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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1883
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1883
- Sprache
- Deutsch
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acceptire. Er bestreite indessen entschieden, daß der ganze Buch handel darunter leiden würde, wenn das Haus den Antrag Acker mann annehme. Als es sich übrigens um die Ausweisung der geist lichen Orden gehandelt habe, hätten die Herren von der Linken nicht jene Furcht vor Verstärkung der Polizeiwillkür gehabt, die sie heute an den Tag legten. Ihm erschienen die Beschränkungen, die der Abg. Ackermann beantragt habe, namentlich auch geboten, damit keine Schriften mehr colportirt würden, welche ein religiöses Aergerniß geben könnten. Deshalb werde er für den Antrag Ackermann stimmen. Der Abg. vr. Kapp erklärte, er werde gegen den Antrag Ackermann stimmen. Durch Aufhebung der Colportage lege man den ganzen Buchhandel lahm. Zur Verhinderung der Colportage von unsittlichen Schriften genügten auch die jetzt geltenden Straf bestimmungen vollständig. Es sei auch von keiner Seite bisher gesagt worden, wie viel von der heute erwähnten Schundliteratur eigentlich durch die Colportage verbreitet werde. Wohl aber sei es Thatsache, daß ein volles Fünftel des legitimen Buchhandels sich auf die Colportage stütze. Er hoffe, das Haus werde durch Ab lehnung des Antrags Ackermann einen Beweis dafür liefern, daß man heute in Deutschland nicht mehr wie im Mittelalter lediglich durch priesterlichen Einfluß regiert werde, und daß das deutsche Volk die Polizei nicht zum Richter seines geistigen Lebens ein- setzen wolle. Der Abg. Stöcker erklärte, es koste ihn Ueberwindung, dem Abg. Richter zu antworten. Der Abg. Richter habe aber das Alte Testament in Parallele gestellt mit der Schund- und Schauer literatur der Colportage, und da sei er verpflichtet, doch das Wort zu ergreifen, um die Schmach von der Bibel abzuwenden. Der Abg. Richter habe es gewagt, nichtswürdige Scenen, die in der Colportage- literatur geschildert würden, zusammenzustellen mit der Geschichte des David und der Batseba. Es scheine, derselbe habe aus der Bibel nur solche Geschichten gelesen. Der Abg. Richter füge aber nicht hinzu, was die Bibel auf diese Geschichte folgen lasse. David habe neun Monate lang in seinem Palast gesessen und Buße gethan, bis ihm vergeben sei. Das zeuge von einer großartigen Gesinnung, aber der Abg. Richter werde das nicht verstehen; das sei bei der Differenz der Anschauungen über religiöse Dinge leicht zu erklären. Der Abg. Richter vertheidige die Juden und greife das Alte Testa ment an, der Abg. Richter sollte als Mann der öffentlichen Gerech tigkeit die Juden angreifen und das Alte Testament vertheidigen. Der Abg. Baumbach habe gesagt, der Antisemitismus sei eine Schmach. Gerade die Verwüstung, welche der Semitismus im deutschen Volke und in der deutschen Literatur angerichtet habe, habe ihn zu einer Reaction dagegen gedrängt. Er weise den Vor wurf, daß die Bewegung gegen das Judenthum, so weit er sie zu befördern suche, eine Schmach sei, absolut ab. Er halte es für eine Ehre, daß endlich das deutsche Volk beginne, sich aus den Juden ketten frei zu machen. In der Gartenlaube des Abg. Baumbach sei ausdrücklich constatirt, daß 90 Proz. der Gründer Juden seien. Der Präsident von Levetzow bat den Redner, bei der Sache zu bleiben. Der Abg. Stöcker (fortfahrend): Er habe hier ein Buch, welches von einem Juden geschrieben sei und in Süddeutschland colportirt werde, da würden die Prediger Idioten, rasende Toll häusler und müßige Prasser genannt. Der Jude schreibe in diesem Buch ferner, er wisse nicht, warum die Theologie sich nicht damit begnüge, den Menschen für ein bevorzugtes Thier zu halten, wie das Volk Israel ein bevorzugtes Volk sei. Dies eine Probe dafür, wie die semitische Literatur geeignet sei, das deutsche Volk in einen Abgrund des Verderbens zu führen. Die Linke aber schütze trotz- demdieJuden. Wolle sie Sterbenden die „Gartenlaube" in die Hand geben, so sei das ihre Sache; seine (des Redners) Partei kämpfe mit andern Gedanken und andern Mitteln. Er bitte, dem Antrag Ackermann zuzustimmen. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Stöcker habe seine Aeußerung in Bezug auf die Bibel völlig entstellt wieder gegeben und es so dargestellt, als ob er die Bibel als ein unsitt liches Buch bezeichnet hätte. Er habe umgekehrt gefragt, wenn er die Logik des Abg. Stöcker, mit der derselbe die gesammte Literatur auf Grund einzelner Auswüchse beurtheilt habe, anwenden wollte in Bezug auf die Bibel, zu welchem Urtheil in Bezug auf die Bibel er dann kommen müßte. Das sei das gerade Gegentheil von den Behauptungen des Abg. Stöcker über seine Rede. Das Haus kenne den Abg. Stöcker ja in dieser Beziehung zur Genüge; es sei ganz zweckmäßig, wenn man denselben wieder einmal ertappe. Der Abg. Stöcker sage, er (Redner) hätte wohl aus der ganzen Bibel nur die von ihm genannten Stellen gelesen; was würde derselbe sagen, wenn er behauptete, der Abg. Stöcker hätte wohl von der ganzen Literatur nur die „Schöne Elvira" gelesen? Redner empfahl ferner den folgenden von ihm und dem Abg. Munckel eingebrachten Eventualantrag, der sich genau an den Wortlaut des ß. 166. des Strafgesetzbuches halte und wonach für den Fall der Annahme des Antrages Ackermann in diesem die Worte „oder religiöser" ge strichen und hinter „geeignet sind" folgende Worte eingeschaltet werden sollen: „oder öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott lästern oder öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Corporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder Ge bräuche beschimpfen". In der Abstimmung wurde darauf das Amendement Richter- Munckel mit 169 gegen 149 Stimmen abgelehnt und in nament licher Abstimmung der Antrag Ackermann mit 172 gegen 146 Stimmen angenommen. Miscellen. Moderner Geschmack. — Ein Deutscher in Chili schreibt mir: „Mit Ihnen bin ich nicht so zufrieden, wie ich Wohl möchte; der Band der Gedichte von Hans Hopsen, der mir vom Verein für- deutsche Litteratur zukommt, ist nur an einer Seite beschnitten ! und vergoldet, dagegen sind die andern beiden Seiten weder be schnitten noch vergoldet, wodurch der ganze Band höchst lässig ge arbeitet aussieht; so etwas müßte doch vor Absendung bemerkt werden." Dieser Deutsche übersah, daß der Verleger und nicht ich, der Sortimenter, der schuldige Theil ist, da er nicht glaubte, daß absichtlich solche Geschmacklosigkeit in die Welt gesetzt sei. In die sem Fall hat der Sortimenter Weitläufigkeiten davon, aber auch der Verleger in vielen Fällen den Schaden, da das große Publicum bessern Geschmack entwickelt. Es ist wünschenswerth, daß diese sogenannten Liebhabereinbände auch nur Liebhabern und nicht dem ganzen Publicum zugemuthet werden. ä. S- ib Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst - Biographisches - Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebuug, des Urheberrechts und der Lehre vom Vcr- lagsvertrag — Mittheilnnge» zur Bücherkuude — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schrrftstellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirl.
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