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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1920
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 147. 6. Juli 1920. »> er Lust hat. Der zweite ist die Aufhebung des Ladenpreises. Es ist hier schon erwähnt worden, daß der Ladenpreis jetzt zum Teil nicht mehr besteht. Das ist leider zuzugeben. Aber trotzdem meine ich — und der jetzige Vorstand des Bürsenvereins steht genau aus derselben Meinung wie die früheren Vorstände —, datz der Ladenpreis, wenn «S irgend geht, aufrechterhalten wer den mutz, und zwar schon deshalb, weil 8 21 des Verlagsgesetzes vorschreibt, datz die Festsetzung des Ladenpreises vom Verleger aus zu geschehen hat, und wenn wir uns daran nicht halten Wal sen, so verstohen wir gegen einen Gesetzesparagraphen. Selbst verständlich kommt das in dieser Zeit öfter vor; aber als Vor stand des Börsenvereins können wir niemals die Hand dazu bie ten, daß das offiziell anerkannt wird. Wir müssen also sehen, den Ladenpreis ausrechtzuerhalten. Nun erscheint mir der dritte Vorschlag des Herrn Hofrat De. Ehlermann als gangbar: daß Vereinbarungen von Rabatt sätzen für gewisse Buchgruppen erfolgen, und daß diese Verein barungen von Korporation zu Korporation getroffen werden. Das ist ja ungefähr das, was auch der Vorschlag des Deutschen Verlegervereins war, aber nur noch mit bestimmten Einschrän kungen und unter bestimmten Voraussetzungen, unter denen ich hauptsächlich die Voraussetzung eingeschlosjen sehen möchte, daß eben eine Bindung des Verlegers erfolgt, den Rabattsatz, zu dem er sich verpflichtet hat, nun auch dauernd einzuhalten und ihn nicht zu verschlechtern. Wie das im einzelnen zu geschehen hat, darüber kann ich Ihnen heute keine Vorschläge machen. Aber ich würde erfreut sein, wenn auf diesem Wege weitergewandelt würde. Nun noch «in Wort zu dem 207°igen SortimenterteuerungS- zuschlag und zu der Stellungnahme der 29 Verleger! Uns im Vorstande des Börsenvereins hat die Erklärung der 29 Verleger — das brauch« ich Ihnen nicht erst zu sagen; wir haben es Ihnen ja am 3. März in der Sitzung in Berlin schon ausein andergesetzt — außerordentlich bekümmert; aber wir haben ein- sehen müssen, daß man die Verleger, wenn sie Sorge haben, unter ein Wuchergesetz zu fallen, falls sie dön Vorschriften folgen, nicht gut zwingen kann, diesen Vorschriften nachzukommen ; denn Retchsgesetz geht über Vereinsgesetz, und der Börsenverein kann nichts bestimmen, was von einem Reichsgesetz verboten wird. Wenn das ReichswirtschaflSministerium wirklich das Recht ha ben sollte, einen solchen Teuerungszuschlag zu verbieten, so ha ben die 29 Verleger ihr gutes Recht gewahrt, so sehr ich es bedaure. Die Vermittlungsvorschläge, die gemacht worden sind, haben die Zustimmung der Herren nicht gefunden; ich glaube aber, daß etwas st« veranlassen wird, von ihrem Standpunkt abzugehen, nämlich wenn das Reichswirtschaftsministerium seinen Stand punkt verläßt und anerkennt, datz der 207->ige Teuerungszuschlag ihm zurzeit, beziehentlich für die Zukunft, als angemessen er scheint, und die Hoffnung dazu besteht nach der Niederschrift, die von unserem Syndikus bei der Verhandlung am vorigen Montag im Reichswirtschaftsministerium gemacht worden ist, und von der Ihnen Herr Or. Paetel berichtet hat. Diese Niederschrift lautet am Schluß: Der Referent des ReichSwirtschastSministeriums stellt am Schluß fest, daß ein zahlcnmätzigcr Nachweis — für die Er höhung des Teuerungszuschlags auf 207» — nicht erbracht wäre; die Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse für die nächste Zukunft rechtfertige aber vielleicht den 207»igen Zuschlag. Wenn die Umsätze Wider Erwarten wesentlich stei gen sollten, würde das Reichzwirlschaftsministerium neue Un terlagen fordern müssen. Das gleiche würde der Fall sein, wenn nach den Andeutungen des Vorstehers des Verlegerver eins eine Neuregelung der Rabattsätze erforderlich sein würde. Der Referent sagte zum Schluß, datz er dem Minister dahin berichten würde, datz für die nächste Zukunft der 207»ige Teue rungszuschlag angemessen erscheint. Rach einem solchen Urteil des Referenten ist wohl nicht zu zwei, sein, daß der Minister sich dieser Meinung anschlietzen wird, um so mehr, als die Briefe, die wir aus dem ReichswirtschaftSmini- sterium, vom Minister selbst gezeichnet, erhallen haben, sehr ent gegenkommend lauten und längst nicht so scharf waren, wie der Referent sich bisher den Vertretern des Buchhandels gegenüber gezeigt hat. Ich hoffe deshalb, datz, sobald die Mitteilung des ReichSwirtschastSministeriums in dem angegebenen Sinne ein- tritt, daun auch die 29 Verleger sich diesen Auffassungen fügen werden; denn wenn das nicht geschähe, so würde allerdings die höhere Weisheit des Börsenvereins eintreten müssen, um dann zu bestimmen, was mit den 29 Verlegern zu geschehen hätte. (Heiterkeit.) 7' Gottlieb Brau» (Marburg): Ich möchte die Frage bezüg lich des tz 26 doch wenigstens zu einem gewissen Abschluß brin gt!. Wir haben gehört, datz die Reichsgerichtsentscheidung zu nächst zuungunsten der Verleger lautet, und solange dieser Zu- stand besteht, müssen wir eben sehen, datz wir uns durch Selbst hilfe schützen. Herr vr. Springer hat mich freundlicherweise aus gefordert, «ine neue Entscheidung herbeizuführen. Ich werde aber niemals in diese Verlegenheit kommen; denn ich habe dafür ein einfaches Mittel. Auch bei mir besteht bei wichtigen Werken die Vereinbarung, daß die Hörer des betreffenden Autors die Werke zum Buchhändlerpreise bekommen; aber ich setze sämtliche Buchhändler in die Lage, zu diesem Vorzugspreise für die Hörer zu liefern. Umgekehrt habe ich jetzt mit einer ganzen An zahl von Verlegern die gleich« Vereinbarung getroffen, und die wird sich auch durchführen lassen. Ich habe erklärt: Für uns Sortimenter ist es in diesem Moment nicht so Wichtig, daß wir an dem Umsatz den entsprechenden Nutzen haben, und wir be dauern nicht so sehr den finanziellen Schaden, den wir haben, als vielmehr den Schaden, daß die Studenten ganz automatisch zu dem Bewusstsein erzogen werden: der Sortimenter ist ein un- nötiger Verteueret: der Bücher, und wir müssen folglich dahin streben, den Buchladen zu vermeiden. Deshalb bitte ich allb Verleger, die in die Notwendigkeit gebracht werden, dem Ver- fasser zum Nettopreise zu liefern, zu erklären: wenn du daraus bestehst, wollen wir deinen Hörern die Werke zum Nettopreise zugänglich machen, stellen aber die Bedingung, daß sie von Sorti mentern der betreffenden Stadt bezogen werden. Wenn der Verleger auch an solchen Lieferungen einen gewissen Schaden hat, dann kann er sich sehr gut dadurch schadlos halten, datz den ge legentlichen Bücherbesorgern der Brotkorb etwas höher gehängt wird. , Außerdem möchte ich empfehlen, daß mit der Lieferung zum Nettopreise an die Autoren auch von Büchern anderer Verleger, wie das vielfach Usus ist, etwas sparsamer Gebrauch gemacht wird. ES ist nicht nötig, datz man jedem gelegentlichen Refe renten oder Mitarbeiter einer Zeitschrift Bücher von anderen Verlegern, die er zu seinem gelegentlichen Studium braucht, zum Nettopreise besorgt. Alles in allem möchte ich betonen, daß nur Hand-in-Hand- Arbeiten zum Ziele führt, und ich bin überzeugt, daß bei dem geschildertem Vorgehen des Verlags das Sortiment ihm auf dem Wege gewiß gern folgen wird. Ich bitte dringend, daß das von seiten des Vorstands allen Verlegern zur Nachahmung emp fohlen wird. Kommerzienrat Carl Schöpping (München): Mit Herrn Kom merzialrat Müller (Wien) gehöre ich zu denjenigen, die vierzig Jahre lang den Sitzungen beigewohnt haben, bei denen es sich hauptsächlich darum drehte, für die Erhaltung des Ladenpreises zu kämpfen. Ich habe mit Schrecken aus dem Munde eines er fahrenen Kämpfers aus jener Zeit, des Herrn Hosrat vr. Ehler mann, vernommen, daß auch er in seinem Referat mit der Mög lichkeit der Abschaffung des Ladenpreises rechnet. Ich halte das sür eine Matzregel von nicht zu unterschätzender Tragweite. Wenn wir das tun, komme ich mir vor wie ein Feldherr, der in dem Augenblick, wo seine Truppe geschlagen ist und sich zu» rückziehen mutz, ihr den letzten Ausweg, der ihr noch verbleibt, verlegt. Wenn die Schlußfolgerung des Herrn vr. de Gruytcr, die ich für vollständig richtig halte, zutrisft, und wenn der Mo ment «intrtit, wo der Ladenpreis infolge der Verringerung der Löhne usw. wiederum «ingeführi werden soll, dann ist der einzige Weg, auf dem die Rückbildung möglich ist, verlegt. Das 7»
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