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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1935
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- Deutsch
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ISO, 13. Juli 1S3S. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn. Buchhandel. Württemberg Zur Prüfung meldeten sich in diesem Jahr 35 Lehrlinge, und zwar 23 aus Stuttgart und 12 aus dem übrigen Württemberg. Davon mußte einer zurückgewiesen werden, der erst 1936 auslernt. In diesem Jahr war die Prüfung für Lehrlinge aus dem Verlag zum erstenmal Pflicht. Es meldeten sich sechs Lehrlinge: vier aus Stutt gart und zwei von auswärts. Der Prüfungsausschuß setzte sich aus neun Herren zusammen, und zwar vom Württembergischen Buch händlerverein die Herren Weitbrecht, Mefserschmidt und Huber als Sortimenter und Herr Gundert als Verleger, von der Angestellten schaft die Herren Hellstern, Ebert und Schlüter fürs Sortiment und die Herren Schweyer und Kadach für den Verlag. Die schriftlichen Arbeiten sind alle, bis auf wenig« Ausnahmen, als gut zu bezeichnen. Besonders die literarische Ausgabe (Was lasen Sie im letzten Jahr?) ist gut und ohne viel Phrasen behandelt worden. Für den Verlag wurde eine technische Aufgabe und ein« über Werbung gestellt. Die technische Ausgabe ist fast überall gewählt worden, und wahrscheinlich wurde die Weisheit dafür aus Fach büchern mehr oder weniger abgeschrieben. Im nächsten Jahr müssen also Themen vorgeschlagen werden, wo dieses vermieden wird. Die mündliche Prüfung wurde an einem Sonntag für Stutt garter und Auswärtige durchgeführt. Der Prüfungsausschuß prüft« in drei Abteilungen mit je drei Herren, wie es sich im Vorjahr be währt hat. Die mündliche Prüfung zeigte, daß der im letzten Jahr von der Angestelltenschaft durchgeführte Lehrlingskursus von großem Wert war. Die Kenntnisse in den praktischen Dingen sitzen im all gemeinen. Nicht immer gut schnitten die Prüflinge in literarischen Dingen ab, wenn es sich darum handelte, ein Buch in wenigen Worten aber fließend so zu charakterisieren, daß ein Käufer, der das Buch nicht kennt, einen Begriff davon oder Lust zum Kaufen bekommt. Der Lehrlingsprüfung wohnten die Leiter des Amtes für Be rufsbildung in der Deutschen Angestelltenschaft als Gäste bei. Sie haben sich begeistert über die Art der Prüfung ausgesprochen, die ganz aus der Praxis und ohne jeden theoretischen Formelkram durchge führt wurde. Es wird von der Deutschen Angestelltenschaft auch für den gesamten Kaufmannsstand die Lehrlingsprüfung angestrebt und dafür die Art, wie es im Buchhandel aufgezogen ist, als vorbildlich und nachahmenswert anerkannt. Am Sonntag nach der Prüfung luden die Deutsche Angestellten schaft und der Württemb. Buchhändlerverein die jungen Buchhändler zu einer Fahrt nach Marbach ins Schiller-Museum ein. Anschließend wurden bei einem gemütlichen Zusammensein, das zugleich der Ab schluß des Lehrlingskurses war, die Zeugnisse an die Lehrlinge, die alle bestanden haben, überreicht. Die Deutsche Angestelltenschaft stiftete außerdem dem besten Prüfling eine Freistelle auf der nächsten Freizeit. Walter Weitbrecht. Rheinland und Westfalen Zu dem Bericht über die Gehilfenprüfmig 1SS5 (Börsenblatt Nr. 138s ist noch nachzutragen, daß auch der Jungbuchhandler Heinz Burges i. H. Verlag I. P. Bachem ln Köln die Prüfung mit Aus zeichnung bestanden hat und einen Buchpreis als Anerkennung für ausgezeichnete Leistungen erhielt. Über das Bücherleihen Von Otto Brües, Köln Im Laufe der Jahre kommt jeder, der aus Berufung oder Beruf schreibt, zu einer kleinen, geliebten und gepflegten Bücherei. Eine solche Bücherei — sei sie noch so klein — ist der wahre Reichtum eines Schriftstellers; und wie immer, wo ein Reichtum entsteht, lausen die Leute herzu, die davon zehren wollen. Mit andern Worten: Leute, die Bücher von ihm entleihen. . . In einer Goetheschen Ode aus der frühen Zeit steht das ge heimnisvolle Wort von dem, der den »Menschenhaß aus der Fülle der Liebe trank«. Gewiß, wir kennen die Erlebnisse, durch die Goethe zu solcher Bitternis kam; wer sich so wie er an den Überschwang der Freundschaft verlor, über den kam unentrinnbar die Enttäuschung; das ist ein Lebensprozeß, und jeder muß ihn durchmachen, nicht nur der große Goethe. Es sei verstärket, zu erklären, daß dieser Menschenhaß auch und unter anderm (unter anderm sag' ich und auch) dort entstehen kann, wo entliehene Bücher nicht an den Besitzer zurückgebracht werden, be sonders, wenn der Besitzer ein Schriftsteller ist. Keine Bannbulle ist hart genug, ein solches Vergehen... Vergehen? nein, Verbrechen! zu bestrafen, keine Strafe groß genug, es zu sühnen! Man verleiht ein Buch, um einen andern an einem Erlebnis teilhaben zu lassen; teilhaben zu lassen, weil er auf eine andere Weise nicht dazu gelangen kann. Wer aber ein entliehenes Buch nicht zuriickgibt, der nimmt ja gerade dem, dem er das Erlebnis verdankt, die Erlebnismöglichkeit. Sonst ist es üblich, für eine entliehene Summe einen Zins zu zahlen; das wird, bei zu hohem Zinsfuß, kaum anders als unsittlich genannt werden können. Aber wenn einer nicht allein den Zins zu zahlen weigert, sondern auch die Summe selbst nicht zurückgibt — was ist er? ein Dieb! Wenn aber einer ein Buch nicht zurückgibt (das »Kapital« selbst), so trifft ihn kein Vorwurf, keine Strafe. Wann wäre, eines ent liehenen Buches wegen, einmal ein Gerichtsverfahren angestrengt worden? Und ist ein gutes Buch nicht ein größeres Gut, ein höherer Wert als die meisten anderen Dinge, die man um denselben Preis kaufen kann? Jawohl, auch hier kann man aus der Fülle der Lieb« zum Menschenhaß kommen! Scherz beiseite! — wenn selbst Homer, nach jenem alten Spruch, zuweilen geschlafen hat, darf's auch ein Schriftsteller unserer Tage wohl einmal. In solchem Schlafzustand wird er kaum etwas ein wenden, wenn von ihm die Bücher anderer Autoren entliehen werden; will aber jemand seine eigenen, die, die er selbst mit vieler Mühe verfaßt hat, von ihm entleihen, gibt's ihm einen Stich ins Herz und er denkt: »Warum kauft der Kerl meine Bücher nicht?« Aber was ihm selbst recht ist, ist den andern billig, auch die andern wollen von ihren Büchern leben! Und wenn sie's nicht wollen, dann deshalb, weil sie eine andere Möglichkeit gefunden haben, ihr täglich Brot zu verdienen. So erwächst dem Schriftsteller die Frage, die zu allen anderen Lebensvorgängen zu stellen seine Eigenart ist: Wie kommt der Mensch dazu, sich Bücher zu leihen? Meine Bücher und die der anderen Autoren? Und warum kauft er sie nicht? Warum, weshalb? Was ist der Grund dazu? Und mit der Frage keimt auch schon die Ant wort herauf: Wer Bücher leiht, um sich um den Ankauf herumzudrücken, der ist ein Halunke, auch wenn der allgemeine Ehrenkodex zwar die, die silberne Löffel stehlen, verurteilt, und leider, leider die nicht, die Bücher leihen und zurückbehalten! Wer aber Bücher leiht, weil er sie nicht kaufen kann (mit dem besten Willen nicht!), der soll sie leihen dürfen, vorausgesetzt, daß er sie zurückbringt! Denn es wäre schäbiger Eigennutz des Autors, sich gegen das Bücherleihen selbst und in jedem Falle zu wenden, ganz abgesehen davon, daß es ihm nichts hiilfe. Aber wer Bücher leiht, muß sich ebenfalls dem Satz unterstellen, daß Gemeinnutz vor Eigennutz geht; d. h. den berechtigten Interessen des Schriftstellers und des Verlegers entgegenkommen. Kein Schriftsteller, kein Verleger wird es beklagen, daß es öffent liche Büchereien gibt, Bibliotheken, die der Wissenschaft oder der Volkserziehung dienen. Aber warum rebellieren Schriftsteller und Verleger, wenn sie von privaten Leihbüchereien hören? Nun, ich meine aus einem berechtigten Selbsterhaltungstrieb. Denn bis vor kurzem waren viele dieser Verleihanstalten minderwertig; da ihre Besitzer ein Interesse an dem möglichst großen Umsatz hatten, boten sie un bedenklich diejenigen Bücher an, die auf den niedrigen Instinkt speku lierten. Was nutzten die ehrlichsten Absichten im Kampf gegen Schmutz, Schund und Kitsch, wenn es immer wieder Hinterpförtchen gab, durch die sie sich ins deutsche Haus hineinstahlen! Auch die guten, wert vollen Bücher verloren in solcher Nachbarschaft ihren Wert . . . und so ist es ein wahrer Segen, daß hier eine Kontrolle eingesetzt hat. Ob das aber schon genug ist? Von Maßnahmen, die der guten Leihbücherei das Leben er schweren, versprech' ich mir gar nichts. Sofern diese Leihbüchereien dazu dienen, ihre Kunden mit den Werken der Schriftsteller bekannt zu machen, ist gegen ihre Arbei' nichts Ernsthaftes einzuwenden. Der Einwand, die Tätigkeit der Leihbüchereien führe dazu, daß die Kunden den Erwerb von Büchern ganz aufgeben, ist im Grunde nichtig; denn mir können an der Tatsache nicht vorübersehen, daß in einer Zeit der Arbeitslosigkeit und niedrigen Einkommen gerade die Kreise, die Möglichkeit, Bücher zu leihen. Man muß schon dem gesunden Sinn des Volkes vertrauen, daß bei einer Besserung der wirtschaftlichen Lage das Bücherleihen einzig als eine Vorstufe für den Ankauf von Büchern betrachtet werden wird — und das ist auch heute oftmals schon der Fall. 573
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