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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1886
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860519
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Hk 114, 19. Mai 1886. Nichtamtlicher Teil. 26«§9 langte Nova (Neuigkeiten) werden verbeten; dagegen sind Prospekte, Cirkulare, Kataloge u. s. w. stets erwünscht. 2) Eine größere Verlagshandlung versendet ihr Novitäten- Cirkular (Neuigkeiten - Mitteilung) sür die Weihnachts- Saison (Weihnachtszeit). Sie empfiehlt unter anderem auch ihre Prachtwerke in brillanter (glänzender) Ausstattung, versehen mit Originalbeiträgen von renommierten (be rühmten) Autoren (Schriftstellern) und mit vorzüglichen Jllu st rat io ncn(Zeichnungen)vonderHand distinguierter (ausgezeichneter) Künstler. Die artistische (künstlerische) wie auch die typographische (druckliche) Leistung bei der Herstellung dieser Prachtwcrke sind unübertroffen. Die Ver lagshandlung offeriert (bietet an) bei Barbezug auf je 6 Exemplare — 1 Gratis-Exemplar (Freiexemplar) und ein Inserat (Anzeige) auf halbe Kosten. Zugleich werden Recensionen (Besprechungen) in den gelesensten Jour nalen (Zeitungen) in Aussicht gestellt. 3) Ein anderer Verleger kündigt das bevorstehende Erscheinen einer Publikation (Druckveröffentlichung) an, die eine Serie (Reihenfolge) von bisher inedierten (noch nicht ver öffentlichen) Aktenstücke diplomatischen Inhalts bringen wird. Die gesamte Journalistik (Presse) dürfte sich mit dieser sensationellen(aufsehenerregenden) Novität (Neuig keit) beschäftigen, und die Nachfrage daher eine starke sein. Kein größeres Sortimentsgeschäft riskiert (wagt) zu viel, wenn es sich zu Partiebezug entschließt, zumal die enorm (außerordentlich) günstigen Bezugsbedingungen ein lukra tives (einträgliches) Geschäft garantieren (verbürgen). 4) Eine Sortimentshandlung macht eine Annonce (Ankün digung) in den Blättern und empfiehlt für den bevorstehenden Semesterwechsel ihr wohl assortiertes (ausgestattetes)Lager von allen Kompendien (Lehr- oder Handbüchern), Lexicis (Wörterbüchern), Sprach- und Schulbüchern jeder Kategorie (Gattung), Klassiker-Editionen (Klassiker-Ausgaben), At lanten (Kartenwerken), Schreib-Utensilien (Bedarf), Zeichen- und Mal-Requisiten (Erfordernissen). Ein ander mal annonciert (kündigt an) die nämliche Handlung für Weihnachten ihre reichhaltige Ausstellung von Prachtwerken, Anthologieen (Gedichtsammlungen), von Kollektionen (Sammelausgaben) der besten Klassiker, Jugendschriften mit kolorierten (farbigen) Illustrationen (Abbildungen), dann Bilderbücher in solidem (dauerhaftem) Einband, Albums, Photographieen jeden Genres (Art), Aqua relle, Statuetten (Standbildchen), Büsten von berühmten Männern und andere Reproduktionen (Vervielfältigungen) der Kunst. 5) Eine hartnäckige Differenz spielt zwischen einem Verleger und einer Sortimentshandlung. Ersterer will s. Z. eine Kon- tinuations-(Fortsetzungs-)Sendung doppelt effektuiert (ausgeführt) haben, der Sortin enter bestreitet den erst maligen Empfang, weil er die betr. Kon tinuati on als ge fehlt reklamiert habe. Darob entspinnt sich eine ziemlich animierte (lebhafte) Korrespondenz (Briefwechsel), in der sich beide Teile einen Mangel an Delikatesse (Zartgefühl) und an Kulanz (Entgegenkommen) vorwerfen. Der Ver leger sperrt schließlich das Konto (Rechnung) und streicht den Sortimenter von seiner Auslieferungsliste, der letztere re vanchiert (rächt) sich durch Verwendung für beliebige Kon kurrenz-Artikel, nachdem er übrigens vorher den bestrittenen Posten t>ouc>ri80i>.u8i>. (ehrenhalber) saldiert (bezahlt) hatte. 6) Der Sortimentsbuchhändler verschreibt seinen Bedarf pro uovitats (als Neuigkeit), L oouäition (bedingungsweise), pro S) oontimmtions (zur Fortsetzung), in olmngs (in Tausch), fest oder bar. Er expediert (versendet) an die Kunden die Novitäten (Neuigkeiten) und Kontinuationen (Fort setzungen), dazwischen wird vor Ostern lustig remittiert (an die Verleger zurückgesandt) und disponiert (weiter aus Lager behalten), später inventiert (der feste Lagerbestand ausgenommen). Dabei findet er häufig ramponierte (be schädigte) Bücher oder defekte (unvollständige) Werke, die er renovieren (ausbeffern) oder komplettieren (ergänzen) lassen muß. Der Sortimenter kollationiert (vergleicht) alle eingehenden Sendungen und reklamiert Fehlendes; er sucht Subskribenten und Abonnenten auf Lieferungs werke und Journale (Zeitschriften) durch Vermittlung von Kolporteuren, welchen er eine entsprechende Provision (Vergütung) bezahlt. Manche Sortimentshandlung führt auch Nebenbranchen (Zweige), wie Kunst-, Musikalien- oder Schreibmaterialienhandel oder unterhält einen Journal- Lesezirkel. Der Verleger refusiert (verweigert) die Annahme von Remittenden, wo die Remissions- (Rücksendungs-)srist abgelaufen war, erteilt seinem Kommissionär rechtzeitig Ordre (Auftrag) zur Einlösung von Remittcndenbar- Paketen, streicht Disponenden, die ihm nicht konvenieren (passen), hat viele Mühe mit der Regulierung (Ordnung) der Conti (Rechnungen) der Sortimenter, muß sehr oft Spezifikation (Postenangabe) herausschreiben, die Kon formität (Übereinstimmung) der Rechnung bestätigen, wegen des Saldo-(Guthaben-)Restes monieren (mahnen), er muß L Contozahlungen (Anzahlungen) und Meßagio (Meßabzug) gestatten, mit den Autoren (Verfassern, Schrift stellern) stets einen Verlagskontrakt (Vertrag) abschlicßen, ihnen Honorar bezahlen und eine vereinbarte Anzahl von Freiexemplaren geben, für Recensierung (Besprechung) ihres Werkes sorgen, Insertionen (Ankündigungen) in geeigneten Journalen (Blättern) veranlassen u. s. w. Er muß sich hüten obscöne (unzüchtige) Schriften oder revolu tionäre ) staatsgefährliche) Pamphlete (Flugblätter) zu publizieren (zu drucken), weil sonst deren Konfiszierung (amtliche Wegnahme) und ein Konflikt mit den Gesetzen erfolgen kann, wodurch das Renommee (Ansehen) seiner Person und Firma untergraben wird. Nachdem sich Verfasser und Verleger über die Stipulatio nen (Festsetzungen) des Vertrages geeinigt haben, wandert das Manuskript (Handschrift) des ersteren in die Buch druckern, welche meistens gemeinschaftlich mit dem Autor die Korrektur des Satzes und die Revision (Durchsicht) der korrigierten Druckbogen zu besorgen und hierauf die Drucklegung des Buches zu bewerkstelligen hat. Nach deren Vollendung übernimmt der Buchbinder die Auflage, um sie gemäß denInstruktionen (Vorschriften) des Verlegers teils zu broschieren (heften), theils zu kartonieren (steif zu heften), wobei die Bogensignatur (Bezeichnung) genau kollationiert (verglichen) und die Bogen exemplarweise zusammengetragen werden müssen. Bei Ablieferung von, Buchbinder unternimmt das Personal des Verlegers gleich falls eine Kollationierung der Exemplaranzahl, alsdann geht es an Versendung der Novität und an die Expedi tion (Auslieferung) der fest oder bar bestellten Exemplare, nachdem vorher die Redaktionen von politischen Blättern oder einschlägigen Fachorganen mit Recensionscxcmpla- ren (Besprechungsexemplaren) bedacht worden sind. Nun hegen Verfasser und Verleger mancherlei Illusionen (Täu-
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