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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1935
- Strukturtyp
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- 1935-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1935
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- Deutsch
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131, 8. Juni 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. dem Veräußerer dem Dritten durch Rundschreiben mitgcteilt oder in der in 8 3 angegebenen Weise veröffentlicht worden ist. Zur Bekanntgabe sind auch nicht ins Handelsregister ein getragene Betriebe verpflichtet. ä) Auch wenn die Firma nicht sortgcführ! wird, fall der Erwerber eines Sortimentsgeschäftcs für Erfüllung sämtlicher von dem Verkäufer eingegangencn Verpflichtungen besorgt sein. Wird das Geschäft aus der Konkursmasse erworben, so haftet der Erwerber nicht für die Verpflichtungen des Gemeinschuldners. §40. Kommissionswechsel. a) Ein Kommissionswechsel darf erst nach Ausgleich der fäl ligen und Sicherstellung der schwebenden Verbindlichkeiten der Kommittentensirma gegenüber dem bisherigen Kommissionär, insbesondere nach Sicherstellung der Abrechnung und Bezahlung der Sortimentslieserungen des Kommissionärs an die Firma erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Inhaber der Kommittenten firma wechselt und der neue Inhaber nicht für die Verbindlich keiten des bisherigen Inhabers haftet. Als Kommittentensirma im Sinne dieser Vorschrift gelten auch nicht eingetragene Firmen und buchhändlerifche Kleinbetriebe. Wird der Kommittentensirma ein Zusatz beigesügt, der aus das Nachfolgeverhältnis hinweist, so hindert dieser Umstand die Annahme nicht, daß cs sich um die gleiche Kommittentensirma handelt. b) Wer dem Kommittenten eines Kommissionärs Gegen stände des Buchhandels aus fremden Verlagen regelmäßig liefert, ist verpflichtet, die Lieferung oder Besorgung derjenigen Gegen stände des Buchhandels, die er in seinen Lagerverzcichnissen nicht ständig führt, auf Verlangen des beteiligten Kommissionärs so lange einzustellcn, bis der Ausgleich der fälligen und die Sicher stellung der schwebenden Verbindlichkeiten des Kommittenten gegenüber dem beteiligten Kommissionär erfolgt ist. Die Lieferungen der Vereinssortimente und gemeinsamen Einkaufsstellen von Buchhändlern desselben Platzes sind hiervon ausgenommen. 8 41. Ausverkäufe. Ausverkauf neuer Werke zu herabgesetzten Preisen ist nur bei völliger Ausgabe des gesamten Sortimentsbctriebes sowie im Falle des Konkuvses unter Beachtung der hierfür geltenden gesetz lichen Vorschriften gestattet. Nachbezllge sind während des Aus verkaufes nicht gestattet. Ausverkauf wegen Aufgabe eines Filialbetriebes ist nur dann zulässig, wenn dieser sich nicht am Ort des Hauptgeschäftes befindet. Schiedsgericht. 8 42. Schiedsgericht. Zur Schlichtung von Streitigkeiten über Fragen der Ver kehrsordnung dient das gemäß 8 9 der Satzung des Börsen vereins eingesetzte Schiedsgericht. 8 43. Inkrafttreten der Berkchrsordnung. Diese buchhändlerifche Verkehrsordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Börsenblatt in Kraft. Ein Gedenktag einer alten Firma Die Wiege des Deckers chen Verleger- und Buch drucker-Geschlechts, das sich vor 305 Jahren mit verschiedenen Zweigen über das Land Thüringen in Generationen von Schul meistern und Geistlichen ausbreitete, stand in Eisfeld, nahe am Fuße des Thüringer Waldes. Stammvater des noch heute blühenden Ge schlechtes war KilianDecker (1570), der als Gattin Anna Göring, eine Schwester des Diakonus Matthäus Göring in Königsberg bei Bamberg heimführte. — Ihm wurde am 23. April 1596 ein Sohn geboren mit Namen Georg. Nachdem letzterer seine buchhündlerische und technische Ausbildung wohl in Bamberg erfahren hatte, zog er in den sturmbewegten Zeiten des dreißigjährigen Krieges auf Kreuz- und Querfahrten nach Basel. — Georg Decker heiratete dort- selbst die Witwe des Universitätsbuchhändlers und -buchdruckers Johann Schröter. Am 8. Juni 1 035*) erhielt er das schweizerische Bürgerrecht, das seinerzeit jedem, der sich um das Bürgerrecht be warb, nach strengen Vorschriften zur Ausgabe machte, den Nachweis zu bringen, daß er von redlichem, deutschem Geblüte und von ehr lichen Eltern entsprossen sei und daß er sich zur konfirmierten Reli gion bekenne. Als Heiratsgut erhielt Georg Decker die Universitäts- Buchhandlung und -Buchdruckerei Johann Schröter in Basel. — Auf Seite 122 des Werkes von vr. Potthast (Neichstagsbibliothekar): »Die Geschichte der Berliner Buchdruckerkunst und die Geschichte des Hauses Decker«**), dem auch die anderen in diesem Artikel erwähnten Angaben entlehnt sind, führt dieser folgendes aus: »In bessere Hände konnte sie nicht gelangen: denn schon im nächstfolgenden Jahre (1634) erhob ihn die dortige Universität nach dem Tode ihres seitherigen Typographen Joh. Jacob Genath, ohne daß er sich darum beworben oder angesucht hätte, bloß auf den Nus seiner Kenntnisse zu ihrem privilegierten Buchdrucker'. Bei der großen Bedeutung *) Der 8. Juni 1635 galt bisher auch als Gründungstag der Firma. S. dazu den letzten Absatz dieses Aufsatzes. **) Es handelt sich hier um ein unvollendetes, sehr wertvolles Werk, gr. 8", 608 Seiten, das nnr noch in 3 Exemplaren (Privatbesitz Hofbuchhändler Bruno Schenck, Berlin) vorhanden ist. und Wichtigkeit jener gelehrten Anstalt zur damaligen Zeit kann es kein vollgültigeres Zeugnis für die Tüchtigkeit Georg Deckers geben«. Als Sohn des Johann Heinrich II. Decker wurde am 12. Februar 1732 Georg Jacob I. geboren, der Gründer der späteren Kgl. Geheimen Qberhofbuchdrnckerei, Berlin, und des heutigen R. v. Decker'schen Verlages, G. Schenck, Berlin, der als Verlags-Abteilung der Kgl. Geheimen Qberhofbuchdrnckerei angegliedert war. — Die Wirksamkeit dieses Sprößlings des Deckerschen Geschlechtes fiel in das friderizianische Zeitalter. Seine Engend- und Lehrjahre ver brachte er in Eolmar bei seinem Onkel Schöpflin. Seine weitere Ausbildung erhielt er bei dem berühmten Bruder Schöpflins, Johann Daniel in Straßburg. Er ließ sich als Student an der Straßburger Universität immatrikulieren. Hier stand ihm die 12 006 Bände zäh lende Bibliothek seines Oheims zur Verfügung. — Bald nach der Übersiedlung nach Berlin lernte Georg Jacob die Tochter des aka demischen Buchdruckers und Buchhändlers Jean Grynäu s, der einem uralten schweizerischen Geschlecht entstammte, kennen, die später seine Gattin wurde. Am 8. Januar 1755 heiratete er Luise Dorothea Grynäus und übernahm am 9. Mai 1755 die Firma Grynäus, die unter der Jnhaberschaft Georg Jacobs bald aufblühte. Hier ent faltete er auch eine große Tätigkeit aus dem Verlagsgebiet und im Verkehr mit sehr namhaften Buchhändlern und Gelehrten. Am 6. April 1757 erwarb Georg Jacob I. das Berliner Bürgerrecht. Der hier zur Verfügung stehende geringe Raum gestattet es nicht, näher auf das einzugehen, was Georg Jacob I. fiir den deutschen Verlagsbuchhandcl, für die deutsche Buchdruckerei und Schriftgießerei- Technik geschaffen hat. Es seien hier nur zwei eigenhändige Briefe*) Friedrichs des Großen an Georg Jacob Decker wieder- gcgcben, die auch von neuem den Beweis erbringen, wie rührend der große König sich um alles das kümmerte, was seinen Staat anging. Zunächst ein Handschreiben vom 22. April 1768: »Das von Ihnen so gut gedruckte Werk ist mir zugegangen. Ich spreche Ihnen meinen Dank aus. Mit Vergnügen sehe ich, daß Sie sich alle Mühe geben, die Buchdruckerkunst in meinen Staaten aus eine Höhe zu bringen, die sie bisher nicht erreicht hatte. Wenn Sie mit Ihren Anstren- *) Im Privatbesitz des Hosbuchhändlers B. Schenck, Berlin. 465
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