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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Theit. 3411 202, 1. September. Das Resultat der diesjährigen Zusammenkunft von Schrift stellern vieler Länder, um nicht zu sagen aller Nationen unter dem Vorsitze Edm. About's, des Präsidenten der Sosistd ckss ASUS äs Ivttros äs krause, ist die Constitution einer Association, welche den im Jahre 1878 zu Paris gemachten Anfang fortsetzen soll, eine Centralstelle zu schassen, bei welcher und von der aus bei den bevor stehenden Veränderungen und Abschlüssen von Literar-Conventionen und Emanationen von Gesetzen über literarisches Eigenthum den wahlberechtigten Interessen der Producenten, das ist sowohl der Schriftsteller als der Verleger Ausdruck und Gehör geschasst werden kann. Die einzelnen Comitss der Association werden das kostbare Material in ihren Ländern sammeln, dessen der Gesetzgeber nicht entrathen kann, und sie werden alljährlich auf ihren Wander versammlungen in ihren Berichten jene Ansichten und Wünsche ver lautbaren, welchen die Regierungen sich um so weniger verschließen dürsen, als die Verwirklichung des großen Gedankens: eine ein heitliche Behandlung des literarischen Eigenthums in allen Staaten, eine internationale Gesetzgebung an Stelle der Particular- gesetze und der Reciprocitäts-Verträge treten zu lassen, nur näher gerückt werden kann, wenn die Mißstände und Abweichungen zur offenen Discussion gelangen. Nach den Begrüßungsreden und der Installation des Bureaus (9. Juni) ging der Kongreß sofort zur Berathung der Statuten über, wie solche von dem interimistischen Comits der Gesellschaft vorgelegt worden waren, und es wurden nach längerer Berathung dieselben angenommen, wie folgt: 1) Die Internationale Literarische Association, gegründet über Beschluß des literarischen Kongresses vom Jahr 1878, hat zum Zwecke die Vertheidigung und Verbreitung der Prinzipien des internationalen literarischen Eigenthums und ist speciell mit der Durchführung der internationalen literarischen Kongresse betraut. 2) Die Association setzt sich zusammen a) aus einem ständigen Ehren-Comitd; t>) aus einem Executivcomits; s) aus Ehrenmit gliedern; ä) aus beitretenden Mitgliedern; o) aus affiliirten Gesellschaften. S) Der Sitz der Association ist Paris. Die Association wird von einem Execntivcomits dirigirt, welchem jeder Kongreß bis zur Wiedervereinigung auf dem nächsten Kongresse Vollmacht ertheilt. Die Mitglieder des Executivcomitss können wieder gewählt wer den. Das Comitd besteht aus 15 französischen und aus KO den verschiedenen auf dem Kongresse vertretenen Nationen entnom menen Mitgliedern. Das Executiv-Comitd ernennt die Ehren mitglieder. Es empfängt Beitrittserklärungen der literarischen Gesellschaften u. s. w. Der Kongreß wählt die Mitglieder des Ehren-Comitss. Wir übergehen die Details des Gangs der in französischer Sprache geführten Verhandlungen und berichten nur noch, daß man nach lebhaften Debatten (11. Juni) der im Vorjahre verlautbarten Meinungsäußerung über jene Bestimmungen, welche der gesetzlichen Definition des geistigen Eigenthums zu Grunde liegen sollten, noch folgende hinzusügte: L. Zu „rrauslation" (llebersetzung). 1) Dem jeweiligen Verfasser steht das ausschließliche Ueber- setzungsrecht seiner Werke zu und zwar sür dieselbe Dauer als das Verlagsrecht des Originals; nur muß er dafür Sorge tragen, daß die von ihm genehmigte llebersetzung binnen fünf Jahren nach Erscheinen des Originalwerkes veröffentlicht werde. 8. Zu „Läaptation" (Bearbeitung, Benutzung). 1) Gegenüber Verlagsgeschäften: Die Bearbeitung, Reduction oder Benutzung eines literarischen Werkes, resp. Auszüge aus demselben zur Herstellung eines ähnlichen (Concurrenz-) Werkes erfordert die Zustimmung des Autors der Original ausgabe. 2) Gegenüber Bühnenunternehmungen: Die Bearbeitung eines Romans für die Bühne, als Stoff zu einem Drama, sowie die Einrichtung für die Bühne eines in dramatischer Form bereits vorhandenen Werks ist ohne Genehmigung des Au tors verboten. Die rein musikalischen Werke (Musikalien) hat man nicht besonders erwähnt, obgleich ein motivirter Antrag von Krauß figlio (Italien) wegen Unterscheidung von „Bearbeitungen" und „Ar rangements", Variationen, Transkriptionen ic. vorlag. Es scheint, daß man für dieselben besondere Vorschriften, wie deren das deutsche Urhebergesetz gegenüber der selbständigen Arbeit des Komponisten enthält (Z. 46. u. f. „eigenthümliche Komposition") nicht für nöthig gehalten hat. Die Gesellschaft wird für das Deutsche Reich zur Zeit vertreten durch die gewählten Mitglieder des Executiv-Ausschusses (6) und zwar sind diese: Carl W. Batz - Wiesbaden, Georg Conrad- Paris, Ludw. Kalisch-Paris, vr. Wilh. Loewenthal-Berlin, Rob. Schweichel - Berlin und vr. Alsr. Friedmann - Frank furt a/M. Die nächste Versammlung findet zu Lissabon statt, woselbst gleichzeitig ein internationaler Geographen-Congreß tagen und das Jubiläum CamoSns' mitfeiern wird. Zur Stenographie im Interesse des Buchhandels. In vollerUebereinstimmung mit den Gründen, welchein Nr. 180 d. Bl. zur Empfehlung der „Stenographie im Dienste des Buch händlers" angeführt werden, muß man es doch für versehlt halten, diese Empfehlung an ein besonderes System zu knüpfen. Für die Buch händlerprinzipale tritt hier die besondere Erwägung ein, daß bei dem noch herrschenden Streit unter den Vertretern des Gabels- berger'schen, Stolze'schen und Arends'schen Systems die Hauptfrage, und zwar in Betreff einer verhältnißmäßig leichten Erlern-, wie stets sicheren Verwendbarkeit der einen oder anderen Stenographie, noch gar nicht zueinerendgültigen Entscheidung bei dem intelligenteren Theile des Publicums gekommen ist, und daß somit auch für das selbe, wenn die Buchhändler von vornherein dem Stolze'schen System ihre besondere Aufmerksamkeit zuwendeten, nicht allein ihr bisheriger unparteiischer Standpunkt in der Entscheidung der bezüglichen Frage sehr bald verloren ginge, sondern daß dann auch ebenso leicht in anderen Fällen das Vertrauen des Publicums zu der das geistige Leben so vielfach vermittelnden Institution des Buchhandels schwinden könnte. Da es aber dennoch sehr wünschenswerth ist, daß namentlich die jüngeren, sich dem Buchhandel widmenden Kräfte auf eine mög lichst wenig Zeit raubende Weise zu einer zuverlässigen stenographi schen Praxis gelangen, so wird cs wohl das Beste sein, diesen nur die Stenographie als solche zu empfehlen und daher auch die Wahl eines der drei genannten, im geschäftlichen Verkehr bereits vielfach verwendeten Systeme vollständig sreizuftellen. Leichter als irgend einem anderen Stenographieinteressenten ist es dem angehenden jungen Buchhändler möglich, von den besten stenographischen Lehr büchern bezw. deren Originalwerken in Betreff ihres die Laut verhältnisse der Sprache rc. erschöpfenden Lehrmaterials und ihrer graphischenAnforderungen eine vorhergehende Kenntniß zu nehmen, um sich hiernach schließlich auch sür die eine oder andere Kurzschrift leicht entscheiden zu können; besonders wenn sie hierbei noch die vollständig unparteiisch gehaltene Besprechung der drei Systeme in dem Otto Spamer'schen Buche der Erfindungen zu Rathe ziehen, wie sie zur Klärung der bezüglichen Streitfragen zuerst in der 7. Austage dieses Werkes erschienen ist. 465"
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