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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1935
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- 1935-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1935
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- Deutsch
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X- 127, 4. Juni 193S. Redaktioneller Teil. vürscnbltM f b.wNchn.vllchhcindcl. Nachkriegszeit hat sich deren Zahl außerordentlich erweitert. Das Anwachsen der Reiscbuchhandlungen brachte eine Vergrößerung des Berufsstandcs der Buchvertreter mit sich. Die Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage unseres Volkes bedingten eine Verände rung der Bertriebsmethoden und eine Umstellung des Reisebuch- handcls auf den Vertrieb von billigeren Büchern. Da gleiches sür den Sortimentobuchhandcl gilt, mußten Gegensätze entstehen, die durch den begrenzten Rahmen der buchhändlerischen Betätigung bedingt waren. An dieser Stelle darf aber kurz die Wesensart der Betätigung des Reisebuchhandcls gestreift werden. Dieser Zweig des vertrei benden Buchhandels ist nicht allein nach der Höhe des Gesamt umsatzes zu beurteilen. Durch die Abgabe von direkten Angeboten bei der Leserschast wird durch den Rciscbuchhandcl allgemein sür das Buch geworben. Die Betätigung der Mitglieder der Fach gruppe II unserer Fachschaft bedeutet praktisch die Erschließung neuer Käuferschichten. Überdies wird jeder Buchhändler persönlich beobachtet habe», daß durch die Werbetätigkeit des Reise- und Versandbuchhandcls entweder als Folge des Besuches von Ver tretern oder des Empfangs von Prospekten dem Sortiment sehr oft Aufträge zugeflosscn sind, die sonst nicht erteilt worden wären. Nach diesen Bemerkungen darf ich mich der Entwicklung unserer Fachschaft wieder zuwenden. Als besonders erschwerend empfände,t wir die Tatsache, daß vielfach persönliche Beziehungen gerade im Wirkungsbereich des Reisebuchhandels zwischen den Firmcninha'bern und den Vertretern nicht vorhanden waren. Es wurde z. T. mit Hilfe einer Organisation von Generalvertretern, die ihrerseits wieder Untervertreter beschäftigten, gearbeitet. Diese Befchäftigungssoriu bedingte, daß der einzelne Buchvertretcr keinen Anlaß hatte, mit seiner eigentlichen Beschäftigungsfirma in Ver bindung zu treten, daß er Anweisungen, Provisionen, Muster u. dgl. mehr nur von seinem Generalvertreter erhielt. Diese lose Form der Zusammenarbeit entsprach den Bedingungen des Wirtschafts verkehrs des liberalistischen Zeitalters. Sie mußte aber jetzt durch eine andere ersetzt werden; denn die Arbeit für geistige Dinge ver langt gebieterisch eine enge Verbindung zwischen Firma und Vertreter. Bereits nach den ersten Monaten des Bestehens der Arbeits gemeinschaft wurde das gesamte Reichsgebiet in Bezirke ein gekeilt, die annähernd den gleichen Gebictsumfang besitzen wie die Gaue der Partei. Durch diese Untergliederung sollte der örtliche Zusammenschluß der Buchvertreter erreicht werden, denn eine wirklich produktive Zusammenarbeit bedingte eine enge Fühlung nahme der in den jeweiligen Gebieten ansässigen Arbeitskameraden. An die Spitze dieser Bezirke trat der Bezirkswalter, der die Auf gabe hatte, die Kameraden seines Bereiches in monatlichen Ver sammlungen zusainmcnzurufen und mit ihnen außer den Fragen des Berufes und den damit verbundenen Problemen Kamerad schaftsgeist zu fördern. Wir haben diesen Arbeitskameraden, die sich uns als Bezirkswaltcr zur Verfügung gestellt und sich da durch an der Durchführung des ständischen Aufbaues mit großer Mühe und Liebe beteiligt haben, außerordentlich viel zu verdanken. Uns selbst brachten die Berichte der Bezirkswaltcr sehr viele An regungen, denn die Verschiedenheit der Arbeitsformen und der Wünsche wurde uns durch diese zum Bewußtsein gebracht. Es hat sich auch mit den Bczirkswaltern ein enger Meinungsaustausch herausgebildet, übereinstimmend wurde festgestellt, daß die Wünsche unserer Arbeitskameraden, und zwar die der-beiden Fachgruppen darin bestehen, daß recht bald durch die Schaffung eines Nor mal - b z w. Rahmenvertrages allgemein gültige Bindun gen mit den Beschäftigungsfirmen geschaffen werden. Erst das Vorhandensein solcher Verträge wird praktisch bewirken, daß jeder Buchvertretcr Kenntnis von der Grundlage seiner Betätigung und von seinen Rechten und Pflichten erhält. Mit solchen Verträgen, über die inzwischen eingehende Besprechungen mit unseren Ver handlungspartnern stattgefunden haben, haben wir nicht einseitige Belastungen beabsichtigt, sondern wir wollen nur die Zusammen arbeit fördern. Aus den zahlreichen rechtlichen Streitigkeiten, die mangels Bestehen übereinstimmender Bedingungen bisher entstan den sind, zeigt sich, wie dringend notwendig die Abfassung eines Rahmenvertrages ist, der die Grundlage der Betätigung enthält. Die Rechtsabteilung der Fachschaft hat sich im Jahre 1834 442 aus kleinen Anfängen heraus entwickelt und einen immer größeren Zulaus gehabt, so daß am Jahresende 338 Fälle Vorlagen. Für das Jahr 1935 wird diese Zahl sich noch wesentlich erhöhen. Es darf erwähnt werden, daß es mit Ausnahme von sechs Prozessen möglich war, alle Unstimmigkeiten gütlich zu bereinigen. Diese Tat sache beweist eindeutig, welche Notwendigkeit die Schaffung einer Organisation für die Buchvertreter darstellt und in welchem Um fange der ständische Gedanke bereits praktische Verwirklichung ge funden hat. Eine besondere Aufgabe im ständischen Aufbau stellt die Säu berung des durch ihn erfaßten Berufs st andes dar. Die Rechtsabteilung hat sich in besonderem Umfange auch dieser Aus gabe gewidmet und zusammen mit anderen Abteilungen der Reichs geschäftsstelle der Fachschaft Personen, die das erforderliche Ver- antwortungsbewußtsein und die Berufseignung vermissen ließen, aus dem Berufsstand entfernt. Das Nachwuchsproblem hat uns ebenfalls seit Be stehen unserer Gemeinschaft außerordentlich stark beschäftigt und es dürfte in diesem Kreise bekannt sein, daß in der Zeit vom 15. Juni bis zuni 31. Dezember vergangenen Jahres vorläufige Ausweise mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Wochen ausgehändigt wurden. Da der Rcichsschrifttumskammer und uns diese Begrenzung der Probezeit als unmöglich erschien, wurde ab 1. Januar d. I. eine zwölfmonatliche Probezeit eingesetzt. Außerdem muß jeder Neuling ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Schließlich werden die gesamten Anfänger in Schulungskursen demnächst zusammen- gefaßt werden, so daß der Versuch einer ersten praktischen Lösung der Nachwuchssrage nunmehr vorgenommen wird. Wir haben darüber hinaus in vielen Besprechungen überprüft, in welcher Weise der Jungbuchhandel in den Dienst der Einzelwerbung ein geschaltet werden kann. Da die Vertretertätigkeit aber von dem Besitz bestimmter Eigenschaften abhängt, siüd wir in Bezug auf die Einschaltung des Jung-Buchhandels in den Berufsstand der Buchvertreter bisher noch nicht zu einer Lösung gekommen. Zusammensassend darf festgestellt werden, daß auf der einen Seite die uns als notwendig erscheinende Bereinigung des Berufs standes laufend vollzogen wird, auf der anderen Seite gleichfalls die Nachwuchsfrage ihre Behandlung findet, der Berufsstand sich somit selber erzieht. Es dürfte verständlich sein, daß unsere Mitglieder besondere Wünsche nach sozialer Fürsorge in Gestalt einer Kranken versicherung und einer Sicherstellung für das Alter haben. Zur Zeit sind wir mit Erhebungen über die genaueren Wünsche unserer Arbeitskameraden beschäftigt. Bereits jetzt sind wir aber zu der Überzeugung gekommen, daß die Fachschaft allein mit ihrer Mit gliederzahl eins derartige Fürsorge sür die Mitglieder nicht durch führen kann. Die Verwaltungskosten für eine solche Fürsorge wären nach den allgemein gemachten Erfahrungen viel zu hoch, als daß nennenswerte Leistungen gewährt werden könnten. Die Not unserer Arbeitskameraden verlangt aber gebieterisch eine Lösung. Mir ist es als Leiter der Fachschaft bisher nur möglich, in wenigen Fällen helfend einzuspringen, und diese Hilfe kann nur dringendste Not abwenden. Zu meiner Freude möchte ich hierbei betonen, daß eine Anzahl von Firmen für ihre alten bewährten Vertreter be reits in irgendeiner Form helfend eintritt. Hierbei handelt es sich aber nur um verschwindend wenige Fälle. Wir haben die Bitte, daß sich entweder der Bund oder die Reichsschrifttumskammer des sozialen Schutzes unserer Arbeitskameraden recht bald praktisch annimmt, um dem Verkretcrelend, wie ich es einmal bezeichnen darf, durch Schaffung sozialer Einrichtungen zu steuern. Der Bund stellt eine so großzügige Zusammenfassung des gesamten Buch handels dar, daß es diesem hoffentlich gelingen wird, auch die sozialen Angelegenheiten einheitlich zu regeln. Es gibt nur noch gemeinsame Aufgaben auf gei stigem und wirtschaftlichem Gebiete. Diese Sachlage findet in der vom Vorsteher des Bundes geschaffenen gaumäßigen Gliederung ihren Ausdruck. Die Bezirkswalter der Arbeitsgemein schaft deutscher Buchvertretcr sind den Gauobleuten des Bundes als Gaufachschaftsbcrater der Fachschaft Buchvertretcr zugeteilt worden. Diese örtliche Zusammenfassung wirb dazu führen, daß viele Unstimmigkeiten, die durch das Fehlen eines solchen Zusam menschlusses bedingt waren, jetzt ohne weiteres ihre Erledigung
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