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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1931
- Sprache
- Deutsch
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^ 261, 10. November 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ttschn Buchhandel. bin Aufruf der Deutschen Akudezuie. Die Deutsche Akademie in München wendet sich mit einem A ufruf z n r V e r st ä r k u n g deutscher Kulturarbeit im Aus lande an die Öffent lichkeit, in dem es u. a. heißt: Die Zerrüttung der deutschen Geld- und Volkswirtschaft droht die kulturpolitische Werbearbeit Deutsch lands im Auslande völlig zu unterbinden. In der Erwartung, daß die wirtschaftliche Notzeit wie so oft in unserem völkischen Erleben neue Kräfte entbindet, fordert die Deutsche Akademie zu ehrenamt licher Mitarbeit alle diejenigen auf, die die Ungunst der Zeit vor zeitig aus ihrem Berufe gerissen hat und deren wertvolle Kräfte brachliegen. Männer und Frauen, die sich freiwillig als Werber für die Bestrebungen der Deutschen Akademie zur Verfügung stellen wollen, die z. B. bereit sind, in der Versorgung des Auslandes mit Büchern und Zeitschriften mit der Hauptstelle der Deutschen Akademie zusammenzuarbeiten, die die persönlichen Beziehungen Deutschlands zum Auslande zu pflegen imstande sind oder die sonst irgendwie glauben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den Dienst der Kulturwerbearbeit stellen zu können, ohne dafür eine Geld- verglitung zu erwarten, werden gebeten, mit der Hauptstelle der Deutschen Akademie, München, Residenz, in Verbindung zu treten. Marie Feesche 60 Jahre alt. — Die Schwester des am 6. Jvni dieses Jahres Heimgegangenen Verlagsbuchhändlers Friedrich Feesche wird am 14. November ihren 60. Geburtstag feiern. Ihre zahlreichen Werke sind bekanntlich im Verlag ihres Vaters bzw. Bruders Heinr. Feesche in Hannover erschienen. Aus Anlaß des Geburtstages hat der Verlag ein schönes Werbeheft mit zahlreichen Proben und Bil dern: »Auf den Spuren einer Dichterin« herausgegeben, in dem M. Feesche über ihr Werk erzählt. Sie schließt mit den Worten: »Mein brüderlicher Verleger ist heimgegangen. Er wird mir nie mehr in seiner lieben Art für ein Manuskript danken, nie mehr ein fertiges Buch bringen. Das überließ er keinem andern. So gut wie wir beiden es hatten, haben's nicht leicht Verleger uns Autor. Auch das war Erntesegen.« Ein seltener Fall. — Ein Verleger hat einmal festgestellt, daß man im allgemeinen nur bei etwa 20 Prozent der verschickten Be sprechungsexemplare mit ordentlichen Besprechungen rechnen kann. Der Fall, daß sich ein Referent noch nach Jahren seiner Pflicht erinnert, wird so selten Vorkommen, daß wir es für richtig halten, ein uns von sehr geschätzter Seite zur Verfügung gestelltes Schreiben nachstehend abzudrucken. Bei dem Absender handelt es sich übrigens um ein Mitglied der Pariser Deputierten-Kammer. Der Brief lautet: »Einige Jahre nach dem Kriege waren Sie so liebenswürdig, mir für die Zeitung, deren Chefredakteur ich damals mar, ein Rezensionsexemplar von zuzusenöen. Da ich bald darauf meine dortige Stellung aufgeben mußte, war ich leider nicht mehr in der Lage, eine Besprechung erscheinen zu lassen. Anderer seits konnte ich Ihnen das Buch, das auf der Redaktion verblieben war, nicht mehr zurückschicken, da ich die Beziehungen mit der Zeitung völlig abgebrochen hatte und ich die Angelegenheit auch durch den Wechsel aus dem Auge verlöre« hatte. Vor einiger Zeit hatte ich nun Gelegenheit, das Buch, das mir von einem Bekannten zur Ver fügung gestellt wurde, erueut zu studieren und ich habe, einer Dankes pflicht genügend, die Gelegenheit benutzt, um in einem Leitartikel der Zeitung, deren politische Leitung ich in Händen habe, das Buch empfehlend zu zitieren. Die Belegnummer lasse ich Ihnen mit gleicher Post unter Streifband zugehen. Bei Gelegen heit werde ich erneut auf das Buch Hinweisen. Ich bitte Sie nun nachträglich, mein damaliges Versagen gütigst entschuldigen zu wollen und zeichne . . . .« Beschlagnahme. Die von der Verlagsdruckerei Hans Plasnick in Großenhain ausgelieferte Broschüre: »Ahlemann, Der Nationa lismus in Abwehr« ist auf Antrag des Generals der Inf. a. D. Erich Ludendorff vom Landgericht München I durch einstweilige Ver fügung vom 13. Oktober 1931 beschlagnahmt worden. Derkekrsnackrickten. Die Deoisenbewirtschaftungsoorschriften. — Da über die in den verschiedenen Notverordnungen über die Devisenbewirtschaftung er lassenen Vorschriften noch vielfach Unklarheit herrscht, veröffentlicht die Neichsbank eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten Punkte der Devisennotverordnungen nach dem Stande vom 4. November 1931: Devisen sind: Ausländische Noten, Münzen, Forderungen, Wechsel, Schecks sowie Gold in jeder Form (außer Fertigfabrikaten wie z. B. Schmucksachen). Devisen sind a b z u l i e f e r n: Innerhalb dreier Tage nach Erwerb durch Verkauf an die Neichsbank oder die gewohnte Bankverbindung (Devisenbank). Devisen dürfen behalten werden: Auf Grund einer Erlaubnis, die die Reichsbank auf einen begründeten Antrag aus nahmsweise erteilt. Devisen dürfen verwendet sowie ins Ausland oder ins Saargebiet versandt oder überbracht werden: Auch nach Frei gabe durch die Neichsbank nur mit Genehmigung des zuständigen Landesfinanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung. D e v i s e n d ü r f e n gekauft werden : Von der Neichsbank oder der gewohnten Bankverbindung (Devisenbank), und zwar bis zu 200 NM innerhalb eines Monats ohne besondere Genehmigung, jedoch unter Vorlegung eines amtlichen Reisepasses; dies gilt nicht für Gold, über 200 NM nur mit besonderer oder allgemeiner Ge nehmigung des zuständigen Landesfinanzamtes als Stelle für De visenbewirtschaftung. Devisen per späteren Termin dürfen gehandelt wer den: Nur mit Genehmigung des zuständigen Landesfinanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung unter Zustimmung der Neichsbank. Geldkreöite an das Ausland oder an das Saargebiet dürfen gewährt werden: Nur mit Genehmigung des zuständigen Landes finanzamts als Stelle für Devisenbewirtschaftung. Geldschulden an das Ausland oder au das Saargebiet dürfen bezahlt werden: Wenn die Gläubiger Banken sind, nur mit einer für jeden Fall besonders einzuholenden Genehmigung des Neichsbank-Direktoriums in Berlin (Stillhalteabkommen), wenn die Gläubiger nicht Banken sind, nur mit einer für jeden Fall besonders einzuholenden Genehmigung des zuständigen Landesfinanz amtes als Stelle für Devisenbewirtschaftung. Schulden in ausländischer Währung an inlän dische Banken, wenn diese selbst wiederum ausländischen Banken dafür haften, dürfen bezahlt werden: Nur mit Genehmigung des Reichsbankdirektoriums. Gutschriften in Reichsmark auf Konten, die im Auslande oder im Saargebiet geführt werden, Abtretung von Forderungen in Reichsmark an im Auslande oder Saargebiet ansässige Personen, Verfügungen von Ausländern oder von Saarländern über die Neichs- markguthaben in Deutschland, die vor dem 16. Juli 1931 entstanden sind und anderen Personen als Banken gehören. Einzahlungen oder Überweisungen von Reichsmark auf die in Deutschland geführten Konten von Ausländern oder Saar ländern, Aushändigung von Neichsmurkzahlungsmitteln im Jnlande an im Auslande ansässige Personen, Versendung oder Uberbringung von Neichsmarkzahlungsmitteln ins Ausland oder ins Saargebiet müssen von dem zuständigen Landesfinanzamt als Stelle für De visenbewirtschaftung genehmigt werden. N e i ch s m a r k g u th a b e n ausländischer Banken, die dem Stillhalteabkommen beigetreten sind: Sind nach den im Stillhalte abkommen festgelegten Grundsätzen frei. (Deutsche Allgemeine Zeitung.) 'kersonalnackrickterr. Gestorben: am 5. November nach langem schweren Leiden Herr Julius Vaternah m, Teilhaber der Eisenbahnbuchhandlung Julius Vaternahm in Frankfurt a. M. im 57. Lebensjahre. Der Verstorbene trat 1907 in das väterliche Geschäft ein, das er seit 1918 gemeinsam mit seinem Onkel, Otto Vaternahm, erfolg reich geleitet hat. Ferner: am 6. November im hohen Alter von 83 Jahren Herr Ludwig Saeng in Darmstadt. Ludwig Saeng kam aus der Versicherungsbrauche und trat 1877 als geschäftssührender Teilhaber in die damalige Schulbuch handlung des Hessischen Landeslehrervereins ein. 1892 übernahm er sie für alleinige Rechnung und führte sie unter eigenem Namen fort. Am 1. Juli 1919 ging das Geschäft an seinen Sohn Ludwig über, er selbst blieb aber noch als Prokurist weiter tätig. Der.Ver storbene hat die Buchhandlung zu großem Ansehen gebracht und sich auch in Kollegenkreisen Wertschätzung erworben. So war er mehrere Jahrzehnte Vorsitzender des Darmstädter Ortsvereins und wurde vom Mitteldeutschen Buchhändler-Verband, dem er seit Grün dung angehört, zu seinem 70. Geburtstag zum Ehrenmitglied er nannt. 983
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