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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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ist, 18, Juli 193S. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f, d. Dtsck», Buchhandel. ist, indem man solche Berechtigungen an Individuen ertheilt hat, ohne im geringsten nach ihrer Moralität zu fragen. Dadurch haben die Negierungen selbst dem Buchhandel den empfindlichsten Schaden zu- gcfiigl und die Achtbarkeit dieses Geschäfts sehr hcrabgebracht. Nur moralisch-sittlichen Männern von Besonnenheit und Nuhe sollte eine Negierung Concessionen ertheilen, nicht aber einem Jeden, der einige Tausend Thaler aufzuweisen hat, er sei gelernter Buchhändler oder nicht.« »Fürsten und Vorsteher von Bibliotheken schaden den Buchhand lungen ihres eigenen Landes häufig dadurch sehr empfindlich, daß sie ausländische Bücher direct aus dein Auslande, nicht aber durch die Landesbuchhandlungen beziehen, die sie ihnen doch — mit wenigen Ausnahmen — zu denselben Preisen liefern könnten. — Dadurch wird dem Ausländer derjenige Gewinn zugewendel, den er der Landesbuch handlung hätte abgcben müssen, und dieser wird er dagegen ohne Zweck und Nutzen entzogen.« »Französischer Buchhandel.« — »Aus Paris wird vom 16. Febr. geschrieben: Ter Buchhandel ist im elendsten Zustande', die Magazine und Encyklopädien, Reisen um die Welt und Klassiker zu 2 Sous die Lieferung verschlingen alles. Was sich nicht in unendlich kleine Fraktionen abtheilen und für Kinder und Müßiggänger (warum nicht auch fürs Volk'?) zubereiten und mit Holzschnitten versehen läßt, findet keinen Trucker: selbst dieser Bücherstaub fängt an den Markt zu überfüllen, nnd nur wer etwas noch Kleineres, Seichteres (?), Un nützeres und Leichteres erfinden kann, wird Glück machen.« »Da der Gegenstände, welche in nächster Ostermeß-Conferenz be- rathen werden sollen, zu viele und zu wichtige sind, und die Zeit einer Konferenz zu kurz ist, so erlaubt sich ein Börsenmitglied die Anfrage 1. ) ob nicht die gewöhnliche Ablegung der Jahresrechnung in der Conserenz ganz unterbleiben könne, da die Verwaltung unseres Fonds in guten Händen ist; und 2. ) ob nicht mehrere Conferenzen für die Ostermesse bestimmt wer den sollen, da unmöglich in Einer dreistündigen das, was Noth tut, besprochen werden kann. Von der Bereitwilligkeit unseres mackeren Hrn. Vorstehers fest überzeugt, glaube ich eben so gewiß aus dem Herzen aller derer ge sprochen zu haben, die gern einige Zeit dem allgemeinen Besten opfern.« » »Folgendes Verbot erging vom Rathe der Stadt Leipzig an die hiesigen Buchhandlungen und Leihbibliotheken.« — »Es ist zur Kennt nis des königlichen hohen Ministerium des Innern gekommen, daß dem Generale vom 26. October 1790 zuwider, Buchhändler und Bücher verleiher Bücher zum Verkauf und Verleihen durch Boten umher senden, dadurch aber, und vornehmlich durch die sogenannten wandern den Leihbibliotheken, den minder gebildeten Volksclassen und der Jugend sittenverderbende Schriften zugefllhrt werden. Es wird daher, in Folge uns zugegangener Verordnung der königlichen hohen Kreis- direction, hier sämtlichen hiesigen Herren Buchhändlern das Umher- senden von Büchern zum Verkauf oder zum Verleihen durch Boten bei Vermeidung der Confiscation der Bücher und 20 gl. Strafe für jeden Contraventionsfall hierdurch verboten. Dabei wird zugleich bekannt gemacht, daß, wenn von auswärtigen Buchhändlern und Bücherver leihern in nurerwähnter Absicht abgeschickte Boten in hiesiger Stadt betroffen werden sollten, diese sofort verhaftet und nebst den bei ihnen gefundenen Büchern an die Ortsobrigkeit der sie entsendenden Buch händler oder Büchervcrleiher werden abgeliefert werden. Leipzig, den 27. October 1835. Der Rath der Stadt Leipzig.« »In einem Circulare einer Handlung, welche erst seit ungefähr einem Jahre in einer kleinen Provinzstadt besteht, datirt v. 1. August 1836, zeigt dieselbe dem gesammten buchhändlerischen Publicum an, daß sie einem Individuum, welches seit geraumer Zeit in ihrem Ge schäfte mit Umsicht gearbeitet habe, die Procura ertheilte und man von dessen Unterschrift Vormerkung nehmen sollte. Nun kann, so son derbar es auch in einem kleinen erst begründeten Geschäfte aussieht, wenn man Prokuristen creirt, die eigentlich nur entweder durch Über häufung von Geschäften, die der Principal nicht mehr übersehen kann, oder durch gerichtliche Veranlassungen entstehen können, wohl dagegen Niemand etwas sagen, da es eine freiwillige Handlung ist, die jedem selbständigen Manne zusteht. Allein wenn nun gedachtes Individuum geraume Zeit in dem Geschäfte gearbeitet haben soll, so möchte man wohl fragen, welchen Zeitmesser der Circular-Aussteller für diesen 590 Ausdruck anwendel? Und endlich soll die löbl. Buchhändlerschast von des Herrn Prokuristen Unterschrift Vormerkung nehmen - aber das Circular ist ja nicht unterschrieben, sondern die Unterschrift litho- graphirl wie der übrige Text des Eirculars — das ist jedenfalls eine große Sünde gegen alle kaufmännische Ordnung und Gebräuche. Wollen nun die Herren Buchhändler, was gar nichts schaden kann, sich solcher Ordnung gern befleißigen, so sollten sie sich aber doch wenigstens vorher unterrichten, was dazu erforderlich ist.« »L e h r l i n g s g e s u ch.« — »Ein mit den nöthigen Vorkennt- nissen ausgerüsteter junger Mensch kann bei mir sogleich oder zu Ostern d. I. als Lehrling ein Unterkommen finden. Mit Anträgen von jungen Leuten, welche die zu unserm Geschäft nöthigen Vorkenntnisse nicht haben, wolle man mich aber verschonen. Die Bedingungen werde ich auf Verlangen mittheilen. Eisleben, im Januar 1835. Georg Reichardt.« »Anerbieten.« — »Ein junger thätiger Mann, welcher ge raume Zeit im Merkantilischen, so wie die letztvergangenen nenn Jahre in Buchhandlungen arbeitete und die in diesem Fache erforder lichen Fertigkeiten sich erwarb, auch hinsichtlich der Truckereigeschäfte Gelegenheit fand, manche Vortheile zu gewinnen, um hin und wieder einem Principale nützlich zu werden, sucht eine baldige Anstellung in Leipzig. Offerten mit L. bittet man an Herrn Carl Andräe in Leipzig gelangen zu lassen.« »Zum U s a n c e n c o d e x.« — »Unser deutscher, mit unsäglichen Mühen und Betriebskosten belasteter Buchhandel kränkelt an vielen Unbehaglichkeiten und Gebrechen. Mehr oder minder ist jedoch kein sonstiges Gewerbe befreit davon, fast allen aber stehen Aushülfen und Ersatzmittel zu Gebote, worüber der Buchhändler, behindert durch die Eigcnthümlichkeit seines Gewerbes, nicht zu verfügen vermag. Meine Erfahrung bezeichnet mir 4 Haupt-Capitel, welche in verschiedenen Unterabtheilungen, mehr oder minder, auf unseren Buchhandel nach theilig einwirken. Sie heißen: I. Nachdruck. II. Überzahl von buchhändlcrischen Etablissements junger Männer ohne gründliche Kenntniß des Geschäfts, ohne Erfahrung und Localkunde. III. Irrige oder unzureichende Kenntniß der Eigenthümlichkeiten, und mangelhafte Gesetzgebung in vielen deutschen Staaten, unse ren Buchhandel betreffend. IV. Ermangelung eines festen kaufmännischen Systems im Credit- geben, und einer Norm für die Zeit des Abrechnens und der Zahlung.« »Über Herabsetzung der B ü ch e r p r e i s e.« — »Seit einiger Zeit ist es üblich geworden, daß Buchhändler und Antiguare in öffentlichen Blättern nicht blos alte oder bei den Verlegern fehlende Bücher, sondern auch solche, welche noch gangbar und bei den Ver legern zu finden sind, zu ermäßigten Preisen sowohl suchen als aus bieten. Es fragt sich nun, ob ein solches Verfahren überhaupt wohl Billigung verdient, indem dadurch der rechtmäßige Verleger im Ver trieb seiner Verlagsartikel und zwar durch Vermittlung seiner Col- legen zu Gunsten der Bücherkäufer gehemmt wird? Fch glaube, daß dies Niemand bejahen wird. Ein besonderer Übelstand ist noch dies, daß solcher Verkehr gemeinhin theure und seltener gesuchte Bücher trifft, welche, vielleicht mit großem Kostenaufwand erzeugt, erst durch all- mäligen und mäßigen Absatz solchen zu decken vermögen. Schlimmer aber ist es noch, daß Bücherkäufer, wenn sie einmal durch solche ungebührliche Vergünstigungen verwöhnt sind, späterhin die Erwer bung neuer Werke verschmähen, und lieber den Zeitpunkt werden ab- warien wollen, wo ihnen diese zu ermäßigten Bedingungen geliefert werden können. In keinem Fall sollten, meiner Meinung nach, öffent liche Blätter, die den Interessen des Buchhandels gewidmet sind, durch Aufnahme solcher Anzeigen zur offenbaren Kränkung derselben in Mitwirkung treten. Berlin, 22. August 1835 G. Reimer.« »Z i n kp l a t t e n - D r u ck e r e i.« »Die Herren Ehapman u. Comp, in London haben eine neue Art von Druckerei angelegt, welche eine gefährliche Nebenbuhlerin der Lithographie zu werden droht. Tie Drucke, welche von Angenzeugen geprüft worden, haben Kraft und Schärfe, erfordern nicht die große Mühe der Steinzeichnung und wer den auf Platten gemacht, die kaum eine Linie dick sind. Das Patent der genannten Herren erstreckt sich außerdem auf die Anfertigung eines
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