3082 X-160, 13. Juli 1935. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Endgültiger EvscheiurrusStermiu für Das Neichssiedlungsgesetz nebst Ergänzungsgesehen und Ausführungsbestimmungen In besonderer Berücksichtigung der preußischen Siedlungsvorschristen erläutert von UitihOvb Oberlundeslulturrat i. R., Geh. Regierungsrat Z24 Seiten / Ganzleinen VM 12.— ist der <ro. S«». g der vorbestellten s. Deutsche Landbrrchhaudluns Verlin GLV ^ Die Auslieferung der vorbestellten Exemplare erfolgt nur durch unseren Kommissionär F. Volckmar, Leipzigs für Berlin durch uns. Zur Verordnung über die Führung eines Wareneingangsbuchs vom ro. Zum 1S3S Gewerbliche Unternehmer (selbständig Handel- oder Gewerbetreibende einschl. der selbständigen Hand werker jeder Art) sind verpflichtet, für steuerliche Zwecke ein Wareneingangsbuch zu führen. Kür dsn Nltchhün-lrr sind folgende Ausführungen aus der Deutschen Steuerzeitung vom 6. 7. 3S wichtig: „tz 1, Absatz 4 Ziffer 4 gemäß ist es einerlei, ob der gewerbliche Unternehmer Eigentümer oder unmittelbarer Besitzer der Waren wird, oder ob er an den Waren weder Eigentum noch unmittelbaren Besitz erlangt. Es muß demnach ein Buchhändler auch diejenigen Bücher in sein Wareneingangsbuch eintragen, die er nicht zu Eigentum erworben, sondern nur in Kommission genommen hat.. waveneingangsbüchev für den eigenen Gebrauch und zum Weiterverkauf liefert in z Ausführungen zach ° - r, ° g En A.-8./Berlin SW ti!i,«°chstr. 5 Fernsprecher Sammelnummer ? s Bergmann 2120