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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1871
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- Deutsch
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») die Firma des Sortimenters, b) die Firma des Verlegers, e) die Firma des Commissionärs (all k.), ä) die Art der Bestellung (fest, L cond., baar), v) den Titel des Buches. 2) Der Kommissionär des Sortimenters ordnet sämmtliche ihm von seinen Kommittenten zugegangenen Bestellzettel nach den Kommissionären der Verleger und fertigt einen einzigen großen Bestellzettel für jeden derselben aus, der nichts weiter enthalten wird, als: aj die Firma des bestellenden Commissionärs, b) die Firma des Verleger-Kommissionärs, o) die Titel der Bücher, ci) die Firma des Verlegers hinter jedem einzelnen Buche. Er führt über diese Bestellungen eine Strazze, die außer den vorstehenden Rubriken nur noch eine Kolonne enthält, in welche er die Firma desjenigen oder derjenigen seiner Kommit tenten einträgt, von welchen die Bestellung ausgegangen ist. 3) Der Verleger-Kommissionär stellt die ihm auf diese Weise zu- gegaugenen Bestellungen in einem Avis für jeden seiner Verleger-Kommittenten zusammen und verschreibt von den letzteren in seinem eigenen Namen die gewünschten Werke. 4) Der Verleger fertigt eine Factnr für seinen Kommissionär (aä 3.) aus, belastet diesem die Gesammtsumme seiner Sen dung — in feste und ä. cond.-Artikel geirennt — und läßt die selbe nach Leipzig abgehen. (Wenn er Lager in Leipzig hält, liefert sein Kommissionär direct aus.) 5) Der Verleger-Kommissionär ordnet nach Empfang der Sen dung unter Zugrundelegung der aufbewahrten Bestellzettel und seiner Strazze die Bücher nach ihren Bestellern, den Sortimenter-Kommissionären (aä 2.), liefert sie denselben gleichfalls mit je einer Gesammtfactur — in feste und ä cond.- Artikel getrennt — und belastet ihnen gleichfalls dieGesammt- beträgc. 6) Der Sortimenter-Kommissionär (»ä. 2.) verfährt in gleicher Weise, indem er die Sendungen für seine Kommittenten trennt, denselben gleichfalls je eine Gesammtfactur ausfcrtigt und sie für den Werth derselben belastet. II. Remittur. 1) Die Zeit des Beginns der Remittur wird auf Veranlassung des Commissionärs möglichst präcise und übereinstimmend fest gesetzt. Da, wo Behinderungsfälle eintreten, wird eine Nach- remittur gestattet. 2) Die Sorumenter ordnen wie bisher das Lager nach den Verlegern. 3) Bei der Remittur nehmen sie aber das Schulz'scke Adreßbuch zurHaud, suchen die Firma des ersten Leipziger Commissionärs auf, finden hier dessen alphabetisch geordnete Kommittenten, suchen aus dem Lager die an die letzteren zu remit- tirenden Bücher aus und beginnen mit diesen die Remissio n. Sie bedienen sich zur ganzen Arbeit einer einzigen Factnr, auf welcher vor jedem einzelnen Werke in einer beson deren Kolonne der Verleger genannt wird. Den Schluß der Remission bilden die Remittendcn der LeipzigerV erleg er. Ebenso verfahren sie mit den Disponenden. Sobald ein größerer Theil der Arbeit erledigt ist, beginnt die Absendung des Fertigen nach Leipzig. Bei der Verpackung ist dadurch, daß die einem Verleger zukommendeu Remittenden einfach zusammcngeschnürt werden, das Auspacken und Sortiren dem Kommissionär zu erleichtern. 4) Der Kommissionär hat auf Grund der ihm vorliegenden Ge- neral-Remittendenfacturen seiner Kommittenten einen sehr er leichterten Ueberblick über die weitere Remittur seinerseits; da die Remittenden nach ihrem Verleger-Alphabet geordnet sind, so bedarf es nur der Zusammenstellung der auf den ver schiedenen Facturen verzeichneten Posten; und auch hinsichtlich ihres Anspruches auf Räumlichkeiten wird die Arbeit sehr er leichtert, indem der Kommissionär sofort nach dem Eintreffen der ersten Kisten mit der Remittur beginnen kann. Die Gesammtsumme der Remittendenfacturen seiner Kommit tenten muß mit der Gesammtsumme seiner für die Verleger-Kom missionäre ausgefertigten Remittendenfacturen conform sein und hierin liegt auch ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Prüfung der richtigen Abwickelung dieses wichtigen Theils des Geschäftes. Aus dem Angeführten resultirt nun in Summa Folgendes: 1) Der Sortimenter führt nach diesem neuen Modus, anstatt der bisher nöthigen 1000 und mehr Conti mit den Verlegern nur eines mit seinem Kommissionär, und an Stelle voluminöser, alphabetisch geordnet zu haltender und einzeln einzutragender Facturenbündel, wenn er wöchentlich dreimalige Sendungen empfängt, nur 156 Stück Facturen seines Commissionärs, die bei ihrer geringen Anzahl wohl sehr sicher aufzubewahren sind, so daß ihre spezielle Eintragung auf das Conto — eine reine Abschreiberei! — nicht, sondern nur ihre summarische Eintragung nöthig ist. 2) Der Kommissionär führt nur so viele Konten, als Kommissions geschäfte und Verlagshandlungen in Leipzig bestehen und als er Kommittenten hat. 3) Der Verleger führt, wie der Sortimenter, nur ein Conto mit seinem Kommissionär. 4) Die Annahme dieser Geschäftsnormen würde, schließlich be merkt, die Eröffnung einzelner Separat-Conli, z. B. mit Verlegern von Jugendschriften u- s. w., nicht ausschließen. vixi et salvLvi! — Man prüfe! Z. MisceÜen. Die Leipziger Bank hat unterm 8. März den Disconto für Wechsel und Anweisungen auf 4sch U, und für Lombardgeschäfte auf 5i/z U, herabgesetzt. Rüge. — Nachdem Hr. E- Doubberck in Danzig auf einen Transport vom Jahre 1869 mit 29 Thlr. 5 Ngr. Ostermesse 1870 nur 2 Thlr. 2H Ngr. Saldo gezahlt und außerdem nicht in Rechnung befindliche Artikel remitlirt, zeigte ich ihm an, daß ich seine Dis ponenden von 25 Thlr. 22>4 Ngr. als unnütz nicht berücksichtigen könne und baldigst zurückerwarte. Seine Antwort darauf lautete: „Warten Sie doch das Resultat ab, oder können Sie vielleicht das Wasser nicht halten?" — Ich verbat mir dergleichen unpassende Bemerkungen, erhielt aber bis heute noch keine Remittenden, sondern vor einigen Tagen die Antwort: „An den in Commission gesandten Büchern habe ich in Folge der von mir verauslegten Fracht ebenso gut Dispositionsrecht als Sie." — Ich überlasse andern Verlegern zu beurtheilen, was sie solchen Ansichten gegenüber zu lhun haben, hielt es aber für gerarden, dieselben zu veröffentlichen, da die Klagen über vermeintliche „Willkür der Verleger" durch das Verfahren des Hr». Doubberck recht hübsch illustrirt werden. Wilhelm Violet in Leipzig. «nck I5/i5»/e/>,c/< n /I, Iler- »N!iA»-A<-t>p v <>„ >>,. st 0>-iiil>c>Ickt. .lnbrx 1871. Holt 2. Inst ult: Die IsttterLtur stes Oeui8ek-I'rLlliLö8i8eben XrieAes >870. (IHwetLuriA.) — 2ur Ooetire-, I,s88inA- nniIKebil- ler-Iuttei'Ltur. (I'nrtserLUNA.) — 6il>Ii>>ArLxlli8ek-icriti8obe Ileberräolik «ier 8dir>0en über cien KöinK ckoiiLnu von 8nd>8en — Titteraiu, null ist Reellen. — ^IlAsmsinb öiblinAi-apttt,'.
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