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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X° 167, 29. Juli 1920. geregelt wurde», jetzt aber unmittelbar geregelt werden sol len ! Das geschieht aber nur teilweise. Willkllrlichkeiten sind nichts Seltenes. Aber auch, wenn glatt geregelt wird — der Verleger ist dennoch genöligt, ein höchst lästiges überwachungs- verfahren einzurtchlen, das eine Unmenge von Schreibarbeit und! Postgeld verursacht. Die Buchführung ivird durch die viele» Rest- und Difserenzposten unklar und erschwert. Die Verleger ge raten über die ihnen durch die Saumseligkeit vieler Sortimenter aufgcbürdcte Arbeit und deren Kosten in Harnisch und suchen sich so zu helfen, wie in neuerer Zeit so oft im Börsenblatt zu lesen ist: mit dem freilich allein noch verfügbaren, aber plumpen und unfreundlichen, bei kleineren Sendungen kaum anwendbaren Mit tel des Begehrens von Vorauszahlung oder mit Postnachnahme. Manche Verleger lehnen gar direkte Sendungen überhaupt ab. Die pünktlichen Sortimenter werden für die unpünktlichen mil gestraft, und trotzdem verbleibt den Verlegern noch immer mehr Buchungsarbeit, als nötig wäre. Die Zeit z» -goldenen Rücksichtslosigkeiten» gegen ein so rückständiges, verzopftes, kleinkrämerisches, Zeit vergeudendes, unzuverlässiges Abrechnungswcsen ist wahrlich gekommen, und die Zeit zu Neugestaltungen auch. Mit kleinen Mitteln ist nicht mehr zu helfen; die innerhalb der jetzigen Organisation mög lichen sind erschöpft. Soll geändert werden, so mutz es von Grund auf geschehen. Es wäre Sache »Leipzigs» gewesen, die früher richtig ge wesene Einrichtung des Geldumlaufs in und über Leipzig dem Wandel der Zahlungsmittel anzupassen. Nachdem Postanwei sung, Bankscheck, Giro-Verkehr, Postscheck die fast oder ganz bar- geld- und kostenlose Zahlung eingeführt und den kleinsten Betrie ben möglich gemacht hatten, mutzte »Leipzig» Ähnliches ersinnen, umder Geldplatz des Buchhandels zu bleiben. Es ist versäumt worden, und der Geldverkehr nahm andere Wege. Jetzt klagen die Kommissionäre, daß ihnen nur der Geld-Kleinkram geblieben sei, und daß sie dabei selbst mit 2"/» Gebühr nicht auf ihre Kosten kämen. Ja, wenn man IVO gebührenfrei durch das Post scheckamt dem Gläubiger unmittelbar überweisen kann, so schickt sie niemand erst dem Leipziger Kommissionär, damit dieser und der Gegenkommissionär daran je 2 (früher l> verdienen! Um« sonst kann es »Leipzig», so wie es ist, auch nicht machen. Der Fehler liegt an der Organisation; diese mutz geändert werden, oder »Leipzig« verödet, kann dem Buchhandel nicht mehr dienen, und dieser sucht sich andere Wege. Wenn ich sage: »Leipzig», so soll das bedeuten, datz ich nie mand persönlich an den Rock will. Für solche Entwicklungen ins Morschwerden können die einzelnen Menschen nicht. Ursprünglich war alles in Ordnung, dann schien es noch so, nur hin und wieder klemmte sich dies oder jenes; dann wurde etwas ge bessert, geseilt und poliert, und der Wagen lief im alten Geleise munter weiter. In der Neujahrsnnmmer des Börsenblatts 1912 bat Herr Geheimrat Siegismund, angeregt durch eine Denk schrift des Hern, Hans Volckmar, Gedanken ausgesprochen, die Vorläufer der heutigen sind. Sie haben nicht gezündet; die Zeit war noch nicht da. Da brachten Krieg und Revolution den grotzen Ruck; mit einem Male spürt« man, wie das alte Geleise doch nicht mehr trägt. 2. Die Neugestaltung des Rechnungswesens. Die Vorschläge sind in der Denkschrift gemacht. Abhilfe kann nach Meinung der Verfasser nur bringen: automa tische Begleichung jedes einzelnen Postens, Zug um Zug im bargeldlosen Verkehr durch eine in Leipzig zu errichtende Abrechnungsstelle, die Buchhändlerbank«. Sie soll eine Fortsetzung sein der vom Verein der Buchhändler in Verbindung init der Paket-Aus« lauschstelle bccanlatzten Bankstelle der Allgemeinen Deutschen (Kreditanstalt. Es sollen sich nicht nur, wie jetzt, Leipziger Fir men anschlietzen dürfen, sondern j e d e mit dem deutschen Buch handel in Verbindung stehende in- oder ausländische Firma, zu nächst mit einem Guthaben-Konto, aus dem die von ihr zu lei stenden Zahlungen (Barpakele, Barfakturen) zu decken sind, und! zwar ungefragt, aber mit dem Recht des Sortimenters, ebenfalls ohne Anfrage Jrrtümcr seines GlänbigcrSj 3K2 durch Gegen-Entnahme zu berichtigen. Den einfachen Vorgang dieses Einzugversahrens erläutert am besten ein Bei spiel. Der Verleger A. hat dem Sortimenter B. ein Postpaket im Rechnungsbetrag von 57.50 geliefert. A. schickt die Rech- !nung an die Austauschstelle in Leipzig, dort wird sie unge fragt dem Guthaben-Konto B.'s belastet. Findet B. die Rech- nung richtig, so ist der Fall erledigt. Angenommen aber, A. hat 3.75 zuviel berechnet, so schreibt B. über diesen Betrag eine Gcgenrechninig. die er ebenfalls durch die Austauschstelle in Leip zig und ebenfalls ungefragt dem A. belasten lätzt. Die Be- gründung der Nückrechnung erfolgt a»f dieser selbst, also keine besondere schriftliche Mitteilung mehr. Erkennt A. die Rück rechnung an, so ist's gut; wenn nicht, so setzt dann erst die Er örterung um den nun streitig werdenden Posten sin. Das Ver- fahren schafft also für beide Teile die große Vereinfachung, daß in der Buchführung jeder Posten sofort und restlos erledigt ist; kommt eine Nückrechnung, so ergibt das eine neue Buchung. Auch dann wird in der Regel die eigentliche Schuldsumme un angefochten bleiben und getilgt sein; die Nückrechnung des Sortimenters wird nur Differenzen betreffen. So wird der Unsitte vorgebeugt, unter Vorschützung von Differenzen die Zah lung auch des anerkannten Betrags zu verschleppen. Das Ver fahren ist viel einfacher als Postnachnahme, die mehr Buchun gen erfordert und immer kostspieliger geworden ist. Also: keine Überwachung von Außenständen, keine Mahnungen mehr, keine Verschleppungen, keine willkürlichen Abzüge, wenig Schreibwerk. Selbstverständlich soll nicht einem geordneten Kredit geben mit vereinbartem Abrechnungsziel entgegengear beitet werden. Man kann sogar sestsetzen, daß ungefragt oder unangewiesen Beträge über eine gewisse Höhe (etwa 500 hinaus nicht belastet werden dürfen. Nur die Unordnung, die alle stört und alle schädigt, verdient keine Duldung. Im Grunde genommen ist dieses Einzugverfahren, das auch auf andere fällige Forderungen, namentlich kleine Reste, ausge dehnt werden kann, nur eine Erweiterung des altttbltchen Bar verkehrs und der Anweisung »Barfaktur über Leipzig-, nur mit dem Unterschied, auf den es aber ankommt, datz alsdann das Barpaket oder die Barfaktur auch wirklich sofor- erledigt wird und nicht, wie oben geschildert, in Leipzig nur zu oft verkehrshemmend stecken bleibt. Scheinbar mag ja die ungefragte Verfügung über Gelder der Geschäftsfreunde gewagt sein; in Wirklichkeit steht jedem Fehler die Möglichkeit sofortiger Korrektur entgegen, die sich der Ander« ebenfalls ungefragt ge fallen lassen muß. " Es ist kaum etnzusehen, daß dainit Mißbrauch getrieben werden kann. Dennoch muß jeder Möglichkeit eines solchen vor- asbeugt werden. Für Verleger wird — grundsätzlich wenig stens — die Bedingung zu stellen sein, datz sie der Abrechnungs stelle durch Beifügung des Bestellzettels den Auftrag des Sorti menters Nachweisen. Da aber viele Verleger mit gutem Rech! die Verlangzsttel im Original zu .behalten wünschen, so müßte einwandfreien Verlagsftrmcn die Beifügung widerruflich erlassen werden können. Von den Sortimentern ist ebenfalls im allge meinen kein Mißbrauch zu fürchten, zumal es sich bei ihren Rück- rechnungen durchweg nur um kleine Beträge handeln kann. Aber wie gesagt, auch die entfernte Möglichkeit des Mißbrauchs mutz ansgcschaltet werden; die Erörterung der Einzelheiten würde hier zu weit führen. Das Einzugverfahren entspricht durchaus der Eigenart des Buchhandels; kein anderer Handelszweig wird gleiches einrichten können. Um so mehr sollte der Buchhandel sich diesen Vorzug zunutze machen. z. B u ch h ä n d l e r b a n k. In der Denkschrift wird vorgeschlagen, die in den jetzigen Kommissionsgeschäften zusammen betriebenen Geschäftszweige: das Speditionsgeschäft, die Verlagsausliefe rung und das Geldwesen voneinander zu trennen, Spe dition und Auslieferung je in Großbetrieben zu bereinige», deren dann wahrscheinlich nur ganz wenige mehr nötig sein werden, und das Geldwesen einer »Buchhändlerbank« zuzuwcisen. Das ist natürlich unter Beibehaltung der Privatbetriebe unmöglich:
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