Nr. 238 (R. IIS). Leipzig, Donnerstag den 12. Oktober 1933. ISO. Jahrgang. RÄMümMer TÄ Bekanntmachung. Der Erlaß des Reichskulturkammcrgesetzes, über welches im Börsenblatt Nr. 22» vom 27. September 1933 berichtet worden ist, hat die Eingliederung der buchhändlerischen Organisationen, insbesondere des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig in den berufsständischcn Aufbau in ein entscheidendes Stadium gerückt. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, die es ermöglichen, die Satzung der Spitzcnorganisation schnell ändern zu können. Wir laden deshalb hiermit die Mitglieder gemäß tz 13d) und e) Abs. 2 der Satzung unter Verkürzung der Einberufungsfrist zu einer am Sonntag, dem 5. November ^933, vormittags 9 Llhr in Eisenach stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung -es Dörsenvereins -er Deutschen Buchhän-ler zu Leipzig ein. Tagesor-nung: l. Antrag -es Aktionsausschusses un- Gesamtvorstan-es auf Sahungsän-erung: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung des Börscnvercins zur Eingliederung in die Reichskulturkammcr und zur Anpassung an die berufsständische Wirtschaftsver fassung abzuändcrn und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Für die Satzungsänderung sollen folgende leitenden Gesichtspunkte gelten: 1. Der Führergedanke ist in der Satzung zu verankern. 2. Zur Unterstützung des Führers ist ein gcschäftsführendcr Vorstand zu berufen; seine Tätigkeit und seine Vollmachten sind genau festzulegen. 3. Ein kleiner Rat ist vom Führer zu berufen; ebenso ein großer Rat, der aus zwei Kammern besteht, deren eine durch den Fachausschuß, deren andere durch den Kreisausschuß einschließlich der Anslandvercine ge bildet wird. Dabei ist zu Prüfen und festzulegen, inwieweit beiden Gremien nur beratende Tätigkeit zukommt und in welcher Form in Zukunft die Ordnungen des Börsenvcreins, insbesondere die Verkaufs und die Vcrkchrsordnung, zu erlassen sind. 4. Die Ausschüsse sind zu verringern und mit dem Führergedanken in Einklang zu bringen. Auf die Tätigkeit des Bereinsrechtsausschusscs als Ehrengericht ist besonderes Gewicht zu legen. 5. Alle Bestimmungen der Satzung (z. B. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Einberufung der Hauptver sammlung und der Ausschüsse, Tagesordnung, Bestimmungen über die Zuständigkeit, Wahlen, Bestimmungen für die anerkannten Fach-, Kreis- und Auslandvereine, Sakungsänderung) sind zu vereinfachen. Die von der Tagesordnung zu Kantate 1933 gestrichene Satzungsänderung ist durchzuführen. II. Bericht un- Aussprache über -ie Lage. 6. Nm beurteilen zu können, ob wir besondere Vorbereitungen, insbesondere hinsichtlich des Unterkommens der Teilnehmer treffe» müssen, bitten wir diejenigen Mitglieder, welche an der außerordentlichen Haupt versammlung teilzunchmen beabsichtigen, dies der Geschäftsstelle umgehend, spätestens bis 21. Oktober mit- zutcilen. Die Geschäftsstelle wird für preiswertes Unterkommen und gute Verpflegung sorgen. (A Am Sonnabend, dem 4. November findet ein Begrützungsabend und nach der Hauptversammlung ein ein faches gemeinschaftliches Essen statt. Nähere Einzelheiten werden rechtzeitig bekanntgegeben. Leipzig, den 7. Oktober 1933. Der Aktionsausschuß und der Gesamtvorstand, vr. Friedrich Oldenbourg. Karl Baur. Theodor Fritsch. Martin Riegel, vr. Wismann. Paul Nitschmann. Heinrich Boysen. Friedrich Alt. ve. v. Hase. Herbert Hofsmann. Ernst Reinhardt. Albert Diederich. 779