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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 147, 8, Juli 1920, ist einer der Gründe, warum es dringend angezeigt erschein!, den Ladenpreis, der allerdings jetzt durch alle möglichen Machenschaf ten erschüttert wird, aufrechtzuerhalten. Dann dergessen Sie nicht vom Standpunkt des Verlegers, wie unangenehm es unseren Bibliotheken gegenüber ist, wenn wir nicht einmal mehr die Basis für die Bezüge haben, (Zu ruf: Kataloge!) — Kataloge! — Das ist zum Schluß ja doch der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis, Ich erinnere Sie daran, daß wir Stellen in Bayern haben, die für bestimmte Teile des Verlags, z, B, für Schulbücher, die Festsetzung der Ladenpreise verlangen, und die von dieser Festsetzung der Ladenpreise die Ge nehmigung abhängig machen. Es ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß «ins der wichtigsten Rechte des Verlegers- die Feststellung des Ladenpreises, preisgegeben wird, wenn der Verleger einfach aufhört, das zu tun. Er wird mit seinem Autor in Schwierigkeiten kommen, aber -auch mit dem Ab nehmer, Wie wird es aber erst für das Sortiment werden! Es gibt dann nur ein einziges Mittel für die Sortimenter: daß sie sich zu Orts- und Kreisvereinen zusammenschließen und für ihre Gebiete neue Ladenpreise errichten oder den notwendigen Zu schlag fixieren. Dann kommt wiederum die alte Misere, daß vermutlich nach echt deutscher Art im Norden etwas anderes be schlossen wird, als im Süden, Es wird also ein Durcheinander unheimlichster Art entstehen, und Sie werden zum Schluß nur das erreichen, daß derjenige, der durch Zufall oder durch Kapi- talkraft die Dinge an sich reißen kann, aufkommen wird, während der bisher doch hochgeschätzte Mittelstand des Sortiments, der bisherige geschätzte Vermittler, bedeutend geschwächt werden wird. Jedenfalls ist das Fallenlassen der wichtigsten Bestimmung unserer Satzung bei den gegenwärtigen Kämpfen das Unglück lichste, was nach meiner Meinung geschehen kann. Darum: Schaffen Sie den Ladenpreis trotz aller Schwierigkeiten nicht ab! (Bravo!) Vorsitzender I)r, Georg Paetel (Berlin): Ehe ich weiter das Wort gebe, möchte ich Mitteilen, daß der Vorstand des Deutschen Verlegervercins die Vorschläge des Herrn Braun seinen Mit gliedern zur Nachachtung empfehlen wird, Hofrat vr, Erich Chlermann (Dresden) (zur tatsächlichen Berichtigung): Meine Herren, um die Diskussion bezüglich meines Referats nicht etwa in falsche Bahnen gehen zu lassen, möchte ich nur feststellen: bei den drei Möglichkeiten, die ich er wähnt habe, habe ich mich ans den Standpunkt der ersten gestellt und habe die dritte nur deshalb angeführt, damit die zweite, nämlich die Aufhebung des Ladenpreises, vermieden werden möchte. Also ich Hab« mich nicht auf den Standpunkt gestellt, daß der Ladenpreis aufgehoben werden sollte, Otto Meißner (Hamburg): Non Herrn Hofrat vr, Ehler mann hätte ich auch gar nicht erwartet, daß er uns in der Richtung der Aufhebung des Ladenpreises irgendwie auch nur eine Andeutung machen würde. Er hat die Aufhebung des La denpreises lediglich als ein Schreckgespenst hingestellt. Erstaunt war ich aber, daß sie von einigen Verlegern als ein Bild der Zukunft dargestellt wurde. Es ist sehr bedauerlich, daß man Derartiges noch hören mutz, nachdem wir froh waren, endlich mit einem festen Ladenpreise rechnen zu können. Mit dem gleichen Recht wie der Verleger hat auch der Sortimenter das Recht, Teuerungszuschläge zu erheben. Beide Aufschläge ergeben mit dem Grundpreise den innezuhaltenden Ladenpreis, Warum will man dem Sortimenter verwehren, die infolge der stetig steigen den Spesen notwendig werdende Erhöhung des Ausschlags zu berechnen? Bei den meisten einsichtsvollen Verlegern findet diese Preiserhöhung volles Verständnis, Die Vertriebskosten des Sortiments sind weit erheblicher, als die des Verlags, Be denken Sie die hohen Portokosten, welche demnächst das Sorti ment außerordentlich belasten werden! Wie die Teuerungs zuschläge des Verlags habe» auch die Teuerungszuschläge des Sortiments ihre Berechtigung, Die 2V Prozent haben Aussicht, angenommen zu werden. Dann müssen diejenigen, welche bisher eine Sonderstellung eingenommen haben, sich anschlietzen, wie unsere Verkaufsordnung es vorschreibt, 738 Hermann A, L, Degener (Leipzig) : Meine Herren, unser aller hat sich zweifellos ein« nur zu leicht verständliche Nervosi tät bemächtigt. Dies darf uns aber durchaus nicht dazu führen, etwa aus der Not der Zeit heraus Beschlüsse zu fassen, die wir über kurz oder lang doch bereuen würden. Viel« Jahre lang ist im Börsenverein darum gekämpft worden, endlich zu einein festen Ladeirpreise zu kommen, und die Kämpfe sind sicher seiner zeit geführt worden, weil man damals eine noch viel längere Zeit der Not und des Elends im Buchhandel allgemein durch- zumachen gehabt hatte. Wir müssen deshalb schwer Errungenes erhalten und unter allen Umständen an dem Ladenpreise sesthal- ten. Wenn jetzt hier und da im Börsenblatt dieser oder jener Verleger seine Werke nur freibleibend anbietet, so besagt das meines Erachtens durchaus noch nicht, wie von einigen Kol legen behauptet wird, daß damit der Verleger den Ladenpreis aufhebt; es besagt nur, daß er sich vorbehält, wie hoch er je weils seinen Teuerungszuschlag oder Ladenpreis festsetzt, und ich glaube, daß solche Anzeigen die große Mehrheit der Verleger nicht ausschlaggebend bestimmen können, das aufzugeben, tvas dte Tüchtigsten unseres Berufs in vieljährigen Kämpfen als das für die Gesamtheit unbedingt Notwendige erkannt und durchgeführt haben. Würden wir den Ladenpreis aufheben, so würde vielleicht zunächst zum Teil die behauptete Not des Sorti ments behoben werden; aber es würde ein sehr drastisches Mit tel sein, an dem nämlich die Hälfte oder mehr des Sortiment- rettungslos zugrunde gehen würde. Es würde sofort eine zügel lose Unterbietung eintreteu, die es nur einem Teil des Sor!i- mcnis ermöglichen würde, Weiler zu existieren. Und ob das gerade derjenige Teil wäre, auf den wir als Verleger den größten Wert legen müssen, das bezweifle ich. Ich glaube also, daß das Festhalten am Ladenpreis als Grundlage ebenso im Interesse des Sortiments wie in dem des Verlags ist. Der Verlag wird sich auch weiterhin in den Jahren der schwersten Not, in denen alles noch in Fluß ist, da durch helfen müssen, daß er auf dem Boden des festen Laden preises verharrt, wie es das Gesetz und die Lebensfähigkeit eige nen Geschäfts fordern. Das ist doch etwas anderes, als wenn der Verleger nur einen Nettopreis fcstsetzl, auf den das Sortimer» dann beliebige Teuerungszuschläge erhebt. Die Verleger-Teue rungszuschläge werden für den Verleger das beste Mittel sein, seine Kalkulationen zu korrigieren und den Bruttoverdienst des Sortiments zu erhöhen. Das Sortiment soll ja auch seine» Teuerungszuschlag erheben. Es muß aber die Folgen tragen, wenn es über die Höhe selbständig entscheiden will. Wir als Verleger müssen an folgenden zwei Punkten in Zukunft mehr als je sesthalten: Erstens muß der Ladenpreis für uns weiter als Grundlage dienen; zweitens aber können wir uns nicht, wie bisher, den Teuerungszuschlägen des Sortiments restlos fügen. Wir können sie nicht über uns ungefragt verhängen lassen. (Oho!) Denn wenn das geschieht, wird natürlich der Verleger sich mehr und mehr gezwungen sehen, doch den Ladenpreis aufzuheben. Übersehen wir ja nicht, daß immer mehr denjenigen Leuten Wasser auf ihre Mühlen getrieben wird, die behaupten, daß das Sortiment in vielen Fällen nur ein verteuerndes Zwischenglied zwischen Verleger und Abnehmer ist. Es werden mir vor allen Dingen auch die Schulbücherverleger bestätigen, daß sowohl Schulverwalter wie Lehrerschaft und Schülerschaft usw, sich da gegen gesträubt haben, daß auf die Verlegerpreise noch 207° Sortimenterzuschlag erhoben wird. Sie sind bereits gegen diesen Zuschlag Sturm gelaufen. Auf jeden Fall wäre es, glaube ich, wertvoll und wichtig, wenn die Versammlung der Verleger sich dafür einmütig ausspräche, daß der Ladenpreis als Grundlage unbedingt bcibehaltcn werden muß, Theodor Steiukopff (Dresden): Nur eine ganz kurze Bemeukung zu dem H 26 und dem Abänderungsantrag des Herrn Springer! Ich glaube, man kann sich gegen die Gefahr, daß der Autor zum Weiterverkauf Bücher in beliebiger Menge zu niedrigem Preise bezieht, schützen durch einen scharf formulierten Satz in dem Verlagsvertrage, Ich bin an der Frage besonders inter essiert, weil ja mein Autor Wilhelm Ostwald seinerzeit das mehrfach erwähnte Reichsgerichtsurteil mit Geheimrat Wach zu-
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