Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830413
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188304130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18830413
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1883
- Monat1883-04
- Tag1883-04-13
- Monat1883-04
- Jahr1883
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
halte gewiß mancher Herr auf der Rechten für staatsgefährlich. Das thue die Rechte und nun solle ein Polizist die Unterscheidung treffen? Er bitte, den Antrag Baumbach anzunehmen! Der Abg. Schott erklärte sich gegen den Commissionsvorschlag und für den Antrag Baumbach. Trotz der Mahnung, man solle nicht erstaunen, hätte er es doch kaum für möglich gehalten, daß aus der Mitte der Volksvertretung ein Ansinnen, wie das des Abg. von Hertling gestellt werden würde. Die verbündeten Regierungen hätten bei ihrer Vorlage, wie es scheine, die ungeheuere Bedeutung der Colportage noch nicht ganz erkannt. Die Schundliteratur habe nach sachverständigem Zeugnisse bereits abgenommen, wohl infolge der Wohlfeilheit der deutschen Classiker. Man möge doch Mitleid haben mit den Tausenden von armen Menschen, die aufs Pflaster gesetzt würden. Bezüglich des Verbots von Gewinnen und Prämien frage er, warum dringe man denn immer nur auf verbesserte Tugendhaftigkeit der unteren Stände? Warum beginne man nicht mit dem Verbot der Staatslotterien? Warum solle man denn kein Bild des Kaisers, keine Madonna als Prämie ausbieten dürfen? Sei denn das deutsche Erwerbsleben so ins Kraut geschossen, daß man es überall beschneiden müsse? Die Bemutterung werde immer ärger. Der Abg. von Kleist-Retzow habe neulich angeführt, wie die Biederkeit der alten Deutschen von den Römern belobt worden sei; derselbe Tacitus stelle aber denSatz auf: Je fauler es in einem Gemeindewesen aussehe, desto mehrGesetze. Man sei jetzt im besten Zuge, dieses Wahrzeichen Deutschland anzuheften. Hierauf nahm der Bundescommissar Geheime Regierungs- Rath Bödiker das Wort: Meine Herren! So sehr auch die Gegner der Vorlage den Inhalt derselben im Einzelnen bekämpft haben, so glaube ich nicht — ich habe es wenigstens nicht gehört —, daß einer von denselben die Vorlage für gänzlich unberechtigt erklärt hat. Daß Schäden vorliegen, beweist auch der Antrag, welcher am weitesten von der Vorlage sich entsernt. Keine Seite will die Regierungsvorlage lediglich ablehnen, alle bemühen sich, dieselbe zu amendiren. Es handelt sich also um eine Frage, die in der That von den verbündeten Regierungen angeregt werden mußte, um hier im Hause ihre Ent scheidung zu finden. Meine Herren! Die Frage ist keine ganz neue; es ist schon sehr häufig über dieselbe in öffentlichen Versammlungen und in der Presse verhandelt worden, und ich kann nicht zugeben, wenn einer der Herren Vorredner glaubte, es seien die verbündeten Regierungen nicht ge nügend insormirt gewesen, oder es müsse, wie der letzte Herr Redner sich ausdrückte, von einer schlecht insormirien Regierung an eine bester zu insvrmirende appellirt werden. Meine Herren! Die Thalsachen, um die es sich hier handelt, sind nicht nur notorisch, sie sind auch himmelschreiend. Notorisches bedarf aber bekanntlich nicht mehr der Ausklärung oder des Beweises. Ebenso auch können die verbündeten Regierungen den Vorwurf des Hrn. Abg. Or. Kapp nicht gelten lassen, es sei die Vorlage in leichter Weise zu Stande gebracht ohne Anhörung von Sachver ständige». Meine Herren! Die vorliegende Frage ist eine solche, worin schließlich jeder Einzelne sachverständig ist, der nur die beiden Thatsachen kennt, daß einerseits in dem Colportagehandel ein sehr großes Capital investirt ist, bezw. daß sehr viele Leute davon leben, und andererseits die Thatsache, daß durch den Colportagehandel großer Schaden geschieht. Daß dieser Schaden angerichtet wird, meine Herren, geben alle Petitionen, welche so zahlreich sür und gegen die Vorlage eingegangen sind, zu, — ich meine, sür die Vorlage inso weit eingelaufen sind, als eine große Anzahl von Petitionen das Colportiren von sittlich anstößigen, von religiös anstößigen, von Schriften, die durch Prämienversprechung vertrieben werden sollen, überhaupt verbieten will. Auch erlaube ich mir. mich auf den Commissionsbericht zu berufen, welcher constatirt, daß einer der Herren Abgeordneten den Antrag gestellt hat, alle in sittlicher Be ziehung Aergerniß gebenden Schriften auszuschließen. Es war dies der Hr. Abg. Meibauer, welcher in der Commission ausführte — und er ist als Jurist besonders in der Lage, es zu wissen — daß man mit den strafrechtlichen Bestimmungen auf diesem Gebiete nicht auskommen könne. Ebenso wie in diesen! Punkt war die Com mission einstimmig hinsichtlich der Beseitigung aller Prämienwerke. Ich kann darum mein Erstaunen über die gegen die Bundesregie rungen gerichteten Ausführungen der Herren Redner nicht unterdrücken. Meine Herren! Hr. Or. Kapp sagt, die Vorlage lege die Axt an den Buchhandel. Meine Herren! Ist denn unser Buchhandel erst seit 1869 groß geworden? Hat es denn vorher in Deutschland keine buchhändlerischen Firmen allerersten Ranges gegeben? Und den Colportagehandel mit Druckschriften haben wir doch erst seit l869! Ich glaube, daß der Colportagebuchhandel, die Hausirwirthschaft sehr wenig zur Hebung des deutschen Buchhandels beigetragen haben. Es rst ein Urtheil von dem Hrn. Or. Baumbach, nicht eine als fest stehend zuzugebende Thatsache, daß diese von ihm genannten großen Firmen den großen Absatz nicht anders gefunden haben würden, als nur mit Hilfe der Hausirer. Ich glaube, daß auch auf einem anderen Wege die Firmen mit ihren großen Werken reüssirt haben würden. Meine Herren I Einer der Herren Abgeordneten hat gesagt das Urtheil des Volkswirthschaftsralhs ist in dieser Beziehung werthlos. Meine Herren! Wenn der Volkswirthschastsrath allein für sich daständc, Alles gegen ihn wäre, möchte der Herr Recht haben, aber ich habe schon vorgetragen, daß von vielen anderen Seiten dieselbe Meinung ausgesprochen wird. In dem Volkswirthschastsrath sind entschieden freisinnige Männer vertreten, und auch diese sind pur«- sür die Ge setzesvorlage eingetreten. Ich will das Haus nicht ermüden, um das an der Hand der Protokolle nachzuweisen; es ist aber so, meine Herren, der Hr. Abg. Munckel sagte, die Freiheit könne allerdings gemiß- braucht werden von Seiten der Colportage, es könnte aber auch die Freiheit von Seite der Polizei gemißbraucht werden. Zugegeben; aber die Polizei, die die Freiheit mißbraucht, schädigt höchstens Je manden in seinen finanziellen Interessen, die schlechte Colportage aber schädigt das geistige und sittliche Wohl Derer, denen sie ihre verderb lichen Druckschriften darbietet. Hier steht der Geldpunkt gegenüber der Moral, das materielle Gut gegenüber den geistigen Gütern, und ich glaube, daß letztere den Vorzug verdient. Der Hr. Abg. Munckel sagt außerdem: glücklich der Verleger, dem ein Buch beschlagnahmt wird durch den Staatsanwalt. Ja, meine Herren, schlagender konnte der Herr Abgeordnete doch gar nicht für die Vorlage sprechen. Er wünscht doch nicht, daß die mit Beschlag belegten Bücher erst recht vertrieben werden. Aber er beweist mit seinem Satze allerdings, daß gerade das Schlechte begierig ausgenommen werde, und gerade dem will die Vorlage entgegentreten. Mit Argument hat also der Herr Abgeordnete nach meiner Meinung die Gesetzesvorlage aufs eclatanteste vertheidigt. Er hat dargetha», daß schlechte Eigen schaften in einem Theile des Volkes vertreten sind, und dagegen kämpft die Vorlage Meine Herren! Es ist Bezug genommen worden auf den hiesigen Buchhändlerverein. Der Vorstand desselben hat im vorigen Jahre die Sache berathen und ist dabei zum Theil weit über die Vorlage hinausgegangen. Der Vorstand desselben hat nicht mehr und nicht weniger beantragt, als, um dem Uebel wirksam abzuhelsen, das Be- fähigungszeugniß sür den Buchhändler wieder einzusühren. Was ist Las für ein Standpunkt gegenüber dem der Vorlage? Ich kann mich hierauf wieder als auf einen Beleg berufen, daß die Vorlage nicht so weit geht, wie es auf manchen Seiten gewünscht wird. Im Uebrigen beziehe ich mich aus die Motive und die von den früheren Herren Rednern zur Vertheidignng der Vorlage beigebrachten Gründe, auch auf den Commissionsbericht, woraus erhellt, daß ich die von dem Abg. Frhrn. von Hertling berührte Entstehung-- und Vorgeschichte der Vorlage seit dem Jahre 1868 in der Commission entwickelt habe. Meine Herren! Es liegt nun eine Reihe von Anträgen zu unserer Vorlage vor. Der Antrag Baumbach-Richter — ich habe das schon vorher gesagt — geht nicht einmal soweit wie die Herren, die jetzt den Antrag mitunterzeichnet haben, in der Commission einstimmig gehen wollten. Von hier aus kann der Antrag nur aus das leb hafteste bekämpft werden. Nach dem soeben vertheilten Anträge der Herren Abgg. Or. Blum und Or. Meyer, — ich weiß nicht, ob ich ihn vollständig richtig ver stehe — aber es scheint so, als sollte nach diesem Antrag das Druck- schriftenverzeichniß unter allen Umständen von der Polizeibehörde visirt werden müssen. Also die Bücher, die im Verzeichniß aufgesührt sind, sind gewissermaßen polizeilich autorisirt. Aber es können nach der Fassung dieses Antrages allerhand mögliche schlechte Bücher in das Verzeichniß ausgenommen werden, und die Polizei müßte noch sogar Pen autoritativen Genehmigungsstempcl darauf setzen. DaS würde entschieden eine Verschlechterung des jetzigen Zustandes sein, insofern fortan jeder Colporteur sich auf das Visum der Polizei be rufen könnte bei Leuten, die aus das Visum etwas gebe». Dan» kommmt der ebenfalls soehen erst vertheilte Antrag des Hr». Abg. Frhrn. von Heriling, Meine Herren! der Prinzipalantra-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder