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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1871
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1871
- Sprache
- Deutsch
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Seite liegt und wodurch die Interessen der deutschen Autoren und des deutschen Verlagsbuchhandels geschützt werden; ich meine Ver träge mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika, mit Rußland und vor allem mit den Staaten germanischer Abstammung, Holland, Schweden-Norwegen und Dänemark. Wenn auch vorthcilhafte lite rarische Verträge mit allen den genannten Staaten nicht sofort zu erreichen sind, so sollten solche doch von Seite Deutschlands diplo matisch bei jeder Gelegenheit (und diese wird sich bei Handels- und anderen Verträgen schon bieten) fortwährend angestrebt werden, damit unser Vaterland auch auf diesem wichtigen Felde der Cultur nicht mehr der benachtheiligte Theil ist und die hohe Stellung ein- nimmt, welche seine literarischen Interessen gebieterisch fordern. Zu einem solchen Anträge, der vor seiner Abgabe an den Hrn. Reichs kanzler in diesem Blatte auch erst allseitig besprochen werden könnte, Anregung zu geben, ist der Zweck dieser Zeilen. 0. Hr. Ad. Geste Witz in Düsseldorf hat vor kurzem ein gedrucktes Circular verbreitet, in welchem er die Post-Unterbeamten zum geschäftsmäßigen Vertriebe eines von ihm herausgegebenen Kalen ders mit demHinzufügen auffordert, daß es für sie zu dem Vertriebe des Kalenders nach der neuen Gewerbegesetzgebung einer weitern Erlaubniß nicht bedürfe. Nach einem Erlaß der Ober-Postdirection in Düsseldorf charakterisirt sich jedoch die Handlung der Postbeamten, welche den Vertrieb von Kalendern oder sonstigen buchhändlerischen Erzeugnissen bewirken, namentlich bei Landbriefträgern, als das Auf suchen von Waarenbestellung außerhalb des Wohnortes ohne Be gründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Be stellung, und zu einem solchen Gewerbebetriebe im Umherziehen würde es nach der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund §. 55. Nr. 3. eines besondern Legitimationsscheines bedürfen. Derselbe führt weiter aus, daß auch diejenigen Postbeamten, welche den Ver trieb des Kalenders nicht im Umherziehen, sondern in ihrem Wohn orte betreiben wollten, nach der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde davon Anzeige machen müssen. Wer den Gewerbebetrieb ohne Legitimationsschein, beziehentlich ohne die vorgeschriebene An zeige beginne, verfalle nach §. 140. derselben in eine Geldstrafe bis 50Thlr.oder in die verwirktcSteuerdefraudationsstrafe. So seiz.B. gegen einen Postpacket-Briefträger im Reg.-Bezirk Düsseldorf, wel cher der Aufforderung des Hrn. Gestewitz Folge geleistet habe, eine Steuerstrafe von 64 Thlr. erkannt worden. Ueberdies sei aber auch an der hinsichtlich des Gewerbebetriebes von Beamten bestehenden Beschränkung durch die neue Gewerbeordnung nichts geändert; die letztere bestimme vielmehr ausdrücklich, daß diejenigen Beschränkun gen, welche in Betreff des Gewerbebetriebes für Personen des Be amtenstandes bestehen, durch das neue Gesetz nicht berührt werden. — Hiernach ist also das Verbot, welches den Postbeamten den Ver trieb von Kalendern allgemein untersagt, noch unverändert in Kraft. Entgegen der in Nr. 81 d. Bl. enthaltenen Provocation habe ich eine viel zu hohe Meinung von dem Ehr- und Anstandsgcfühl der deutschen Buchhändler, als daß ich glauben könnte, die dort denun- cirte Aeußerung Ritschl's werde von dieser Seite her irgend eine Erwiderung finden. Denn aus der in dieser Angelegenheit ent standenen Zeitungspolemik ergibt sich zur Genüge, daß jene flüchtig im Verdruß hingeworfene und lediglich auf einen speciellen Fall be zügliche Aeußerung in einem durchaus vertraulichen, an eine lang jährige Freundin gerichteten Privatbriefe aus dem Jahre 1865 enthalten ist, dessen Veröffentlichung unseren deutschen Blättern wahrlich nicht zur Ehre gereicht. Einem solchen Briefe eine besondere Bedeutung beizulegen, wird sicherlich keinem Unbe fangenen einfallen, und am wenigsten werden die mit Ritschl in Verbindung getretenen Buchhändler, welche Gelegenheit hatten, ihn und seine Ansichten über den deutschen Buchhandel näher kennen zu lernen, die Neigung haben, der Aufforderung des Hrn. M- zu folgen und sich an einem Skandal zu betheiligen, der als ein reinesParteimanoeuvre seine Verurtheilung in der öffentlichen Mei nung schon hinlänglich gefunden hat. * — Anfrage. — Liegt die Nothwendigkeit vor, daß die Herren Komponisten und Musikalienverleger noch fortwährend deut sche Musik unter französischem Namen in die Welt schicken? Ein sender dieses verwendet sich nur für Compositioncn mit deutschen Titeln und empfiehlt diese Angelegenheit seinen Herren Kollegen zur Erwägung. Aus der Leipziger Bestellanstalt. — Wiederholt ist schon darauf hingewiesen worden, daß bei den der Bestellanstalt übergebenen Scripturen, sollen dieselben stets zur rechten Zeit zur Vertheilung gelangen, eine gewisse Ordnung innezuhalten dringend nothwendig sei. In oberster Reihe stehen die V erlangzettel. Die Abgabe derselben an die Bestellanstalt wird von manchen Firmen so besorgt, daß besonders die als Eilzettel bezeichncten obenauf lieg en, während leider wieder bei vielen andern Firmen Zettel und sonstige Scripturen sich bunt durcheinander finden. Ist es bei den erstern ein leichtes, die Zettel abzuheben und zu vertheilen, so ist es bei den letztem dagegen eine zeitraubende Sache, dieselben erst herauszusuchen, was zumal unter den jetzt in großer Masse eingehen den Ostermeß-Papieren keine kleine Arbeit ist und nicht ohne die bedauerliche Folge bleiben kann, daß Zettel oftmals erst nach 1 bis 2 Tagen beim Sortiren der erwähnten Papiere gefunden werden. Ebenso dürfte bei Circularen, welche je nach der Zeit in 60 bis über 100 wöchentlich der Bestellanstalt zugehen, und nach den Ver langzetteln, Briefen und sonstigen wichtigem Papieren auf schnelle Beförderung warten, der Wunsch Berücksichtigung verdienen: dieselben nach den Commissionären geordnet, entweder nach deren Firmen zusammengebunden oder doch verschränkt, einsenden zuwollen. — Und schließlich möge uns bei dieser Gelegenheit noch gestattet wer den, von neuem auf die vielfache Mühe aufmerksam zu machen, welche der Anstalt durch die MengeundeutlicherHandschriften und Stempelab drücke verursacht wird, und auch diesen so bedauerlichen Uebclstand der wohlwollenden Beachtung desBuchhandels angelegentlich zu empfehlen. Aus Paris vom 18. März schreibt der „Gaulois" : „Die große Naturalisation wurde dem Frankfurter Republikaner Hm. Baer ertheilt, der 1866, zur Zeit der Annexion Frankfurts, heftigen Streit mit der preußischen Regierung hatte. Schon zu dieser Zeit sollicitirte Hr. Baer die französische Naturalisation, welche die kaiserliche Regierung ihm zu ertheilen sich aber nicht beeilte. Hr. Baer, Freund und Glaubensgenosse des illustren Republikaners Ja- coby, ist lange Zeit eine Art Hetze! oder Pagnerre für Deutschland gewesen. Er ist in Paris wohl bekannt, wo er seit langer Zeit einen Theil des Jahres zubrachte und sich seit dem Kriege von 1866 defi nitiv niedergelassen hat." Personalnachrichten. Das Eiserne Kreuz haben weiter erhalten: Der Mitbe sitzer der Verlagshandlung von Wiegandt L Hempel in Berlin, Herr Paul Parey, Reserve-Lieutenant im Kaiser Franz-Grenadier- regimcnt, und die Gehilfen Otto Rich. Hirsch, ein Sohn unsers hiesigen College» A. H. Hirsch, Einjährig-Freiwilliger im Schützen regiment Nr. 108, und Rich. Zünckel aus Weimar. Letzterer, der bis zu seinem Eintritt in das Heer bei Fr. Bartholomäus in Erfurt angestellt war, ist gleichzeitig mit dieser Decoration, nach kaum sechsmonatlichem freiwilligen Eintritt in das 94. Infanterieregiments zum Unteroffizier befördert worden.
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