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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 147, 6. Juli 1920. prozentigen Teuerungszuschlag einzuführen, und wenn ich heme oersichere, daß es im Sortiment ohne die 207» nicht geht, so werden Sie mir gewiß Glauben schenken. Die Umfrage, die gestellt worden ist, gipfelt u. a. darin, oo der Verleger in der Lage ist, den Rabatt so zu erhöhen, daß der Teuerungszuschlag abgebaut werden kann oder verschwinden kann. Ich glaube, wie die Verhältnisse augenblicklich liegen oder noch im Flusse sind, ist daran gar nicht zu denken. Es wäre ganz töricht, irgendein Gesetz zu machen, das morgen von den Verhältnissen — ich erinnere an die überall schwebenden Taris- verhandlunge» mit den Angestellten — über den Haufen ge worfen werden kann. Ich möchte aber im Anschluß hieran etwas anderes zur Sprache bringen, was auch mit der Bildung der Bücherpreise zusammenhängt und mir hierher zu gehören scheint, zumal da in dem Jahresbericht des Verlegervereins auf diesen Punkt nicht besonders hingewiesen ist. Es haben sich unter dem Einfluß der höheren Bücherpreise Bestrebungen geltend gemacht, die bis zu einem gewissen Grade verstanden werden können. Sie wissen, daß die Studenten und Professoren, also Konsumenten eines großen Teils unserer Literatur, nicht in der Lage sind, die Bü cherpreise zu bezahlen, die heut« allmählich entstehen. Es ist infolgedessen eine sehr starke Bewegung im Gange, den A 26 des Verlagsrechtsgesetzes auszunützen, ja, ich möchte sagen: in einer Weise auszubeutcn, wie es meiner Ansicht nach sicher nicht in der Absicht der Gesetzgeber lag. Bekanntlich steht dem Autor das Recht zu, seine Bücher zu dem Verlegerpreise zu beziehen. Nun war es ja schon in früheren Jahren in einzelnen Fällen Vorgekommen, daß Autoren ihren Hörern die Bücher zum Netto, preise verschafften. Das hat schon damals hier und da Miß. stimmung erzeugt. Aber die Sache wird jetzt so bedenklich, da dieser Weg in einem Umfange bcschritten wird, daß nicht nur für das gesamte Sortiment, namentlich das wissenschaftliche, sondern auch für den wissenschaftlichen Verlag und überhaupt die wissenschaftliche Produktion eine große Gefahr daraus ent steht. Es haben sich Vereinigungen (Theologen, Kliniker, Che- mikcrschaften usw.) gebildet, die erstens den Handel mit anti quarischen Lehrbüchern in die Hand nehmen, zweitens auch mit Hilfe von Dozenten versuchen, sämtliche Bücher, die ihre Mit glieder im Kolleg brauchen, zu Nettopreisen zu beziehen. Ein Kollege sagt es dem andern, ein Dozent an der Universität setzt sich mit seinen Kollegen in Verbindung, und sie kommen überein: wir tauschen unsere Bücher aus. Ich möchte das hier zur Sprache bringen, da mir «ine frühere Entscheidung des Reichsgerichts, die gefällt worden ist, als die Bewegung mit dem Akademischen Schutzverein im Gange war, in Widerspruch zu stehen scheint mit der Auffassung des Börsenvereins, die der Börsenverein schrift lich in seinem Jahresbericht niedergelegt hat. Wenn ich mich recht erinnere, ist damals entschieden worden, daß ein Verfasser das Recht hat, die Lehrbücher zum Nettopreise zu beziehen und, ohne einen weiteren Aufschlag zu nehmen, zu gleichem Preise an seine Hörer weiterzugeben. In dem Jahresbericht des Bör- sendcreins heißt es, daß das nach den Gutachten verschiedener Nechtslehrer nicht zulässig ist, daß eine entgeltliche Lieferung sei tens des Verfassers an andere nicht stattfinden darf. Es wäre also meines Erachtens doch sicher vonnöten, daß in diesem Punkte Klarheit geschaffen wird, und daß, wenn die Klarheit zuun gunsten des Verlags ausfällt, versucht wird, wegen dieser miß lichen Lage, in die wir gebracht werden, «ine Änderung des Gesetzes herbeizusühren. Wir haben unbedingt ein gemeinsames Interesse, daß hier etwas geschieht. Es ist ganz ausgeschlossen, daß dem Sortimenter die Lieferung der Lehrbücher entzogen wird, und daß er sich dann andererseits für die Verbreitung wis senschaftlicher Literatur interessiert. Ich habe in letzter Zeit mit Professoren ausführliche Unter haltungen darüber gehabt, und ich habe zu meinem Bedauern festgestellt, daß die Herren vollständig falsch informiert sind. Einer von ihnen sagte: »Sie haben gar keine Ursache, sich zu be schweren; der Sortimenter hat ja kein Risiko, er kann ja alle Bücher, die er nicht verkauft, zurückschicken-. Solche Ansichten bestehen vielfach. Der Herr sagte weiter: -Sic dürfen überzeugt sein: wir haben Mittel und Wege, um die Bücher den Studenten zugänglich zu machen; wir gründen einfach eine Studentenbuch- ^ Handlung«. Ich habe ihm erwidert: »Tun Sie mir den Gefallen; Sie werden bald merken, was es heute heißt, ein Geschäft zu füh ren!« Die Herren wissen von dem 207»igen Teuerungszuschlag. Sie lesen zum Teil das Börsenblatt. Sie haben außerdem Kennt nis bekommen von einem Vorschläge, der in der Verlegerzeitung gemacht worden ist, an einzelnen Stellen Gcnossenschasisbuch- handluugen von Verlegern zu gründen, wodurch die wissenschaft liche Produktion den Studenten zugänglich gemacht werden soll. Es ist das eine Folgeerscheinung der teuren Büchcrpreise, und wir müssen uns unter allen Umständen dagegen verwahren, daß z. B. einige Herren, die mitten in der Siudentenbewegung stehen, sagen: die Studenten werden ausgewucherl. Ich habe den Her ren vorgehalteu, daß die Bllcherauschasfung bei den Kosten des Studiums nicht die Hauptsache und nur eine einmalige Ausgabe ist, daß die Kosten der täglichen Lebenshaltung viel mehr ins Gewicht fallen. Jedenfalls wird von allen Herren hier zugegeben werden, daß das eine Frage ist, in der wir zu einer Klarheit kommen, in der Verlag und Sortiment unbedingt zusammenhalten müs- sen. Es wäre daher wesentlich, daß über das Recht des Autors, die von ihm aus Grund des Z 26 des Verlagsrechtsgesetzes be zogenen Bücher zum Selbstkostenpreis weiter zu verkaufen, un bedingt Klarheit geschaffen wird ; sonst bekommen wir ganz un haltbare Zustände. Ich möchte im Anschluß hieran noch etwas kurz erwähnen: Es betrifft die Änderung der Preise. Manche Sortimenter stehen auf dem Standpunkt, daß sie Gefahr larrfeu, sich einer Verfolgung auszusetzen. Die Rctchsverwcrtungsstelle in Berlin ist kürzlich um ihre Ansicht befragt worden: was ist Wucher? Da wurde als Beispiel angeführt, daß z. B. eine beschlagnahmte Ware zu 2 »kk demselben Händler zum Nettopreise von 6.80 wiedergegeben worden ist. Da sagte der Händler: Ich bezahle das nicht, so lange ich nicht eine klare Antwort bekomme, was Wucher ist! Da lautete die Antwort der Retchsderwerlungsstelle: Das Sani tätsamt in Hamburg verlaust genau nach den Richtlinien der Reichsverwertungsstelle. Für die Reichsverwertungsstelle sind nicht die Preise maßgebend, die durch den Einkaufspreis be stimmt werden, sondern der jeweilige Tagespreis. Ich habe leider den Wortlaut nicht mitgebracht, werde ihn aber einschicken. Das ist eine Erklärung, die heute sehr wichtig ist. Infolgedessen sind wir damit Wohl einigermaßen vor dem Wuchcrgericht gedeckt, wenn wir höhere Preise nehmen. Vorsitzender Ile. Georg Paetel (Berlin): Ehe ich weiter das Wort erteile, möchte ich doch den Vorstand des Börsenvereins bitten, der ja gehört hat, was von Herrn Braun vorgetragen worden ist, seine Auffassung darüber zu äußern und den ver meintlichen Widerspruch aufzuklären. Syndikus des Börsenvereins vr. Ackermann: Es liegt tat sächlich eine dem Verleger bzw. dem Sortiment ziemlich un günstige Retchsgerichtsentscheidung vor. Im Jahresbericht des Börsenvereins ist aber diese Entscheidung nicht ausdrücklich er wähnt, sondern es ist darauf htngewiesen worden, daß eine her vorragende Autorität, der verstorbene Nechtslehrer Josef Köhler in Berlin, einen gerechteren und dem Buchhandel günstigen Standpunkt vertritt. Allerdings ist zuzugeben, daß, wenn es zu einem Prozeß kommt, dann diese ungünstige Reichsgerichtsent- scheidung zunächst einmal in Rechnung gestellt werden muß. Aber da es ja nicht in jedem Falle zu einem Prozeß kommt und da sich vielleicht auch andere Autoren dem Standpunkt Köhlers an- schlietzen, hat der Börsenveretnsvorstand geglaubt, aus die dem Verleger günstige Ansicht dieses berühmten Rechtslehrers einmal Hinweisen zu sollen, der die angedeutete Reichsgerichtsentschei dung ausdrücklich als einen Fehlspruch bezeichnet. vr. Alfred Giesecke (Leipzig): Ich beantrage, die Redezeit auf 5 Minuten zu beschränken. Vorsitzender vr. Georg Paetel (Berlin): Es ist der Antrag gestellt worden, die Redezeit auf 5 Minuten zu beschränken. Wünscht jemand zu diesem Anträge das Wort? Kommerzialrat Wilhelm Müller (Wien) (zur Geschäftsord nung): Rach den eingehenden Äußerungen des Herrn Hofrat
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