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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-03-14
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360314
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193603147
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360314
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Börsenblatt für den Terrtschen B-nchhanixrl Handel, von Bibliotheken uni, Wissenschaftlern aller Fakultäten ausgesprochen worden sind. Die Angabe des Erscheinungsjahres ist für alle bibliographischen Arbeiten der Bibliotheken und des Buchhandels wie für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und der Facharbeit notwendig. Diese Notwendigkeit erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Gebiete des wissenschaftlichen Buches und Fachbuches, für die bisher die Nennung des Erscheinungsjahres fast durchweg bereits üblich war, sondern auch auf alle anderen Gebiete des Buch- und Schristenvcrlagcs. Infolge der Bevor zugung von Neuigkeiten des schöngeistigen Verlags durch das breitere Publikum sicht die Empfehlung vor, daß in all den Fäl len, wo die Nennung des Erscheinungsjahres auf dem Titelblatt nicht wünschenswert erscheint, die Angabe auf der Rückseite des Jnnentitels im Druckvermerk erfolgt. Dies gilt auch sür Schul bücher, Jugendschristen und Bilderbücher. Im wissenschaftlichen Buch- und Schriftenverlag ist die Fadenheftung fast restlos Selbstverständlichkeit. Nicht einheitlich angewandt wird sie mit Rücksicht auf die besondere Preislage und aus technischen Gründen im Verlag billiger Fachiperke und Unter haltungsschriften sowie bei billigen Romanen und Broschüren mit Massenverbreitung. Es wird erwartet, daß da, wo es möglich erscheint, bei Werken überzeitlichen Charakters, Nachschlagewerken und wissenschaftlichen Werken die Fadenheftung statt etwaiger bis heriger Drahtheftung vorgenommen wird. Die Entscheidung sei jeweils der gewissenhaften Prüfung des Verlegers überlassen. Prüfung der Adreßbuch- und Kalenderliteratur Bekanntmachung der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schuhe des NS-Schrifttums für die Prüfung der Adreßbuch- und Kalenderliteratur und die Zusammenarbeit mit der beim Reichsverband des Adreß- und Anzeigen- buchverlagsgcwerbes eingerichteten Beratungsstelle für das Anzeigenbuchwesen 1. Bei der Bearbeitung der Kalenderliteratur des Jahres 1836 zeigt sich, daß die Verleger den gesamten Umbruch der ein zelnen Kalender bei der Parteiamtlichen Prüfungskommission ein- rcichen. Da es sich hierbei zum großen Teil auch um Beiträge handelt, die rein erzählender und schildernder Art sind, würde eine Bearbeitung dieses Materials zu einer unnötigen Belastung der Parteiamtlichen Prüfungskommission führen. Andererseits ist es aber dringend erwünscht, daß gerade der unterhaltende Teil in den Kalenderwerken in einwandfreier Weise ausgestaltet wird. Daher ist die in der 9. und 10. Bekanntmachung des Leiters des Rcichsvcrbandes des Adreß- und Anzeigenbuchverlagsgewerbcs angeführte Vereinbarung getroffen worden. Es steht den Verlegern von Kalenderwerken, die dem Reichs verband nicht angehören, frei, die dort eingerichtete Beratungs stelle zu benutzen. Ich weise in diesem Zusammenhang nochmals auf meine Anordnung vom ll. Juli 1935 betr. Kalrndcrliteratur (Börsenblatt Nr. 162) hin. 2. Es mehren sich in der letzten Zeit auch die Fälle, daß in der Adreßbuchliteratur in unzutreffender und unrichtiger Weise über Politische Einrichtungen der Partei und der ihr angeschlos senen Gliederungen und der von ihr betreuten Verbände berichtet wird. Durch eine solche falsche Berichterstattung entstehen mit unter erhebliche Mißstände und unliebsame Auswirkungen. Ich verweise daher nochmals aus die geltenden Bestimmungen, nach denemMitteilungcn und Organisationspläne u. a., die die Partei und die ihr angeschlossenen Gliederungen und von ihr betreuten Verbände betreffen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Parteiamtliche Prüfungskommission gebracht werden dürfen. Den Reichsverband des Adreß- und Anzeigcnbuchvcrlagsgewerbes habe ich in diesem Zusammenhang angewiesen, sür eine einheitliche Durchführung und Handhabung der mit diesen Bestimmungen zu sammenhängenden Fragen in, Rahmen seines Zusländigkeits- bereiches Vorsorge zu treffen. Berlin, den 12. März 1936. Der Vorsitzende der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums I. B.: Hederi ch. «kW» de» wert dis fochd»ch»eschends o» Lehrt!»» und fooaardetter El»« k>db»S»a» stöbe» Sie a»s Sette -?ö »es Sürfeebliittes v. Z. ds. zelieo öle bas »toll Im öckumlensler »»« »ede» öle es dem Muser i»derech»et mlt. Sr wird sich d»»tlbar »» Sr» zavordomwende» Such- häudter erlnoero. der Ihm dl« öoroe »m e!»e» paffende» öliwsprach »d»e»omme» h»t. So werde« öle dllll» »nd wlrdsow. d», stilcki dostet i p>». - m>°«est,d»»hme io sin» Verlag -es Sörseuverelns Ser Deutschen SuchlMüler zu Leipzig 238
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