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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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>5 143, 22. Juni 1S35. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Neuordnung der Pflichtexemplare in der Tschechoslowakei Aus Prag wirö berichtet: Dieser Tage erschienen in der Tschechoslowakischen Sammlung der Gesetze und Verordnungen zwei Regierungsverordnungen nach dem Ermächtigungsgesetz, Lurch welche die Frage der »Pflichtexem plare« von Büchern und Zeitschriften einer Neuregelung unterzogen wird. Die Ablieferungspflicht bezieht sich auf Druckschriften, die in der Tschechoslowakei gedruckt oder herausgegeben wurden, des weiteren auf Druckschriften (nicht Zeitschriften), die zwar im Ausland ge druckt und herausgegeben werden, deren Verleger oder dlutor jedoch seinen Sitz oder Wohnort in der Tschechoslowakei hat. Der Abliefe rungspflicht unterliegen jedoch nicht Druckschriften, die ausschließlich gesellschaftlichen oder Handelsbedürfnissen dienen, des weiteren Druck schriften, die für die Wahlen bestimmt sind, durch Hektographen oder ähnliche Maschinen hergestellt werden, Wertpapiere und Marken aller Art, schließlich Druckschriften, welche von den gesetzgebenden Körper schaften und den Staatsbehörden in ihrem Wirkungsbereiche heraus gegeben werden. Die Pflicht, ein Exemplar jeder Druckschrift abzu liefern, muß gegenüber nachfolgenden Instituten beziehungsweise Be hörden erfüllt werden: 1. Die Bibliothek der Nationalversammlung, 2. Das Präsidium des Ministerrates, 3. Das Innenministerium, 4. Die National- und Universitätsbibliothek (bisher Öffentliche und Universitätsbibliothek) in Prag, die Landes- und Universitätsbiblio thek in Brünn und die Bibliothek der Comenius-Universität in Preß- burg. (Den unter 4. angeführten muß ein Pflichtexemplar der im Lande ihres Sitzes erschienenen Druckschriften, der Prcßburger auch jene aus Karpathorußland übergeben werden.) 5. Die Landesämter, denen gleichfalls je ein Pflichtexemplar der Zeitschriften übergeben werden muß, die in ihrem Lande erschienen sind. Auf Pflichtexemplare von unverkäuflichen Druckschriften, welche in einer Auflage herausgegcben werden, die INO Exemplare nicht übersteigt, besitzen die Behörden und Büchereien, mit Ausnahme der National- und Universitätsbibliothek in Prag keinen Anspruch. Alle drei Universitätsbibliotheken sowie noch einige andere Büchereien haben weiter das Recht, Druckschriften aus einem anderen Landes teile für die Hälfte des Ladenpreises anzufordern. Betriebsausflug Der Betriebsausflug, zu dem die Betriebsführung der Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, eingeladen hatte, führte am 1. Juni rund 4NO Angehörige der Gefolgschaft iin Sonderzug nach der Schillerstadt Marbach. Aus der Freitreppe vor dem Denkmal lei'ete den Tag eine Feier ein, die unserem großen Dichter Friedrich Schiller gewidmet war. Der Bürgermeister von Marbach sprach herz liche Begrüßungsworte. Geheimrat Professor vr. von Güntter sprach von den alten Beziehungen der Union zum Werk Schillers, ist doch die heutige Druckerei der Union mit hervorgegangen aus der alten Eotta'schen, und gab einen Überblick über die Einteilung des Schiller museums, das von den Betriebsangehörigen besichtigt wurde. Nach dem Aufenthalt in Marbach erfolgte die Wciterwanderung nach Lud wigsburg. Beim Mittagessen hielt der Betriebsführer eine kurze Be grüßungsansprache und gedachte auch des Mannes, der in hartem Kampf die Erneuerung Deutschlands vollzog und unter dessen Zeichen der schöne Gedanke der Arbeitskameradschaft stehe. Im Anschluß an die Worte vr. Becks dankte der Betriebszellenobmann Schund im Namen der Gefolgschaft für die schönen Stunden, die die Betriebs führung bereitet hat. Humoristische Vorträge, Chorgesänge, Tanz usw. füllten die Zeit bis zur Rückkehr aus. Achtung, Bücherschwindlerin! In Darmstadtist eine Schwindlerin aufgetreten und hat aus sechs Buchhandlungen Bücher entwendet oder unter Angabe falscher Anschriften in Rechnung mitgenommen. Sie ist etwa 38 Jahre alt, IW em groß, dunkles Haar, dunkel gekleidet. Sie läßt sich Bücher verschiedenster Art vorlegen, bestellt auch dazu und nennt dann eine anscheinend aus dem Adreßbuch entnommene Anschrift, an die die Bücher geschickt werden sollen, läßt auch Bücher an vermutlich fin gierte Anschriften nach auswärts senden. Verkehrsnachrichten Devisenvcrkehr Chile. Am 22. Mai 1035 veröffentlichte die chilenische Centralbank im »Llercurio«, Santiago, eine Anzeige, in der sie auffordert, den Gegen wert der für Deutschland eingefrorenen und angemelüeten Beträge in chilenischen Pesos bis zur Höhe von RM 10 000.— bei der Central bank zu hinterlegen. Die Einzahlungen müssen bis zum 30. Ju.ni 1935 erfolgen. Der Umrechnungskurs ist laut Vertrag vom 26. De zember 1934 festgesetzt, und zwar 1 Peso — RM 0.2528. Finnland. Bei der Einfuhr von deutschen Waren in Finnland, die vom finnischen Importeur auf Kredit gekauft werden oder in Konsignation nach Finnland gegeben werden, schreibt bekanntlich die finnische Zoll verwaltung vor, Laß eine Abschrift der Rechnung vom finnischen Im porteur vorzulegen ist mit der Verpflichtung, diese Waren inner halb der auf der Faktura angegebenen Zeit nur über Verrechnungs konto bei einer finnischen Bank einzuzahlen. Die finnischen Zoll behörden erkennen entgegenkommenderweise im allgemeinen jetzt die auf den Fakturen angegebenen Zahlungstermine an und verlängern auch diese, wenn sich z. B. bei Konsignationswaren herk"'sstellt, daß der ursprünglich angegebene Zahlungstermin nicht eingehalten werden kann, da die betreffende Konsignationsware am Verfalltag vielleicht noch nicht oder nur zum Teil verkauft ist. Befindet sich auf der vom finnischen Importeur eingereichten Rechnungsabschrift kein Zahlungs termin, so verlangt die finnische Zollverwaltung von dem Importeur eine Erklärung, die betreffende Ware spätestens innerhalb von neunzig Tagen zu zahlen. Den deutschen nach Finnland ausführenden Firmen ist daher zu empfehlen, grundsätzlich den finnischen Importeuren zur Vereinfachung der Schreib arbeit eine Zweitschrift der Faktur zu senden und auf dieser stets einen Zahlungstermin anzu geben. Selbstverständlich behält sich die finnische Zollverwaltung vor, ungewöhnlich lange Zahlungstermine nachzuprüfen. Rumänien. Die rumänische Regierung hat die angekündigte Einfuhrabgabe mit Wirkung vom 12. Juni 1936 auf 44°/o des Rechnungsbetrages festgesetzt, wodurch die nach Rumänien eingeführten Gegenstände des deutschen Buchhandels weiter verteuert würden. Der Börsenverein hat sofort die notwendigen Anträge gestellt. Briefporto nach Ungarn Ans Budapest wird uns geschrieben, daß dort säst täglich un richtig frankierte Briespost eingeht: einfache Briefe find anstatt mit Lü Pst mit LS Pst freigemacht, Postkarten anstatt mit IN Pf, mit IS Pf, Es ließe sich also mancher Groschen für Porto sparen, wenn dle Ge bührensätze beachtet würden, Personalnachrichten Am 2. Juni starb in Koblenz der Buchhändler Georg Wolfrum im 76. Lebensjahr. Im Jahre 1882 gründete er in Germersheim a. Rh. eine Papierhandlung, der er später eine Buch handlung angliederte. 1933 gab er sein Geschäft auf und verbrachte die letzten Jahre seines arbeitsreichen Lebens bei seinem Sohn in Koblenz. Am 16. Juni starb im Alter von 62 Jahren Herr Clemens Büttner in Leipzig. Er war ein berufskundiger Mitarbeiter und Expeditionsleiter der Firma F. E. Fischer in Leipzig, der er vierzig Jahre lang treu und pflichtbewußt gedient hat. Seine Mit arbeiter verlieren in ihm einen vorbildlichen und hilfsbereiten Be rufskameraden. Seit Jahrzehnten war er ein treues und förderndes Mitglied des Buchhandlungs-Gehilfen-Vereins zu Leipzig. Sprechsaal Aufkleben der Rechnungen Bei vielen über Leipzig gehenden Paketen, besonders bei denen mit Musikalien, wird immer noch wie von alters her die Rechnung auf das Einschlag-Papier oder Pappe mit Leim aufgeklebt. Solch aus geklebte Rechnungen verursachen beim Loslösen viel Arbeit und Ver druß. Trotz aller Vorsicht ist schließlich meistens die Rechnung zer fetzt. Wenn der Verpacker solche Pakete zu öffnen hätte, würde er schon längst um Abhilfe gejammert haben. Einige wenige Verpacker verwenden gummierte Papierstreifen, womit die Rechnung an zwei Seiten auf der Pappe befestigt wird. Diese Neuerung müßte allgemein eingeführt werden. Neustadt a. d. Haardt. Erwin Stilgenbauer. Verlag: Der Börscnverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. - Anschrift der Schristlcitung u. Expedition: Leipzig 6 1. Gerichtsweg Postschluß, fach 274/75. — Druck: Ernst Hedrich Nachs., Leipzig 6 l, Hospitalstraßc llrr—18. — DA. 3564/V. Davon 6969 d. mit Angebotcne und Gesuchte Bücher. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 6 gültig! 512
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