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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1936-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1936
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- Deutsch
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Nr. 35 (N. 18> Leipzig. Dienstag den 11. Februar 1938 103. Jahrgang Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Neichsschrifttums- kammer Nr. 105 Beratungsstelle für das astrologische und verwandte Schrifttum Auf Grund des 8 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturiammergesetz vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) ordne ich hiermit an: 1. Verleger von Schriften astrologischen, graphologischen, chiro- logischen sowie okkulten Inhalts find verpflichtet, auf Erfor dern ihre bereits erschienene Produktion und ihre Neuproduk tion vor dem Erscheinen der »Beratungsstelle der Verleger für astrologisches und verwandtes Schrifttum» Berlin W 8, Fried richstraße 194/99, vorzulcgen. 2. Diese Anordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1936. Der Präsident der Reichsschristtumskammcr Hanns Johst Anmerkung der Schriftleitung: Die Veröffentlichung erfolgte im »Völkischen Beobachter-- vom 8. Februar IbSü. ch Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Reichsvolksschul-Lescbuch Die zum Buchverkaus zugelassenen Firmen werden gebeten, bei ihren Bestellungen auf das Reichsvolksschul-Lesebuch, insbe sondere bei den Bestellungen, die bei Grossisten erfolgen, die Num mer des Lesebuches und den zuständigen Verlag genau anzugcben. Die Bestellsirma ist dafür verantwortlich, daß das Lesebuch nur in den dem Verleger zugetsilten Bezirken vertrieben wird. Leipzig, den 10. Februar 1936. vr. Heß Börseuvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Bekanntmachung der Geschäftsstelle Die Lieferungsspcrrc für die Schweizer Firmen Neue Bücher A.-G. und I. Hebs aller in Zürich wird ausgehoben. Dagegen dürfen nachstehende Firmen nach wie vor nicht be liefert werden: Magazine der Rheinbrücke in Basel, Magazine zum Globus in Basel und Zürich, Warenhaus Knopf in Basel, Warenhaus Braun A.-G. in Zürich, Buchhandlung des Verbandes schweizerischer Konsumvereine in Basel, Warenhaus Loeb in Bern. Leipzig, den 7. Februar 1936. vr. Heß * Fachschaft Leihbücherei im Bund Reichsdeutscher Buchhändler Von einem in Lübeck gegründeten Leihbibliothekar-Er- holungsheim-Verein sind an verschiedene Verleger Spendenauf- sorderungen versandt worden, in denen behauptet wird, daß die Herren Mau und Hinter Ehrenmitglieder dieses Vereins seien. Die Fachschaft Leihbücherei hat mit diesem Verein weder mittelbar noch unmittelbar das geringste zu tun. Es entspricht nicht den Tatsachen, daß die Herren Mau und Hürtcr Ehrenmit glieder dieses Vereins sind. Die Fachschaft mißbilligt grundsätz lich jede Art von Bettelbriefen. Berlin, den 7. Februar 1936. Der Fachschaftslciter: Mau Sortimentsbuchhandel Der Aufsatz des Herrn Otto Weitbrccht im Börsenblatt vom 1. Februar 1936 gibt mir eine willkommene Veranlassung, zu diesem Thema ebenfalls einige Ausführungen zu machen. Hier ist ein wichtiger Fragenkreis in die Öffentlichkeit gestellt worden, der es wirklich verdient, eingehend erörtert zu werden. Die Er örterung ist schon deshalb dringend notwendig, um außenstehende Leser des Börsenblattes vor falschen Urteilen über das Sortiment zu bewahren. Ein solcher Leser, der den Weg des Buchhandels in den letzten Jahrzehnten nicht kennt, kann sich nach den Ausfüh rungen des Herrn Weitbrecht leicht ein falsches Bild vom Sorti mentsbuchhandel machen. Er kann zu der Auffassung kommen, daß der Sortimentsbuchhandel das Jugendschrifttum absichtlich miß achtet habe, und er wird daraus schließlich den Schluß ziehen können, daß der Sortimentsbuchhandel entweder hochmütig oder unfähig ist. Das Ansehen des berussständischen Buchhandels er fordert es, daß solche gefährliche Auffassungen in der Öffentlichkeit verhütet werden. Herr Weitbrecht spricht allgemein vom Sortiment. Da ist zu nächst festzustellen, daß das Jugendschrifttum ebenso eine Buch- und Zugendschriften gruppe bildet wie das wissenschaftliche, pädagogische und schön geistige Schrifttum. Diese Gruppen werden von vielen Sorti- mentsbuchhandlungcn besonders gepflegt. Sie geben ihnen oft ein bestimmtes Gepräge. Mit Rücksicht aus diese Spezialisierung eines Teils des Sortimentsbuchhandels können wir den Vertrieb und den Verkauf des Jugendbuches nicht als Voraussetzung sür den ganzen Sorlimenterstand betrachten. Selbstverständlich soll mit diesem Hinweis auf die Spezialisierung des Sortimentsbuchhandels der Vorwurf des Jugcndschriftcn-Verlags nicht als erledigt be trachtet werden. Der größte Teil des Sortimentsbuchhandels hat trotzdem das Gepräge der Vielseitigkeit und muß demzufolge das Jugendschristtum aus kulturpolitischen und wirtschaftlichen Grün den Pflegen. Wir können aber für die Behandlung der ganzen Frage auch nur diesen Teil des Sortiments, den ich als llniversal- Sortiment bezeichne, in Betracht ziehen. Uber die Wichtigkeit des Jugendschrifttums für die Jugend erziehung und für die buchhändlerische Wirtschaft ist sich der ganze Buchhandel im klaren. Einer Auseinandersetzung hierüber bedarf es nicht. Die Mängel, welche im Laufe der Zeit organisch ent- 129
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