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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193411132
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341113
- Bemerkung
- Seite 989 aus einem Exemplar der Staatsbibliothek Berlin ergänzt
- Nutzungshinweis
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-11
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Gebührenordnung der Überwachungsstelle für Papier Zur Bestreitung der Kosten der llberwachungsstelle für Papier werden für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von De visenbescheinigungen Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt bei Erteilung einer Devisenbescheinigung für Waren des elften Ab schnitts des statistischen Warenverzeichnisses zum deutschen Zolltarif ausschließlich der Tarifposition 673b fünf vom Tausend, für Waren des zwölften Abschnitts des statistischen Warenverzeichnisses zum deut schen Zolltarif und der Tarifposition 673 b des elften Abschnitts eins vom Hundert des Betrages, auf welchen der Antrag auf Erteilung einer Devisenbescheinigung lautet. Im Falle der Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Devisenbescheinigung wird eine Ge bühr von eins vom Tausend erhoben. Der Mindestsatz einer Gebühr beträgt bei Anträgen für Waren des elften Abschnitts ausschließlich der Tarifposition 673 b NM 1.—, für Waren des zwölften Abschnitts einschließlich der Tarifposition 673 b NM —.50. Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die llberwachungsstelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. Die llberwachungs stelle ist jedoch berechtigt, Personen oder Unternehmen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnun gen feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Gebührenordnung (veröffentlicht im Neichsanzeiger vom 24. Oktober 1934) ist am 25. Oktober 1934 in Kraft getreten, jedoch mit der Maßgabe, daß auch die seit 24. September 1934 bereits er teilten Devisenbescheinigungen gebührenpflichtig sind. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Am Donnerstag, dem 15. November, 20 Uhr findet im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses, Eingang I, ein Verlags- und Autorenabend statt. Der literarische Leiter des Verlags Arwed Strauch Or. H a n s V o g e l spricht über »Die Aufgaben der Fest- und F e i e r g e st a l t u n g«, und der Dichter Kurt Eggers Uber »Kunst und Gemeinschaft«. Zu den beiden Vorträgen stellt der Verlag Arwed Strauch Schrifttum aus. Gäste sind willkommen. » Zur Woche des Buches veranstaltete die Deutsche Buchhändler- Lehranstalt am 5. November einen Sprech-Abend mit dem Thema »Jugend und Buch*. Es referierten Vertreter dreier Erziehungs gruppen: ein Pädagog, ein Schulungsleiter der HI und eine Volks bibliothekarin. Zu der äußeren Ausgestaltung dieses Abends, die in den Händen von Studienrat vr. Uhlig lag, trugen durch ihre ge schmackvollen, mustergültigen Jugendschriftenfenster bei: Die Damen Holm und Hardeck, die Herren Keith und Nöder, die alle Hörer der Buchhändler-Lehranstalt sind. Als Vertreter der Lehrerschaft sprach Studienrat vr. Uhlig: Uns Erziehern, führte er aus, ist das beste Gut der Nation anver traut, die Jugend. Ihre Betreuung ist uns höchste sittliche Pflicht. Ein treuer Helfer bei dieser verantwortungsschweren Arbeit ist das Buch, der Träger ethischer und erzieherischer Werte. Und wenn wir Erzieher das Buch von diesem Gesichtspunkte aus betrachten, dann wissen wir auch, daß wir unserer Jugend gegenüber eine ungeheure Verantwortung tragen: Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der junge Mensch vor Schmutz- und Schundliteratur, dem Gift für seine Seele, bewahrt bleibt. Wir wollen der Jugend aber nicht vor schreiben, was sie lesen soll, sondern bei der Bestimmung ihres Schrifttums auch ihre eigenen Wünsche berücksichtigen. Und dieses Wünschen, erklärte anschließend I)r. Vogel, äußert sich darin, daß die Jugend heute nach solchen Schriftstellern verlangt, die ihr Vorbild sind. Konjunkturschreiber werden entschieden abge lehnt. Es wird nur dem das Recht zugebilligt, über und für die HI, das Jungvolk und den BDM zu schreiben, der dieser Jugend ange hört oder aus ihr hervorgegangen ist. So wird auch ein neuer Buchtyp, das Jungvolkbuch, entstehen. Sehr aufschlußreich für den Buchhändler war auch der dritte Bei trag der Volksbibliothekarin, Fräulein R e i ch a r d t. Sie erzählte in anschaulicher Weise von ihren Erlebnissen und Erfahrungen aus den Kinderlesehallen unserer Städtischen Büchereien und davon, wie verschiedenartig die einzelnen Kinder an das Buch Herangehen. Alles in allem ein Abend, der gezeigt hat, daß es sich lohnt, mitzuarbeiten an der großen Aufgabe, die darin besteht, »das Gute zu erkennen, das Beständige aufzufinden und der Jugend das Bleibende zu vermitteln«. Georg Biskup. Schiller-Bibliographie Von der Schiller-Akademie in München (Grllnwalder Straße 226) wird uns mitgeteilt, daß sie seit längerem an einer neuen Schiller- Bibliographie arbeitet. Außerdem plant sie eine Zusammenstellung aller im Buchhandel noch vorrätigen Werke von und über Schiller, die den mit ihr in Verbindung stehenden Universitäten, Colleges, insbesondere auch des Auslandes, zugänglich gemacht werden soll. Die Schiller-Akademie bittet Verleger von Neuerscheinungen, ihr diese anzuzeigen. Die Verleger von Theaterstücken seien nochmals darauf verwiesen, daß das Nachschlagewerk »Die Weltdramatik«, von dem jetzt der dritte Nachtrag in Druck geht, den Bühnen, Bibliotheken, Buchhandlungen usw. die Ermittelung ge suchter Stücke erleichtert bzw. ermöglicht. Lückenlose Angaben sind also nützlich. Verleger wenden sich, falls noch nicht geschehen, um gehend an den Herausgeber Fr. Ernst Schulz, Hamburg 23, oder an die Muthsche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart. Regelmäßige Meldung von Neuheiten liegt im allgemeinen Vorteil. Die Auf nahmen erfolgen kostenlos. Lesesaal des Deutschen Werkbundes in Berlin Im Hause der Neichskammer der bildenden Künste, Berlin, Blumeshof 5/6, nahe Lützowstraße, ist jetzt im ersten Stock ein Lese saal von 10 bis 17 Uhr jedermann zugänglich, in dem mehr als hundert in- und ausländische Kunstzeitschriften ausliegen. Er ist eine Einrichtung des Deutschen Werkbundes, dessen Geschäftsstelle, nachdem auch er unmittelbares Mitglied der Neichskammer geworden ist, sich im gleichen Hause befindet. Eine Verlängerung der Lese stunden ist beabsichtigt. Das wird von allen denen lebhaft begrüßt werden, die davon betroffen sind, daß die Staatliche Kunstbibliothek nicht mehr im vollen früheren Umfang zur Verfügung steht. Die Prüfstelle München für Schund- u. Schmuhschriften wird durch eine Verordnung des Neichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 6. November 1934 mit Wirkung vom 31. De zember 1934 aufgehoben. Verbotene Druckschriften Auf Grund der Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde die Verbreitung der ausländischen Druckschrift »Der Simpl« (Prag) im Inland bis auf weiteres verboten. Die Beschlagnahme des von der Missionsdruckerei A.-G. in Steyl herausgegebenen »St. Michaels-Kalenders für das Jahr 1935« wird aufgehoben, da Verlag sich verpflichtet hat, den Kalender unter Fort- lafsung des beanstandeten Artikels über den Rundfunk (Seite 42) neu zu drucken und nur noch in dieser geänderten Neuauflage zu ver breiten. Hinsichtlich der beschlagnahmten ersten Auflage verbleibt es bei getroffener Maßnahme. Die Beschlagnahme der Druckschrift: »Teufeleien und anderes« von Hermann Randa, Kulturpolitischer Verlag in Berlin—Leipzig— München, wird zurückgenommen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2003 vom 9. November 1934.), Die von Georg Schröder in Berlin-Wilmersdorf herausgegebene Korrespondenz »K. F.-Jnformationen« ist mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten worden. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Fe bruar 1933 wurde die Verbreitung der ausländischen Druckschrift: »Hitler treibt zum Krieg« von Dorothy Woodman (Paris) im In land bis auf weiteres verboten. Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wird das Buch »1935 Ouvriar ?a^8au«, erschienen im Verlag der kommunistischen Zeitung »I/Humauite«, für Preußen beschlag nahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2004 vom 10. November 1934.) Verkehrsnachrichten Postgutverkehr Versender, die noch große Bestände an Paketkarten mit ge druckten Absenderangaben usw. haben, können diese noch bis zum 31. März 1935 als Postgutkarten verwenden. Be dingung hierfür ist jedoch, daß die Paketkarten und die Aufschrift zettel der Sendurrgen oberhalb der Empfängeranschrift durch Druck oder Stempelabdruck in grüner Farbe den rechteckig kräftig umrahmten Vermerk: »Postgut von « (Bezeichnung des Absenders) in deutlicher Form tragen. Die Bezeichnung des Absenders muß dabei ebenfalls durch Druck oder Stempelabdruck hergestellt sein.
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