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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1883
- Sprache
- Deutsch
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läufiger Bericht erstattet. Die erwähnten Satzungen wurden dann von weiteren Sachverständigen geprüft und Verbesserungen von den Herren vr. Rädell und Tempelhoff vorgeschlagen. 1849 mußte der Plan wegen ungenügender Betheiligung aufgegeben werden. Im Jahre 1852 wurde abermals auf Anregung einer Anzahl College» von Herrn PH. Mainoni ein neues Project vorgeschlagen, welches auf dem Anschluß an die Frankfurter Lebensversicherungs- Gesellschaft basirte, doch fiel auch dieses im Jahre 1853 Mangels Betheiligung. Nur 11 Mitglieder hatten sich gemeldet. Zum dritten Male stellte im Jahre 1858 Herr E. Wengler bei der Cantateversammlung den Antrag zur Gründung einer Wittwen- und Waisencasie und zwar im Anschluß an die Lebens versicherungs-Gesellschaft in Cöln. Herrn Wengler wurde zunächst aufgegeben, für die nöthige Anzahl Teilnehmer zu sorgen und dann weitere Anträge zu stellen. Wiederum verlief sich die Sache im Sande und andere Vorschläge, die im Laufe der Zeit gemacht worden sind, z. B. der Mühlmann'sche und Burdach'sche kamen leider ebenfalls nicht zur Ausführung. Angesichts dieser Mißerfolge könnte man es als eine kühne Idee bezeichnen, mit neuen „Projecten" vorzugehen. Das Bedürfniß nach einer Versorgungs- oder Versicherungsanstalt innerhalb des engeren Berufsstandes ist jedoch so dringend vorhanden, außerdem haben sich die Verhältnisse im Buchhandel seit 1846 so wesentlich verändert — beispielsweise hat sich die Zahl der Prinzipale wie Gehilfen mehr als verdreifacht, weshalb jetzt mit ganz andern Factoren gerechnet werden kann —, daß ein neuer Versuch in dieser Richtung als ein Gebot der Pflicht gelten muß. Allerdings muß vorausgesetzt werden, daß Prinzipale wie Gehilfen der Sache ihr volles Interesse zuwenden, an Energie und Ausdauer wird es der leitenden Stelle dann nicht fehlen, das seit nahezu 40 Jahren geplante Institut ins Leben zu rufen und lebensfähig zu machen. Beharrlichkeit führt zum Ziel! Als Unterlagen liegen zwei ausgearbeitete Entwürfe vor. Einer davon, nach dem im Jahre 1846 vom Börsenverein geplan ten Unternehmen, basirt auf nach wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommenen Berechnungen des Rechnungsrathsraths Brune, der die Tarife nach den während 69 Jahren (1776—1845) ge machten Erfahrungen bei der preußischen allgemeinen Wittwen- Verpflegungsanstalt an 11,500 Todesfällen von Männern, 12,800 von Frauen und Wittwen ausgearbeitet hat. Hinsichtlich der Kin der sind die von Oettinger mitgetheilten Sterblichkeitstafeln von Leipzig, welche mit 22,744 Knaben und 21,741 Mädchen anfangen, zu Grunde gelegt worden. Ergänzt wurde die damalige Arbeit, deren Benutzung der Börsenverein dem Vorstande des Allgemeinen Deutschen Buchhand- lungs-Gehilfenverbandes gütigst gestattet hat, nach den fach männischen Gutachten der Herren vr. Rädell und Tempelhoff (Börsenblatt 1847). Es ist zu hoffen, daß die nach so sicheren Grundlagen berech nete Anstalt allen Anforderungen gerecht werden kann, wenn sich mindestens 400 wirkliche Theilnehmer finden. Der andere Entwurf lehnt sich an die Mühlmann'sche» und Bur- dach'schen Vorschläge — und in Betreff der Waisen an die Brune'sche Casse — an. Auch wurden hierbei die Satzungen der Allgemeinen Leipziger Lehrer-Wittwen- und Waisencasie und der Wittwen- und Waisencasie der Aerzte und Apotheker des Königreichs Sachsen zu Rathe gezogen. Bei 370 Mitgliedern, von denen je 10 im Alter von 25—60 Jahren stehen, unter der Annahme, daß die Frauen nicht über 10 Jahre jünger sind, ist bereits nach 5 Jahren Bestand unter Abrechnung der Berwaltungskosten ein Capital von 37,160 M. nur von den Beiträgen der Mitglieder geschaffen. Wenn nun, wie nach genauen statistischen Erhebungen fest gestellt ist, 2°H der Buchhändler jährlich sterben, so ist bei gehöriger Betheiligung seitens der Gehilfen und bei warmem Interesse der Prinzipale eine gedeihliche Entwickelung der Casse zu hoffen. Während der erste Entwurf in seinen Berechnungen absolute Sicherheit, auch ohne Aussicht auf größere Zuschüsse, bietet, rechnet der zweite mit Verhältnissen, die in Bezug auf die Beiträge sich wesentlich günstiger für die Mitglieder stellen, deshalb aber auch bedeutendere Unterstützungen von anderer Seite erfordern. Der erste Entwurf ist nur bei der größten Opferwilligkeit der betheiligten Mitglieder ausführbar; bei dem zweiten ist es auch dem minder gut situirten Gehilfen möglich, beizutreten und deshalb kann eigentlich auch nur der zweite Entwurf als aussichtsvollerer zur Annahme empfohlen werden. Um über die Betheiligung bereits für die bevorstehende Haupt versammlung einen Anhalt zu gewinnen, ersucht der Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandes in erster Linie seine Mitglieder, welche dem neuen Unternehmen beizutreten beabsichtigen, ihm dies durch Ausfüllung und umgehende Rücksen dung eines zur Vertheilung gelangten Schriftstücks zu erkennen zu geben. Der zur Annahme empfohlene zweite Entwurf lautet: Grundgesetz der Wittwen- und Waisencasie des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandes. 8- 1. Zweck und Gründung. Die Wittwen- und Waisencasie ist eine Anstalt des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandes und steht unter Verwaltung desselben. Ihr Zweck ist, die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder je nach Versicherungsnahme (FraUen und Kinder) durch bestimmte Pensionen zu unterstützen. tz. 2. Aufnahme, u) Ordentliche Mitglieder. Ordentliches Mitglied der Wittwen- und Waisencasie kann nur Derjenige werden, welcher zuvor dem Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gehilfenverbande beigetreten ist. Die Ausnahme der ordentliche» Mitglieder erfolgt jährlich viermal und zwar am 2. Januar, 1. April, i. Juli und 1. Oktober auf die in der Zwischenzeit beim Vorstande eingegangenen und angenommenen Meldungen. Jede Anmeldung hat schriftlich auf Anmeldeformular zu geschehen und muß mit dem Geburtsschein des Ehemannes und der Ehefrau, sowie mit dem Trauschein und einem nach Vorschrift auszu stellenden Gesundheits-Zeugniß begleitet sein. 6) Außerordentliche Mitglieder. Verbandsmitglieder, welche der Wittwen- und Waisencasie als ordentliche Mitglieder nicht beitreten können, weil sie keine Angehörigen haben, die der Versicherung bedürftig sind, können derselben sich als außerordentliche Mitglieder anschließen, wenn sie sich zu einem jährlichen Beitrage von 12 M. verpflichten, sie erhalten dadurch Stimm- und Wahlrecht. Die gezahlten Beiträge werden ihnen, wenn sie späterhin ordent liche Mitglieder werden, nebst jährlichen Zinsen auf die sodann statutenmäßig zu entrichtenden Beiträge oder Capitalzahlnngen ange rechnet; im Fall sie aber früher sterben oder sonst ausscheiden, verfallen ihre Beiträge der Casse. o) Ehrenmitglieder. Buchhändler und verwandte Berufsgenossen, welche der Casse nicht beitreten wollen, aber das Unternehmen zu unterstützen beabsichtigen, können durch Zahlung eines jährlichen Beitrages von 20 M. oder einmaligen von 300 M. die Ehrenmitgliedschast erwerben. tz. 3. Beiträge. Die Jahresbeiträge eines Mitgliedes betragen 50 Pf. für jedes Altersjahr, welches das Mitglied bei seinem Eintritt in die Casse zu rückgelegt hat, wenn die Frau 10 Jahre und weniger jünger ist als der Mann; 1 M., wenn die Frau 11-20 Jahre jünger ist und i M. 50 Pf., wenn die Frau mehr als 20 Jahre jünger ist. Außer dem werden vierteljährlich 50 Pf. Verwaltungskosten mit den Bei trägen erhoben.
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