Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1935
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- 1935-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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142, 22. Juni 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. rund zweihundert Sortimente, die heute noch ernsthaft um den Vertrieb des wissenschaftlichen Buches bemüht sind und wirtschaft lich schlecht und recht ihr Auskommen haben, Sondermaßnahmen zu ihrem Schutz beanspruchen müßten, wie etwa eine aussterbende Tierart unter besonderen Schutz gestellt oder wie eine ganze Land schaft als Naturschutzgebiet erklärt wird. Das wissenschaftliche Sor timent lebt. Es ist keine Kluft mehr da zwischen Bkcherkäuser und Bücherverkäufer oder zwischen Bücherschreiber und Bücherver käufer. Ein persönliches Band verbindet jeden echten wissenschaft lichen Sortimenter mit seinen Kunden, mögen sic nun gleichzeitig gelehrte Bücher schreiben oder vorerst nur Lernende sein. Für den Dünkel einer vergangenen Zeit ist im neuen Reich kein Platz. Es macht sich auch niemand anheischig, auf Kosten eines anderen lebenswichtigen Standes private Vorteile zu erringen. Ja, die Kunden sind oft erschrocken, wenn man ihnen in ruhiger Form erzählt, welche Umstände es im einzelnen ermöglichen, daß sie noch immer bestimmte Sondecvorteilc genießen. Sie § nehmen natürlich diese Vorteile wahr, wenn sie ihnen mundgerecht dar- gebotcn werden. Aber sic ahnen fast nie, daß das Sortiment still schweigend das Opfer ans der Strecke ist. Und es sollte auch keine Kluft da sein zwischen wissenschaftlichem Verlag und wissenschaftlichem Sortiment. Denn das Heil für beide liegt in der Zusammenarbeit. Aber man hat das Gefühl, daß aus liberalistischer Zeit, wo auch im Buchhandel rücksichtslos das Recht des Stärkeren galt, einige Gepflogenheiten erhalten geblieben sind, welche nur aus Versehen nicht weggeräumt wurden, weil die Führer und Unter führer unserer Kulturpolitik zunächst wichtigere Dinge wegzuräu men hatten. Und der Buchhandel schwieg, weil er warten gelernt hatte und weil auch ihm geistiger Kampf wichtiger war als der Kampf um sein an sich selbstverständliches Recht im wirtschaftlichen Bereich. Es ist noch nicht zu spät zu einer Neuordnung auch auf diesem Gebiet der Kulturwirtschast. Wenn nur eines klar ist: daß auch das Sortiment und speziell das wissenschaftliche Sortiment ein lebens wichtiger Bestandteil unserer Volksgemeinschaft und Volkswirt schaft ist, dann ist es ebenso klar, daß die Wünsche, die ich jetzt ganz bescheiden formulieren möchte, in Erfüllung gehen müssen. Denn wir fordern nichts Unmögliches, wir wollen keine über stürzten Maßnahmen, wir haben nur den einen Wunsch, daß die bestehenden Verhältnisse sachlich geprüft werden. Und dann wird es im Sinne der einfachsten Voraussetzungen von Treu und Glau ben eine Selbstverständlichkeit sein, daß hier Abhilfe geschaffen wird. Die vier empfindlichen Stellen im Berufsleben sind für den wissenschaftlichen Sortimenter der Paragraph 11 und der Para graph 12 der buchhändlerischen Verkaussordnung, der Para graph 26 des Berlagsgesetzes und schließlich die Gepflogenheit bestimmter wissenschaftlicher Berlage, ihre Autoren zum Netto preis zu beliefern, eine Gepflogenheit, für welche weder aus der Verkaussordnung noch aus dem Verlagsgesetz auch nur die Spur einer Rechtsgrundlage abzuleiten ist. Ich will nun diese vier empfindlichen Stellen so objektiv wie nur möglich darstcllen und will, obwohl ich als wissenschaftlicher Sortimenter an diesen vier Stellen besonders empfindlich bin, die Wünsche des wissenschaft lichen Sortiments so formulieren, wie sic meines Erachtens den Lebensinteressen aller beteiligten Stellen, der Autoren, Bücher- käuser, Verleger und Sortimenter, am meisten gerecht werden, ohne, wie das früher üblich war, zu einein faulen Kompromiß auf der Grundlage des Rechts des Stärksten zu führen. Denn nur Wünsche, die über den privaten Egoismus hinausgehen, sind im nationalsozialistischen Zusammenspiel der Wirtschaft erfüllbar, und nur erfüllbare Wünsche sind wünschenswert. Wenn ich im Verlauf meiner Ausführungen Einzelbeispiele ansühre, wie sie mir in der Praxis der letzten Zeit begegnet sind, dann geht es mir an dieser Stelle nicht um die Bereinigung dieser Einzel- fälle, sondern diese Einzelfälle sollen nur beitragen zur Verdeut lichung der grundsätzlichen Zusammenhänge. Ich bitte, auch in einer etwaigen Diskussion hierauf Rücksicht zu nehmen. Zunächst behandele ich also den Paragraph l l der Verkaufs ordnung mit der Überschrift Vorzugspreis bei Beteili ge gung von Behörden und Vereinen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Fassung dieses Paragraphen in der jetzt gültigen Form vom 4. Juli 1833 einen erheblichen Fortschritt gegenüber den früheren Fassungen darstellt. Es ist in der neuen Fassung eindeutig gesagt, daß der Sortimenter in die Lage ver setzt werden muß, die Lieferung zu dem gleichen Vorzugspreis auszufllhren wie der Verleger. Er hat Anspruch auf mindestens zwei Drittel des auf den vollen Ladenpreis gewährten Rabattes. Die Tatsache, daß Vorzugspreise bestehen, darf nicht mehr geheim gehalten werden, und in den vom Verlag abgeschlossenen Ver trägen muß ausdrücklich auf die Bezugsmöglichkeit durch das Sortiment hingewiesen werden. Trotzdem werden die meisten der unter den Paragraphen ll fallenden Lieferungen noch direkt von den Verlagen oder deren Versandsortimenten erledigt werden, weil das Publikum nun ein mal daran gewöhnt ist, Borzugsbestellungen direkt aufzugeben und weil das Sortiment in seiner Gesamtheit viel zu wenig für Auf klärung gesorgt hat über die Möglichkeiten, die ihm die Ziffer 4 des Paragraphen 11 gewährt. Meine Berussgenossen, ich bitte Sie dringend, machen Sie von der Möglichkeit der Ziffer 4 des Para graphen ll so oft wie möglich Gebrauch, auch wenn es Ihnen viel leicht weh tut, mit zwei Dritteln von 38°/« oder gar mit zwei Dritteln von 25"/», also faktisch mit 28"/- oder gar nur mit 16?l°/« Rabatt arbeiten zu müssen, wo ihre durchschnittlichen Unkosten zwischen 25 und 38°/° des Umsatzes liegen werden. Ich sagte es schon einmal, unsere Rettung als Sortimenter hängt nicht von den Rabatten ab, sondern vom Umsatz. Da es fixe Unkosten gibt, können die Unkosten nicht allgemein in ein prozentuales Ver hältnis zum Umsätze gebracht werden, und die durchschnittlichen Unkosten, auch wenn sie vielleicht 38°/» betragen, vermögen durch einige größere Verkäufe, an denen wir vielleicht nur 28°/° Brutto gewinn haben, direkt heruntergedrückt werden. Es ist hier nicht der Ort, auf derartige Rechenkunststücke einzugchcn. Man erlebt mit der Proportionsrcchnung immer wieder Überraschungen. Ich empfehle Ihnen auch nicht so sehr aus diesem Grunde die recht häufige Ausnutzung der Ziffer 4 des Paragraphen 11, sondern weil ich darin die einzige Möglichkeit sehe, dem Verlag, den es angcht, die Freude an Vorzugspreisen überhaupt zu verderben. Es wird in vielen Fällen so sein, daß ein Verlag von seinen Autoren oder von Verbänden, die an bestimmten Verlagswerken besonders interessiert sind, zur Einräumung von Vorzugspreisen gedrängt worden ist. Ob gedrängt oder nicht gedrängt: er schnitt gut dabei ab, wenn er den Privatkunden 20°/° Rabatt gewährte und sich dabei noch beliebt machte, anstatt dem Sortiment 25 oder 30°/° und Partie 11/10 einzuräumen. Zwei Drittel des auf den vollen Ladenpreis gewährten Rabattes noch vom Vorzugspreis herunter verändern das Bild, und das veränderte Bild möchte in Zukunft manchem Verlag den Rücken stärken, wenn er um die Gewährung von Vorzugspreisen bestürmt wird. Jedenfalls können wir Sortimenter mit der Ziffer 4 des Paragraphen ll ganz anders arbeiten, als es heute geschieht, und auf diese Möglichkeit wollte ich Ihre Aufmerksamkeit lenken. Grundsätzlich liegen natürlich alle Vorzugspreise nach Para graph ll der Verkaufsordnung außerhalb der Interessen des Sor timents. Zudem gibt es auch Vorzugspreise, die in Wirklichkeit gar keine Vorzugspreise sind, sondern Potemkinschs Dörfer mit dem doppelten Zweck, einerseits die Interessentenkreise durch ver meintliche Vorteile zu einem schnelleren Kausentschluß zu drängen, andererseits das Sortiment auszuschalten oder doch seinen Rabatt zu kürzen. Das jmd solche Vorzugspreise, die überhaupt an die Stelle des Ladenpreises getreten sind, weil einfach jeder Inter essent Anspruch auf den Vorzugspreis hat. Als markantestes Bei spiel der völligen Ausschaltung des Sortiments führe ich den Bücherbezug der Mathematiker an. Die Mathematiker beziehen alles direkt von den betreffenden Verlegern mit 20°/» Ermäßigung und brauchen zu diesem Zweck nur Mitglied der Deutschen Mathe matiker-Vereinigung zu werden. Der Mitglicderbeitrag beträgt 5 RM im Jahr und kann bedürftigen Studenten ganz erlassen werden. Auch Juristen und andere Leute werden unbesehen als Mitglieder ausgenommen, wie ich durch eine interessante Stich probe vor etwa drei Jahren feststellte. Die beteiligten Verleger aber schrieben mir damals einer nach dem andern, sie hätten die-
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