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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 168, 30. Juli 1820. vier buchhändlertsche Bibliographien nebeneinander: 1. das Mehrjahrsverzeichnis, 2. das Halbjahrsverzeichnis, 3. das wö chentliche Verzeichnis und 4. die tägliche Bibliographie. 1 bis 3 dienen der Feststellung bestimmter Bücher oder Bücher über ein bestimmtes Thema, sie sind in mehr oder minderem Matze das dauernde Handwerkszeug des Buchhändlers. Ihnen gegenüber hat Rr. 4 als Eintagsfliege zu gelten. Die tägliche Bibliographie gibt de» Lesern des Börsenblatts Kunde von den ne» erschie nenen Werken einer Firma, von der Beschaffenheit und den Ver- kaufsbedingungen dieser Werke. Hat der Leser Kenntnis ge nommen, so ist der Zweck des Verzeichnisses erfüllt, mit dem Bör senblatt wandert es in das Archiv, einen Ort, dem die Praxis des Tages hochachtungsvoll fernbleibt. Tressen für 1 bis 3 alle die Bedenken zu, die man, wie oben ausgeführt, einer Änderung oder gar Ersetzung der buch- händlerischen Titelaufnahme cntgegenbringen mutz, so dürften diese Bedenken für das tägliche Verzeichnis nicht oder nur in vermindertem Maße erhoben werden. Der Buchhändler legt im täglichen Verzeichnis den Hauptwert aus den Text, geringen aus die Ordnungsworte. Entspricht elfterer den buchhändlcrischen Forderungen, so würde ihn die Bestimmung der Ordnungsworte nach anderen als den gewohnten Regeln vermutlich nicht über mäßig stören. Der Bibliothekar erstrebt bei allen Einigungs verhandlungen stets in erster Linie Ordnungswortwahl nach bibliothekarischen Grundsätzen; bei Gestaltung des Textes, zumal wenn es sich um eine Vermehrung, nicht eine Verminderung handelt, wird er weit eher zum Nachgcben bereit sein. Die Inter essen stehen sich hier einmal nicht feindlich gegenüber. Sollte sllr das tägliche Verzeichnis nicht ein beide Teile befriedigendes, ^ reueloses Übereinkommen möglich sein auf der Grundlage: buch-, händlerischer Text, bibliothekarische Ordnungswortwahl? Gehen wir sofort in mockws res. Eine Gegenüberstellung der wichtigsten buchhändlcrischen und bibliothekarischen Bestimmun gen über den Text der Ausnahmen ergibt folgendes Bild: Preußische Instruktion: Formatangabe nach Höhe des Einbandes. bis 25, 4° bi» 5, 2» bis 45, gr. 2° über 4S cm. Buchhänd lerische Aufnahme des täg lichen Verzeichnisses: Wiedergabe des Titels: Bibliographisch genau. Aus gelassen werden nur Appro bationen, einleit. Motti, Sprüche u. ä., wenn sie in kleinerer Schrift gedruckt sind. Ergänzung des Titels: Fehlende Verfasser, Vor namen,Druckorte,Druckjahre, Verleger, auch Herausgeber, Übersetzer u. ä. werden er gänzt. Schriftart: Antiqua, Fraktur, Griechisch werden wiedergegeben. Die übrigen Schriften werden in lateinische Schrift über tragen (in Zweifelsfällen nach dem Translrivtions- schema der preußischen In struktion). Schreibung: Schreibung der Vorlage ist maßgebend. Druckfehler wer den übernommen, fehlende Interpunktion wird ergänzt. Erscheinungs vermerk : Äußerst genaue Angabe des Verlegers, der Vertriebsfir ma usw., jedoch nicht im Text der Aufnahme, sondern in der Überschrift. Umfang: Seitenzählung --Angabe'des wirklichen Textumfanges bei ein- und mehrbändigen Werken. Beigaben: Angabe sämtlicher Abbil dungen, Tafeln, Karten und sonstigen Beigaben, soweit sie nicht durchpaginiert sind. Preußische Instruktion: In allen wesentlichenStücken bibliographisch genau, in nebensächlichen Dingen nach Möglichkeit gekürzt. Fehlende Verfasser, Vor namen, Druckorte, Druck jahre, Originaltitel, auch Herausgeber, Übersetzer u.ä. werden ergänzt. Griechische nnd lateinische Schrift; Fraktur wird in la teinische Schrist umgeschrie- ben. Transkription anderer Schriftarten nach vorgeschrie benem Schema. Schreibung der Vorlage wird durchweg übernommen. Druckfehler werden über nommen. Interpunktion kann ergänzt werden. Berlagsort, Verleger <nur Familienname), Jahr. Bei fehlendem Verleger Drucker. Deutsche Verlagsorte und Verleger werden in der Regel sämtlich genannt. Seitenzählung--Angabe der letzten Ziffer jeder Paginie rung nur bei einbändigen Werken. Wichtigere Beigaben werden vermerkt. Buchhänd- lerische Ausnahme des täg lichen Verzeichnisses: Format: Angabe richtet sich nach Höhe des Buches. Größen bis zu 8 cm werden ausgemessen, bis zu 15 cm — 1 >, bis zu 18,5 - kl. 8, bis zu 22,5^8, bis zu 25 — gr. 8, bis zu 30 cm. Lex. 8 Größere und außergewöhnliche Formate werden ausgemessen. Preis: Preis ist in deutscher Reichs währung anzugeben, Aus nahmen sind zulässig. Preis angaben für gebundene und geheftete Exenrplare, Sub skription»- und Einzelpreis ist zu trennen Ermäßigung bei Abnahme einer bestimm ten Anzahl von Exemplaren wird durch ein kleines lat. p vor dem Preise angezeigt. Rabattverhältnisse und ob nur„bar" wird zum Ausdruck gebracht. Einband- Bei gebundenen Büchern ist bezsichnung: die Art des Einbandes an zugeben. Kartonierte Bän- de werden mit Kart, bezeich net. Goldschnitt wird ver merkt. Preis und Etilbandbezeichnung fehlen der bibliothekarischen Aufnahme ganz, der Erscheinungsvermerk dem Text der buch händlerischen. In Umfang und Genauigkeit über die preußische Instruktion hinaus geht die buchhändlerische Aufnahme bei Wie dergabe des Titels, der Schreibung, der Umfangsangabe und im Beigabenvermerk. Größere Anforderungen stellt die biblio thekarische Aufnahme bei der Ergänzung des Titels (Hinzufü gung des Originaltitels bei Übersetzungen aus fremden Spra chen). Die Regeln über die Schriftart zeigen leichte, die über die Formatbestimmung weitgehende Verschiedenheiten. Den buchhändlerischen Gebrauch größerer Genauigkeit hin- zunchmen, dürste den Bibliothekaren nicht schwer werden, ent sprang die knappere Fassung ihrer Ausnahmen in erster Linie doch dem Wunsche, die Schreibarbeit auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Werden ihnen die Aufnahmen in Gestalt von Zettcldrucken geliefert, so wird dieses Motiv hinfällig. Daß für die notwendigen handschriftlichen Aufnahmen die biblio thekarischen Vorschriften nach wie vor in Gültigkeit bleiben, versteht sich von selbst. Das Mehr der bibliothekarischen Auf nahme wird in die buchhändlerische übergehen können, ohne daß letzterer daraus Schaden erwächst. Diesem oder jenem Benutzer dürfte sogar die Hinzufügung des Originaltttels bisweilen ange nehm sein. Um ein Beispiel anzuftthren: Der Sortimenter L. in U. sieht die Neuanzcige eines Buches »Bateson, W.: Mendels Vcrerbungstheorien. Aus d. Engl, übers, von Alma Wincklc». Er macht einen seiner Kunden, welcher für Werke dieser Art Inter- esse hat und sie häufiger zu kaufen Pflegt, darauf aufmerksam und fragt an, ob er es zur Ansicht bestellen solle. Dieser lehnt ab, da er bereits das Werk in englischer Ausgabe besitze. In Wirklichkeit hat nun aber Bateson zwei verschiedene Werke ähn lichen Inhalts: »Problems ok gsnslics» (1913) und »dteockel's pitoeiples ol bsreckity« (IMS) verfaßt. Der Kunde hält irrtüm licherweise den neuangczeigten Titel für eine sehr freie Über tragung von »Problems vk Aenetics-c. Dieses Buch befindet sich in seinem Besitz. Kunde und Buchhändler lassen die Sache auf sich beruhen. Die Hinzufügung des Originaltttels hätte dem elfteren zum Besitz einer ihn interessierenden Abhandlung, letz terem zu einem Geschäft verhaften. Die bibliothekarische Titelaufnahme kennt nur lateinische und griechische Schrist, während die buchhändlerische des wetteren noch Fraktur unterscheidet. Da für den buchhändlerische» Ge brauch wohlerwogene geschäftliche Gründe (in welcher Schriftart ist das Buch gedruckt?), für den bibliothekarischen vor allem wieder Sparsamkeitsrücksichten sprechen, kann auch hier der «SK
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