MMMMtllDelMm VüällulM Nr. 63 (R. 32) Leipzig, Sonnabend den 14. März 1938 1Ü3. Jahrgang Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Kundenwerbung für Zeitschriften Aus einigen beim Börsenverein vorliegenden Beschwerden geht hervor, daß Zeitschristenbezieher vom Buchhandel zur Aufgabe des unmittelbaren Bezuges vom Verlag und zur Bestellung der betreffenden Zeit schrift durch den Buchhandel veranlaßt werden. Es ist vorgekommen, daß Werber, die vorübergehend in Buchhandlungen beschäftigt waren, den Zeitschriftenbeziehern unter falschen Behauptungen einzureden ver suchten, der Bezug der Zeitschriften müsse durch den Buchhandel erfolgen. Ich weise auf § 6 6 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung hin, der ausdrücklich besagt, daß es unzu lässig ist, Bezieher einer Zeitschrift zur Abbestellung beim bisherigen Lieferanten aufzufordern, um die Zeit schriftenabonnements auf sich überzuleiten. Ich mache außerdem darauf aufmerksam, daß nach der Anordnung des Präsidenten der Reichspresse kammer vom 31. Januar 1935 die Werbung für den Zeitschriftenbezug nur durch Werber erfolgen darf, die von ihren Auftraggebern fest angestellt sind und den Ausweis der Reichspressekammer besitzen. Ich erwarte, daß es nur meines heutigen Hinweises bedarf, um für die Zukunft unzulässige Werbe maßnahmen auszuschließen. Leipzig, den 9. März 1936 Baur, Vorsteher Gau Groß-Berlin im Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V Erste Versammlung der Berliner Mitglieder der Fachschaft Handel Am Donnerstag, dem 2. April 1936, 20 tlhr (pünktlich), findet im Flugverband-Haus, Berlin W 35, Blumeshos 17, Ecks Schönoberger User, zum ersten Male eine Versammlung der Ber liner Mitglieder der Fachschaft Handel statt. Sämtliche Mitglie der der Fachgruppen: Sortiment, Antiquariat, Export, Reise- und Versandbuchhandel, Lehrmittelhandel sind eingcla-den, und wir erwarten in Anbetracht der Wichtigkeit der Borträge vollzähliges Erscheinen. In dringenden Fällen können als Vertreter der Be triebsinhaber leitende Angestellte an der Versammlung teilnehmen. Tagesordnung: Einführungsworte: Gausachschaftsberater Paul Weber, vr. Albert Heß, Leipzig: «Die neue buchhändlerische Verkaufs und Verkehrsordnung-. Albert Diederich, Dresden: »Das Vertragswert des Börsen vereins mit der Stadt Berlin, Bibliotheksabkommen des Börsenvereins und Behördenrabatte.- St. Reichsfachschastsleiter der Reichsfachschaft Deutscher Werbe fachleute Richard Künzler: -»Werbung in kulturvermitielnden Berufen-. Schlußworte: Gauobmann Gustav Langenscheidt. Im Anschluß an die Versammlung findet ein -kameradschaft liches Beisammensein in den Räumen des Flugverband- Hauses statt. Berlin, den 9. März 1936. GustavLangenscheidt, Paul Weber, Gauobmann. Gausachschaftsberater. Angabe des Erscheinungsjahres und Originaltitels — Fadenheftung Der Leiter der Fachschaft Verlag im Bund Reichsdeutscher 2. Buchhändler gibt unterm 2. März 1936 bekannt: Auf Wunsch der Reichsschrifttumskammer werden für die Mitglieder der Fachschaft Verlag folgende Punkte dringend der Beachtung empfohlen: 1. Jede Druckschrift soll -die Angabe -des Erscheinungsjahres enthalten. Wenn diese Angabe aus besonderen Gründen auf dem Titelblatt nicht empfehlenswert ist, soll sie im Copy right- oder Druckvermerk auf der Rückseite des Titels erscheinen. Jede Übersetzung aus einer Fremdsprache soll auf >dem Titel blatt oder dessen Rückseite die Angabe des Originaltitels enthalten. Für alle Werke überzeitlichen Charakters, Nachschlagewerke und wissenschaftliche Werke soll nach Möglichkeit Faden heftung verwendet werden. Dazu wird noch folgende Erläuterung gegeben: Diese Empfehlung der Fachschast Verlag berücksichtigt die Wünsche, die immer wieder, besonders vom vertreibenden Buch- 237