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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1871
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- Deutsch
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H. Schulze in Celle. 51. BartenS, G. H. L., der Kirchengesang u. das Orgelspiel. 8. * U A. Volkening in Minsen. 52. Rößler» E.» kurze Mittheilungen üb. die neuesten Veränderungen u. Fort schritte auf dem Gebiete d. Taubstummen-BildnngSwesens in Hannover, gr'8. - 6 NX C. Wtnter's Univ.-Buchl). in Heidelberg. 53.Lnulll6ii äer OsnoloAie. klrsss. v. Llsnliknborn u. I». Kö8ler. 2. Lei. 1. Mt. Ar. 8. * 1 6 NX 54.6me1in-Xrllut'8 MmIImeli äer Okemie. eVnorAaniseies Lkemie. 6. -lull. Ur8A. v. k. kraut. 1. kä. 2. ^btk. 3. u. 4. IkA. Ar. 8. * 1 ^ 55.kotzrreutllnl, IV., üb. äie Irsnslusion ä. K1utk8. Ar. 8. * yz ^ Nichtamtlicher Theil. ff Zum 1. Januar 1871. Gar mancherlei große und ernste Gedanken bewegen das deutsche Volk zum Jahreswechsel 1870 auf 71! Sie ziehen hinaus in des Feindes Land, wo die deutschen Heere in der ihnen aufgedrungenen blutigen Arbeit ausharren durch Schnee und Eis, um dem Vater lande einen gerechten und dauernden Frieden zu erringen; sie ziehen wieder heim, wo inzwischen die Friedensarbeit zur Einigung des deutschen Vaterlandes zum Abschluß gebracht worden und der 1. Januar die Verträge in Kraft setzen soll, welche dem deutschen Volk ein Reich wiedergeben. Sie dringen hinab unter die stille Erde, wo im scheidenden Jahre so Viele den ewigen Frieden durch heißen Kampf gefunden haben, und sie dringen hinauf zu der Vor sehung, in deren Hand es liegt, Frieden zu geben auf Erden und zu segnen die Arbeit des Friedens, für die der neue Staat Muth und Freudigkeit geben soll. Nur kleineren"Kreisen vielleicht wird es dabei zum Bewußtsein kommen, daß mit dem 1. Januar auch das Gesetz des Norddeutschen Bundes über das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, mu sikalischen Compositionen und dramatischen Werken in Kraft treten soll, und daß es gleich beim Beginn seiner Gültigkeit eine Erweite rung erfährt auf ganz Süddeutschland mit alleiniger Ausnahme von Bayern. Nur kleinere Kreise, wie gesagt, mögen ihre Aufmerksam keit auf diese Errungenschaft richten, und doch greift dieselbe nicht nur tief ein in wichtige Lebensgebiete des deutschen Volkes, sondern es besteht auch ein innerer Zusammenhang zwischen denHeldenthaten unseres Volkes auf dem Schlachtfelde, und dem Rechtsschutze, den das neue Staatswesen der geistigen Arbeit in den ersten Jahren seines Bestehens zu verleihen sich beeilt hat. Was Deutschland auf geistigem Gebiete geleistet hat, das ist nicht nur eine wesentliche Vor bedingung unserer heutigen Waffenerfolge, sondern auch ihre höhere sittliche Weihe. Gewiß hat jedes Volk das Recht, frevelhaften An griff von sich abzuwehren und den Angreifer zu züchtigen, aber an der glücklichen und erfolgreichen Benutzung dieses Rechtes kann man in letzter Linie doch nur dann wahre Freude haben, wenn das sieg reiche Volk zugleich das Recht seiner Eristenz und Eigenart in der Reihe der Culturvölker durch seine Leistungen auf geistigem Gebiete in Wissenschaft und Kunst nachgewiesen hat. Hat aber das deutsche Volk diesen Nachweis geliefert? Wohl kaum je hat die deutsche Wissenschaft eine stolzere Sprache geführt, als wir in den letzten Tagen mit wahrem Behagen in der Antwort der Göttinger Universität auf irische Keckheit gefunden haben, und wir dürfen sagen, das Stolzeste daran ist, daß wir diese Sprache führen können. Ja bei aller Achtung gegen die Leistungen fremder Völker, die dem deutschen eigen ist, wie keinem anderen Volke, dürfen wir es doch freudig bekennen: die Erhaltung und Sicherung unserer Eigenart ist ein Sieg der Cultur. Und die edelsten Früchte unseres Sieges hoffen wir auf demFelde des Geistes zu pflücken. Die besten Männer unserer Nation sind längst darüber einig, daß, wie sehr auch die Mannigfaltigkeit der Culturcentren Deutschlands die Entwicklung deutscher Kunst und Wissenschaft gefördert Habens mag, ein rechter großer Aufschwung in beiden nur zu erwarten steht von einem großen Aufschwünge des deutschen Volkes auf staatlichem Ge biete. Für diesen Aufschwung sind endlich die Grundlagen gewonnen, sie sind gewonnen durch großartige Siege nach Außen. Nun ist es am deutschen Volke, die großen Impulse und die großen Gesichts punkte, die ihm die jüngste Zeit gegeben, zu verwerthen auf jeg lichem Gebiete geistigen Schaffens; und das deutsche Volk, das Volk des Gewissens, das von je neben Rechten auch immer Pflichten ge sehen und anerkannt hat, es wird, wir hoffen es mit Zuversicht, die Aufgaben, die ihm seine neue Stellung in der Welt zuweist, ganz und mit hohem Sinne erfüllen. Wir wollen und dürfen uns ein erhöhtes- Leben auf geistigem Gebiete versprechen, und mit verdoppelter Freude ist es deshalb zu preisen, daß gerade in diesem Augenblicke dem geistigen Schaffen die lang erstrebte Gewähr eines einheitlichen deutschen Schuhgesetzes zur Seite gestellt wird. Denn der Schutz geistigen Schaffens, das ist die alleinige Aufgabe und die alleinigeLegitimation des vorliegenden Gesetzes. Mit einer argen Verkennung dieser Gesichtspunkte hat man durch gewisse wirthschaftliche Stichwörter das Gesetz und seine Tendenzen zu discreditiren gesucht, aber mit richtigem Gefühle hat die öffentliche Stimme wie die große Mehrheit des Reichstages die geistige Bedeutung des Gesetzes klar heraus erkannt und hoch ge halten. Ein Nachdrucksgesetz kann nicht geistige Kräfte da wecken, wo keine sind, aber es ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ent faltung vorhandener Kräfte, und es befreit zugleich das Volk von dem peinigenden Bewußtsein, seinen besten Männern die wirthschaft liche Gerechtigkeit zu versagen, welche die Grundlage unserer Gesell schaft ist. So möge denn das Gesetz wirken in dem Sinne, in dem es gegeben ist, möge das Jahr 1871 in der Geschichte deutscher Kunst und Wissenschaft den Beginn einer neuen und großen Epoche be deuten ! Zur guten Stunde kommt denn auch schon eine Erläuterung des neuen Gesetzes, und zwar von kompetentester Seite. Wirmeinen das eben erschienene Buch: Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Com positionen und dramatischen Werken. Erläutert von Or. Otto Dambach, Geheimer Ober-Post-Rath. gr. 8. (IV, 298 S.) Berlin 1871, Th. Ehr. Fr. Enslin. Preis 1H Thlr. Der Verfasser sagt selbst im Vorworte, „er glaube zu dieser Arbeit nicht ganz unberufen zu sein, da er bei den legislativen Vor arbeiten zudemnorddeutschen Nachdrucksgesetze fortgesetzt amtlich mitge wirkt, die Entwürfe zu dem Gesetze (außer dem ersten Entwürfe) redigirt und bei den Verhandlungen im Reichstage als Bundescommissarius fungirt habe". Das ist gewiß vollkommen richtig, und gerade je mehr das Gesetz, wie auch im Reichstage vielseitig erwähnt wurde, Dunkelheiten enthält, um so mehr ist es von Wichtigkeit, die Er läuterungen eines der Verfasser des Gesetzes kennen zu lernen, der noch obendrein durch seine frühere Thätigkeit auf diesem Felde in der Lage ist, die mannigfaltig verschlungenen Fragen, welche die Praxis dem Gesetze vorlegt, vollständig beherrschen zu können. Aber freilich
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