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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1883
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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„Biographisches Künstler-Lexikon der Gegenwart von vr Herrn. Alex. Müller" (Leipzig 1882, Bibliographisches Institut. Geb. 6 M.) in ausgezeichneter Weise ab. Es führt uns in etwa 2700 Biographien alle diejenigen zeitgenössischen Künstler vor, welche sich in ihren Werken aus irgend einem Ge biete der bildenden Kunst einen Namen geschaffen und sich aus gezeichnet haben. Bevorzugt ist hierbei die Malerei; aber auch Architektur, Bildnerei in allen Stoffen, sowie die graphischen Künste, Kupferstecherei, Lithographie und Holzschneiderei sind gleichmäßig gewürdigt. Neben einem kurzen Lebenslaufe des be treffenden Künstlers werden uns auch die bekanntesten und charakte ristischsten seiner Werke genannt. Wir suchen in dem hübschen, handlichen Bande wohl nur selten einen uns bekannt und lieb gewordenen Namen, der uns nicht in ausreichender Weise ge schildert würde. Die Vorrede klagt zwar, daß durch nicht allseitiges Entgegenkommen der Künstler selbst, durch Ausbleiben von hand schriftlichen Notizen manche Lücke in der Aufnahme biographischer Daten entstanden sei; aber trotzdem ist das Gebotene außerordent lich reich und vielseitig zu nennen. Nicht allein der Kunstliebhaber, der Laie, wird das Buch gern zur Vervollständigung seiner Kennt nisse benutzen, auch der Fachgenosse wird seine Freunde und Collegen mit Freuden gleichsam besuchen und es wird ihm lieb sein, von ihnen zu hören. Kurzum Jeder, der Belehrung über die Künstler unserer Zeit, ihr Kunstleben und künstlerisches Schaffen sucht, wird dieselbe in mannigfaltigster Weise in dem Buche finden, welches mit äußerstem Fleiße, mit großer Sachkenntniß und warmem Interesse von dem bekannten Bremer Autor bearbeitet ist. Es sei hiermit namentlich dem Buchhandel, der beständig mit Kunst und Künstlern zu verkehren hat, angelegentlich empfohlen. M. Otto. Frage eines Verlegers. — Ich habe vor ca. 2 Jahren den Verlag eines Werkes übernommen, dessen Umfang laut Ver- lagscontract auf 40—50 Bogen (L Bogen x Mark Honorar) berechnet war. Schon beim Druck des 30. Bogens stellte sich jedoch heraus, daß das Werk nicht 50 Bogen, sondern mindestens 60 Bogen umfassen würde, was jetzt thatsächlich auch der Fall ist. Ich habe s. Zt. in den Druck der weiter nothwendigen Bogen (51 u. F.) gewilligt, damit das Werk überhaupt zum Abschluß gebracht wird. — Bin ich nun verpflichtet, für die mehr als die im Contract festgesetzte Maximal-Bogenzahl (50) erscheinenden Bogen (circa 10—15) Honorar zu zahlen? In dem Verlags- contract ist ein bestimmter Paragraph, der mich positiv sichern würde, nicht enthalten; jedenfalls sind aber schon oft ähnliche Fälle vorgekommen, die eine richterliche Entscheidung zur Folge hatten, und ich bitte geehrte Sachverständige um freundliche Auskunft an dieser Stelle. Notabene eines Sortimenters. — Wo soll der geplagte Sortimenter die Zeit dazu hernehmen, um die heutzutage so massenhaft einlaufenden Circulare durchzusehen! Der deutsche Buchhandel hat doch so viele praktische Einrichtungen aufzuweisen. Wäre es denn nicht möglich, diesem Circularunwesen ein Ende zu machen, indem man nur im „Börsenblatt" oder „Wahlzettel" An zeigen erläßt? Die Herren Verleger würden sich dadurch sehr viel Geld und zugleich den Sortimentern viel Zeit ersparen; die weitläufigen Circulare werden ja von den Sortimentern so wie so gar nicht gelesen. Ein Sortimenter. Für die Herren Commissionäre. — Auf die sehr rich tigen Bemerkungen in Betreff zunehmenderNichteinlösung bestellter Baarpackete seitens der Leipziger Herren Commissionäre in Nr. 60 d. Bl. erlaube ich mir den Vorschlag zu machen, solche Baar- bestellungen nur dann zu expediren, wenn die Bemerkung oder der Stempel des Herrn Commissionärs „Wird eingelöst" dabei ist. Sonst weiß man ja nie, ob der Herr Commissionär auch mit Casse versehen ist oder nicht, und die vielen unnöthigen Auslieserungs und Portounkosten, abgesehen von dem Aerger, werden erspart. u. 4V. Der neue Zolltarif der VereinigtenStaaten,welcher am 1. Juli 1883 in Kraft tritt, läßt Zeitungen und Zeit schriften zollfrei ein. Bücher und andere Drucksachen, mindestens die in fremden Sprachen (d. h. nicht in englischer), waren nahe daran, auch zollfrei zu werden, nachdem es mir gelungen war, die Mehrzahl der Senatoren dafür zu gewinnen. Bei dem in den letzten Tagen getroffenen Compromiß waren aber die Freunde der Zollfreiheit für ausländische Bücher nicht vertreten, und gelang es daher den Gegnern, die Vorlage von 15, resp. 20U sogar wieder auf 25 (den jetzt bestehenden Satz) zu erhöhen. — Ich werde nicht Nachlassen, weiter für die Abschaffung des Zolles auf Bücher zu arbeiten und hoffe, dieses Ziel endlich zu erreichen. New-Aork E. Steiger. Von Haendel's „Jnseraten-Versendungs-Liste", die bekanntlich die im Deutschen Reich, in Oesterreich-Ungarn und der Schweiz erscheinenden deutschen Zeitschriften wissenschaftlichen und unterhaltenden Inhalts, welche Inserate aufnehmen, in wissen schaftlicher Ordnung unter Angabe der Jnsertionsgebühren, Auflagen rc. verzeichnet, liegt nun der 25 Jahrgang, 1883/84, vor; diese lange Dauer ihres Bestandes ist gewiß das deutlichste Zeugniß für die Nützlichkeit der Liste und so darf ihr Jubel- Jahrgang mit gutem Recht wieder zur anerkennenden Aufnahme in den Verlegerkreisen bestens empfohlen werden Aus dem Reichspostwesen. — Vom kaiserl. Reichs- Postamt ist unterm 27. März nachstehende Bekanntmachung er schienen: „Die zur Versendung nach dem Auslande be stimmten Drucksachen (Bücher, Zeitschriften rc.) werden noch vielfach in mangelhafter Beschaffenheit zur Post geliefert. Die zur Aufschrift der Adresse dienenden Streifbänder sind theils zu dünn und schmal, theils zu locker umgelegt, so daß sie bei der geringsten Reibung sich ablösen und ihren Inhalt als herren loses Gut zurücklassen. Infolge solcher Mängel haben z. B. in New-Aork während eines Jahres mehr als 4000 Drucksachen- Sendungen aus Europa den Adressaten nicht zugestellt werden können. — Den Versendern solcher Gegenstände wird deshalb in ihrem eigenen Interesse wiederholt angerathen, Drucksachen nach entfernten, insbesondere überseeischen Ländern mit breiten, gut befestigten Bändern aus festem Papier, nöthigenfalls auch mit einer Umschnürung zu versehen, welche letztere so an gebracht sein muß, daß sie eine Prüfung des Inhalts der Sendung ohne Schwierigkeit gestattet. Außerdem empfiehlt es sich, den Adressaten nicht nur auf dem Streif- oder Kreuz band, sondern auch auf den darin eingeschlossenen Drucksachen selbst zu bezeichnen, damit, falls die Um hüllung der Sendung während der Beförderung von dem In halte sich loslöst, die Möglichkeit doch noch geboten sei, die einzelnen Stücke dem Adressaten zusteven zu lassen." Prrsonalnachrichten. Herrn Adolf Gutbier in Dresden ist vom König von Württemberg die große goldene Medaille für Kunst und Wissen schaft verliehen worden.
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