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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1871
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- Deutsch
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H 81, 12. April. Nichtamtlicher Theil. 1007 führen ließe, daß man die Sortimentslieferung durch Commissionäre aus jenen Verlag beschränke, der für den betreffenden Sortimenter von weniger Interesse und Belang ist, um einen entsprechenden Ab satz und damit großer» Saldo zu erzielen. Eine allgemeine Durchführung derselben dürste jedenfalls zu den Unmöglichkeiten geboren, da dies an der Risico-Frage scheitern würde. Daß sich die Commissionäre gegen Risico leicht schützen können, indeni sie sich in kaufmännischer Weise von den Verhältnissen ihrer Committenten überzeugen, dürfte bei den eigenthümlichenVer hältnissen des Buchhandels nur mit großen Schwierigkeiten durchzu- sührcn sein. Wenn die Leipziger Commissionäre, denen die Verhält nisse ihrer Committenten aufs genaueste bekannt sind, eine Liste der Sortimentshandlungcn, welchen sie einen so ausgedehnten Credit zu dem beabsichtigten Zwecke gewähren könnten, zusammcnstellten, so würde man darauf eine große Anzahl jetzt bestehender Firmen ver missen. Könnte auf solche Weise übrigens ein Reinigungsprozeß durchgeführt werden, so wäre die Sache schon deshalb beachtenswerth. An den größeren, gutaccreditirten Sortimentshandlnugen wäre es, mit der Durchführung des Planes den Versuch und damit den Anfang zu machen, was gewiß nach allen Richtungen große Vortheile bieten und nach und nach weitere Geltung erlangen würde. L. I. S. VII. Die Vorschläge in Nr. 71 und 77 des Börsenblattes zur Reform des Buchhandels müssen die Billigung aller Derer finden, welche erken nen gelernt, daß nur durch die baldige, zeitgemäße Umgestaltung unsrer bisherigen Einrichtungen eine gedeihliche Entwickelung unsres deut schen Buchhandels möglich ist. Die neuerdings, wie auch bereits in früheren Jahren, von den verschiedensten Seiten und in der ver schiedensten Weise aufgetauchten Vorschläge zur Reform lassen es nicht verkennen, daß ein allseitiges und dringendes Bedürfuiß danach wirklich vorhanden. Wir haben den Vorschlägen des Hrn. L. zunächst nichts beizufügen, glauben aber im Sinne Vieler zu handeln, wenn Wir den zunächst maßgebenden Kreisen, dem Vorstande des Börsen vereins und den Herren Commissionären die Sache auf das wärmste an's Herz legen. In der richtigen Erkenntniß veränderter Zeit- vcrhältnisse und der daraus hervorgehendcn Bedürfnisse liegt die Größe und das Gedeihen jedwclchcr Einrichtung, cs sei dies im staat lichen oder gesellschaftlichen Leben. Und wenn je eine Zeit zu Refor men geneigt war und ist, so ist es die jetzige, wo allenthalben in unfern schönen deutschen Landen ein neues, regeres Leben ersteht. Schließlich möchten wir, in Anbetracht der großen Wichtigkeit des bercgten Gegenstandes, der verehrl. Redaction den Vorschlag zu machen uns erlauben: durch Aufruf die Unterschriften derjenigen Firmen einzuholen und in diesem Blatte zu veröffentlichen, welche die Reform in der von Hrn. X. gedachten Weise für durchführbar erachten und dafür einzustehen bereit sind?) E. St. Miscellen. Offenburg, 28. März. Die gegenwärtige Schwurgerichts- Periode wurde mit einer interessanten Verhandlung eröffnet. Auf der Anklagebank saß Hr. Moritz Schauenburg von Lahr als Verleger des Merkchens „Der heilige Antonius von Padua, von Wilhelm Busch". Der großherzogl. Staatsauwalt gab sich alle Mühe, den Angeklagten wegen Herabwürdigung der Religion rc. 3 Monate auf die'Festung zu bringen, doch wurden die Geschworenen durch die gediegene und stellenweise humoristisch-satyrische Verthei- digungsrede des Rechtsanwaltes Werner in eine zu heitere Stimmung ') Wir sind gern bereit diesem Wunsche zu entsprechen und erlauben uns an die betreffenden Firmen die Bitte zu richten, uns ihre ZustimmungS- rrklärungen zur Veröffentlichung im Börsenblatt zugehen zu lassen. Die Red. versetzt, als daß sie den düstcrn Anschauungen des Staatsanwaltes hätten beipflichten können. Hr. Schauenburg wurde freigesprochen. Keine Dcnunciation, sondern: Ehre dem Ehre ge bührt! — In den letztpublicirten Tuilcricnpapiercn befindet sich u. a. ein Brief des Hrn. Professor 1)r. Friedr. Ritschl, dem Uebersetzer von Napoleon's „Leben Caesar's", an Madame Hortense Cornu in Paris, der den nachstehenden maßlosen — und wie es scheint bis jetzt gänzlich unbeachtet gebliebenen Ausfall gegen den Buchhandel enthält: Theuerste Gönnerin. Wenn ich bloß ein Lohnarbeiter für die banau sischen Buchhändler hätte sein wollen, so hätte dar Manuskript der Ucbcr- setzung schon vor vier Wochen fertig sein können. Ich weiß sehr wohl, daß den Buchhändlern die liederlichste Ucbcrsetznng, wenn sie nur, in litera- tenhastestcr Weise abgefaßt, recht früh erschienen wäre, lieber war als die gewissenhafteste Arbeit, die einige Wochen später erschiene. Aber ich habe nicht geglaubt für die Buchhändler zu arbeiten, die unter allen Umständen ineo- quine Kaufleute und Geldmacher sind und bleiben (mögen sic nun Plon oder Gerold heißen), sondern für den kaiserliche» Verfasser. Und zwar nicht etwa, weil es ein Kaiser, und weil er ohne Zweifel der gescheidcste, gebildetste und genialste aller Fürsten der heutigen Erdenwclt ists noch we niger, weil er ebenso gewiß der mächtigste und einflußreichste aller Regen ten der Gegenwart ist, sondern weil er sich als gründlichen, geistreichen und stylgewandten Gelehrten manifestirt hat, dem ich in dieser Eigenschaft ebenso viel Sympathie wie Bewunderung zolle u. s. w. Von einem Manne in der Lebensstellung und von den Erfah rungen des gelehrten Briefschreibers wäre wohl eine ganz andere, ihn und unsernVcrlegerstand ehrende Auslassung zu erwarten gewesen, als wir jenem Briefe leider entnehmen müssen, der einmal in die Oeffentlichkeit gelangt, nicht unbeachtet, nicht unbeantwortet bleiben darf! Mit dieser Andeutung hoffen wir Firmen, wie C. Gerold's Sohn, Ferd. Dümmler und noch viele andere — auf die Deutsch land vielleicht stolzer sein darf, als auf den scharfsinnigen Kritiker von wegen des „gescheidesten, gebildetsten und genialsten aller Fürsten der heutigen Erdenwelt" — zu einer gehörigen Er widerung veranlaßt zu haben. LI. Meßgelder und Zahlungslisten bctr. — Alle für die bevorstehende Leipziger Ost er messe bestimmten Meßgclder und Zahlungslisten müssen spätestens am 22. April in den.Händen der Commissionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung erpedirt werden sollen. Der technische Gang des Meßgeschäfts erfordert dies aufs dringendste. Gelangen die Listen erst in die Hände des Commissionärs, nachdem die Abrechnung ans der Börse bereits begonnen hat, so muß deren Erledigung während der Messe unter bleiben, da nach Beschluß der Generalversammlung vom 10. Mai 1868 die sogenannten nachträglichen Börsentage aufgehoben sind und der Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 17. Mai — als der letzte zulässige Termin festgcstellt worden ist, an welchem Buch händler-Zahlungen in Meßvaluta geleistet werden können. (Schulz' Adreßbuch.) bleuer An-ei'Aer/ür Hkö/ioArap/ire und Hor- nusALAstzon von I)r.A. kstriiolät. «lalir^ 1871. Holt 4. Inlinlt: 8ur NsubSArünäunA 6er 8tr»88liurAor Libliotlivü. (I'ortLetrunA.) — Oie I-ittorntur ilo« Ileutsod-I'rnniiösi- 8v1»6n 1870. (IflortsetrunA.) — 2ur 1-itterat.ur 6er 6esst2A6l>unA tur den Norddeutsolienlöund.sl'ortsotrunA.) — 1-ittorn.tur unä LIisoellsir. — Die IlLllisolle „Bibllotlioon pllilolo^ios." tzotr., vli von Nerrmann oller blrleelce. ^11- Aemsine llitzlioxinpliis. Personalnachrichten. Herrn Hans Oldenbourg, ein Sohn unsres Kollegen Rud. Oldenbonrg in München, der als Landwehr-Lieutenant beim königl. bayerischen 10. Infanterie-Regiment den französischen Feldzug mit gemacht hat, ist das Ritterkreuz 2. Cl. vom bayr. Militärverdienst', orden verliehen worden. 154"
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