftlichen Fragen. Daneben tritt die Bedeutung der Hauptversammlung zurück. Das war aber in den letzten Jahren seit Schaffung des Fachausschusses schon der Fall. Die Zusammensetzung des Großen Rates ist allerdings eine andere als die des bisherigen Fachausschusses. Es gibt kein Abwägen der Stimmenzahl mehr, auch nicht in den anderen Gremien des Börsenvereins und des Bundes. Abstimmung gibt es nur noch bei der Auslösung der Körperschaft. Die Hauptversammlung ist im übrigen zuständig für die Entgegennahme und Besprechung des Geschäftsberichts des Börsen vereins, der Deutschen Bücherei, der Reichsschule und der Buchhändler-Lehranstalt sowie sür die Genehmigung des Kassen- und Prüfungsberichts dieser Stellen. Abstimmung über Wahlen gibt es nicht mehr, da auch für den Börsenverein der Führergrundsatz eingeführt wird und an der Personengleichheit von Vorsteher, Stellvertreter und Schatzmeister in Bund und Börsenverein festzuhalten ist, um die Gefahr eines Gegeneinanders oder gar Auseinanders von vornherein zu bannen. Es war nicht einfach, die Zustimmung der Reichskulturkammer zur neuen Satzung des Börsenvereins zu erhalten. Während in anderen Wirtschaftsgebieten zusammengelegt und vereinfacht wird, ist im Buchhandel eine neue Organisation geschaffen und eine alte erhalten. Diese Tatsache erhärtet die Bedeutung des Börsenvereins, sie verpflichtet aber auch für die Zukunft. Zurückkommend auf die Satzungsänderung des Börsenvereins hält es der Vorsteher nicht für zweckmäßig, Einzelheiten des Satzungswerkes zu besprechen. Die Satzung des Börsenvereins bildet bis zu einem gewissen Grade mit der des Bundes eine Einheit. Sollte die Praxis zeigen, daß einzelne Bestimmungen sich nicht bewähren, so bleibt für sie spätere Änderung Vorbehalten. Heute kommt es darauf an, das jetzt vorliegende Satzungswerk ei:-heitlich durchzuführen. Der Ordnung halber fragt er aber, ob zu Punkt 2 Satzungsänderung, und gleichzeitig zum Punkt 3 Bericht über die Grün dung des Bundes, das Wort gewünscht wird. Er stellt fest, daß das nicht der Fall ist. Der Vorsteher bringt nunmehr die Satzung des Börfenvereins zur Abstimmung. Er macht darauf aufmerksam, daß Stimmvertretung bei dieser Beschlußfassung gemäß H 39ä der zur Zeit geltenden Satzung nicht zulässig Ist, und daß es zur Durch führung der Satzungsänderung einer Zweidrittelmehrheit der in dieser Hauptversammlung anwesenden Mitglieder bedarf. Er bittet diejenigen, die gegen den Antrag sind, ferner diejenigen, die sich der Stimme enthalten wollen, dis Hand zu erheben. Der Vorsteher stellt fest, daß in der Hauptversammlung 592 Mitglieder anwesend sind und daß die neue Satzung mit 584 Stimmen gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen angenommen ist. Er stellt ferner fest, daß nach der soeben angenommenen Satzung der bisherige Vorsteher als nach den nunmehr geltenden Be stimmungen zum Vorsteher berufen gilt. Er dankt der Versammlung für ihren Beschluß und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß sich das neue Vereinsgesetz im gün stigsten Sinne sür den Börsenverein und den ganzen deutschen Buchhandel im In- und Ausland auswirken wird. Herr Di. Wism ann begrüßt die Versammlung und insbesondere den neuen Vorsteher im Namen des Reichsministers Or. Goebbels und des Präsidenten der Reichsschristtumskammer. Er begrüßt, daß der Buchhandel nunmehr den Abschluß seines be- rufsständischen Aufbaues erhalten hat und verkennt nicht die großen Schwierigkeiten, die Tradition und das Erbe der Zeiten Preis- zugeben und auch den Buchhandel den neuen Verhältnissen anzupassen. Dem Buchhändler ist der Auftrag gegeben, Sachwalter der Kulturgüter der Nation zu sein. Groß ist darum seine Verantwortung; größer noch sollte der Wille sein, allen Anforderungen ge recht und aller Schwierigkeiten Herr zu werden. Die bisher beobachtete Zurückdrängung des Buches und Buchhandels sollte als eine vorübergehende Erscheinung angesehen werden. Auch der Buchhandel wird das Volk dem Buche wieder erobern. Zu Punkt 4 der Tagesordnung gibt der V o r st e h e r vorbehaltlich des Inkrafttretens der heute angenommenen neuen Satzung folgende Berufungen in die Bereinsämter bekannt: 1. Zum Stellvertreter des Vorstehers kommissarisch Herrn Martin Wülfing- Berlin. Der Vorsteher hofft, bis Kantate 1935 an Stelle des kommissarischen Vertreters einen Vertreter des Sortiments berufen zu können. 2. Zum Schatzmeister Herrn Or. Hellmuth von Hase -Leipzig. In den Kleinen Rat außer dem Stellvertreter des Vorstehers und dem Schatzmeister als Vertreter des Bundes reichsdeutscher Buchhändler Herrn Kurt V o w i n ck e l-Berlin, als gemeinsamen Vertreter der angeschlossenen reichsdeutschen Verbände Herrn Willi Bischofs-Berlin, als gemeinsamen Vertreter der angeschlossenen Auslandvereine Herrn Carl Emil Lang -Bern, ferner die Herren Herbert H o f f m a n n-Stuttgart und Hans L a n g e w i e s ch e-Eberswalde. In den Großen Rat: die Leiter der Fachschaften des Bundes reichsdeutscher Buchhändler, die Herren: Karl Baur-München, Theodor Fritsch- Leipzig, Felix G a r tmann-Leipzig und Johannes Mau-Berlin. Als Amtsträger: die Herren Albert D i ed e r i ch - Dresden und Ernst Reinhardt-München. Die Besetzung der übrigen Ämter, insbesondere die Berufung der Obleute der Gaue wird später im Börsenblatt bekannt gegeben. Der Vorsteher benutzt die Gelegenheit, denjenigen Herren, die sich bisher dem Börsenverein zur Verfügung gestellt hatten, für ihre Mitarbeit in den verschiedenen Vereinsämtern bestens zu danken. Insbesondere dankt er den bisherigen Vorstandsmitgliedern, deren Arbeitskraft ja noch mehr als die der anderen in Ehrenämtern tätigen Herren in Anspruch genommen war. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Verschiedenes, berichtet Herr Reinhart - Berlin über die Arbeiten des Ausschusses sür die Woche des Buches und der sonstigen am Gelingen der Buchwoche beteiligten Stellen sowie über die dabei gewonnenen Ersahrungen sür die künftige Buchpropaganda. 992 /
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